Prozess gegen Botwinow vertagt

7. September 2011, 21:30

Olympia-Medaillengewinner bekannte sich des Vorwurfs der Falschaussage nicht schuldig - Humanplasma-Geschäftsführer belastete ihn

Leoben - Der Prozess gegen den zweifachen Olympia-Medaillengewinner Michail Botwinow wegen Falschaussage ist am Mittwoch im obersteirischen Landesgericht Leoben vertagt worden. Dem ehemaligen Langlauf-Profi wird vorgeworfen, bei den Doping-Ermittlungen gegen Ex-ÖSV-Trainer Walter Mayer gelogen zu haben. Entgegen seinen Aussagen habe er sich laut Anklage bei der Wiener Plasmapheresestation Humanplasma Blut abnehmen lassen. Botwinow erklärte sich für nicht schuldig, er sei nie bei Humanplasma gewesen. Nun soll Mayer als Zeuge geladen werden.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, bei der Einvernahme durch die "Soko Doping" am 15. September 2009 als Zeuge nicht die Wahrheit gesagt zu haben. Mayers ehemaliger Schützling gab dabei unter Wahrheitspflicht an, er sei nie in den Räumlichkeiten der umstrittenen Wiener Firma Humanplasma gewesen, kenne die Einrichtung nur aus den Medien und habe sich dort auch niemals Blut abnehmen lassen. Vor dem Leobener Strafgericht bestätigte er nochmals diese Aussage und meinte, dass er nur unzureichend von den Kriminalisten belehrt worden sei.

Humanplasma-Geschäftsführer Rudolf Meixner dagegen sagte im Zeugenstand aus, dass er Botwinow im Herbst 2003 in den Räumlichkeiten der Firma bei der Blutabnahme gesehen habe. Richter Richard Gollner wollte wissen, warum der Angeklagte das gemacht habe. "Wahrscheinlich hat er sich Erythrozyten abnehmen lassen. Damals wurde es noch legal zu einem späteren Zeitpunkt zur Leistungssteigerung wieder den Sportlern zugeführt", erklärte Meixner. Damit habe man den Sauerstoffgehalt im Blut steigern können. Diese Blutdoping-Methode ist im Spitzensport seit Jahrzehnten verboten, jedoch erst seit 2004 nachweisbar und seit August 2008 strafrechtlich relevant.

Eine 2003 bei Humanplasma beschäftige Zeugin konnte vor Gericht im Gegensatz zum Geschäftsführer nicht mit Sicherheit sagen, ob der Langlauf-Profi 2003 in den Räumen der Plasmapheresestation war. Der rechtskräftig abgeurteilte "Doping-Sünder" und Ex-Sportmanager Stefan Matschiner gab im Zeugenstand an, er kenne Botwinow zwar, habe ihn aber nie bei der umstrittenen Firma in Wien gesehen.

Im Zentrum der Verhandlung stand mehrmals die Belehrung von Botwinow bei seiner Zeugeneinvernahme am 15. September 2009. Die Verteidigung meinte, dass die Beamten ihm nicht gesagt hätten, dass er die Aussage verweigern könne, wenn er sich damit selbst belaste. Die Kriminalisten jedoch sagten, dass sie dem Angeklagten die Belehrung in ausgedruckter Form zum Durchlesen vorgelegt und den gebürtigen Russen danach auch gefragt hätten, ob er alles verstanden habe. Botwinow habe das mit einem "Ja" beantwortet.

Zum Schluss beantragte die Verteidigung die Ladung von Mayer, denn dieser habe laut Meixner an den Tagen der Blutabnahmen je nach Anzahl der Sportler dafür bezahlt. Somit müsste der ehemalige ÖSV-Trainer wissen, ob Botwinow unter jenen 25 bis 30 Sportlern war, die sich nach Angaben des Geschäftsführers Blut bei der "Humanplasma" haben abnehmen lassen. Der Richter anerkannte den Antrag und vertagte. (APA)

Ludwig Ernstson
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"Boti du Tr***l!"

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