Verhandlungsrunde im Ministerium "konstruktiv" verlaufen - Rechtliche Klarstellungen
Wien - Beim umstrittenen Projekt der E-Medikation sind am
Mittwochabend rechtliche Klarstellungen vorgenommen und eine
Verbesserung der technischen Systeme garantiert worden. Dieses Fazit
zog ein Sprecher von Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) gegenüber
der APA nach Beendigung der Verhandlungsrunde zwischen Ministerium,
Ärztekammer und Hauptverband der Sozialversicherungen. Bei dem "sehr
konstruktiven" Gespräch sei auch grundsätzlich klargestellt worden,
dass die E-Medikation eine für die Patienten sinnvolle Maßnahme
darstelle, hieß es.
Die Ärztekammer hatte ja am laufenden Pilotprojekt heftige
Kritik
geübt und gleich eine Reihe von Bedenken geäußert. Zu einen war die
Auftragsvergabe für die Software nicht ordnungsgemäß durchgeführt
worden, zum anderen stoßen sich die Mediziner an Abläufen und
technischen Problemen.
Technische Probleme
Mittels einer "Reihe von Gutachten" habe man nun die
rechtlichen
Fragen geklärt, hieß es nach dem Gespräch im Gesundheitsministerium.
Sprich: Ärzte, die an dem Pilotprojekt teilnehmen, müssten sich keine
Sorgen um Rechtssicherheit machen. Zum anderen habe man die
"verbesserungswürdigen Punkte" des Systems und technische Probleme
durchgesprochen, und in der Folge seien Verbesserungen garantiert
worden. Die Ärztekammer hatte etwa kritisiert, dass das System es dem
behandelnden Arzt mitunter unmöglich macht, ein Rezept auszustellen.
Das Ergebnis der Verhandlungsrunde wird die Ärztekammer nun in ihre
Gremien tragen.
Mehrfachverordnungen sollen vermieden werden
Mit der E-Medikation werden vom Arzt verordnete oder vom
Apotheker
rezeptfrei erhältliche Medikamente elektronisch erfasst. Damit können
Wechselwirkungen überprüft und Mehrfachverordnungen vermieden werden,
um die Sicherheit der Patienten bei der Einnahme von Arzneimitteln zu
erhöhen. Der Pilotversuch ist am 1. April in in einigen Bezirken
Wiens, Oberösterreichs und Tirols gestartet, das System soll neun
Monate lang getestet werden.
Im Juni hatte die Ärztekammer dann einen sofortigen Stopp
verlangt, nachdem bekannt geworden war, dass der Hauptverband die
Vergabe der Software für nicht ausgeschrieben hatte und vom
Bundesvergabeamt deswegen zu einer Geldbuße vergattert worden war. In
der Folge ließ sich der Hauptverband allerdings durch Gutachten
bestätigen, dass die Vorgangsweise juristisch vertretbar gewesen sei. (APA)