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Wien - Maria Fekter greift nun bei steuerlichen Restriktionen für Golden Handshakes härter durch als angekündigt. Die Einschränkung von Begünstigungen treffen nicht nur Personen, denen der Wechsel in die Frühpension mit Abschlagszahlungen versüßt wird, sondern Menschen aller Altersklassen. In einem internen Entwurf, den die Finanzministerin Sozialminister Rudolf Hundstorfer übermittelt hat, ist überdies die Streichung der Absetzbarkeit von Sonderzahlungen durch den Arbeitgeber vorgesehen.

Im Detail gibt es fünf Ebenen, auf denen die VP-Ressortchefin eingreift: Neben den gesetzlichen Ansprüchen sind bei der Abfertigung alt auch Zahlungen in der Höhe von drei Monatsbezügen mit dem sechsprozentigen Steuersatz begünstigt. Das soll sich ändern, stößt aber auf Widerstand der Arbeitnehmer. Auf Basis mancher Kollektivverträge und/oder Betriebsvereinbarungen sind die Unternehmen nämlich zu höheren Abfertigungszahlungen verpflichtet. Die Abgeltung stellt somit keinen freiwilligen Bonus dar, sondern ist obligatorisch.

Nachkauf von Pensionszeiten

Noch gravierender ist der Eingriff in die Kündigungsentschädigung, die beispielsweise greift, wenn sich eine Entlassung nachträglich als ungerechtfertigt herausstellt. Bei der dann fälligen Nachzahlung der Bezüge bleiben 20 Prozent steuerfrei. Auch diese Begünstigung will Fekter abschaffen. Die dritte Maßnahme trifft die sogenannten Vergleichssummen, die bei der Abfertigung neu als Pendant zur genannten Begünstigung der drei Monatsentgelte eingeführt wurden. Dabei bleibt ein Fünftel der über den gesetzlichen Ansprüchen liegenden Abfindungen steuerfrei. Allerdings ist hierbei Voraussetzung, dass der Vergleich gerichtlich zustande kommt. Fekters vierter Streich: Die genannten Beschränkungen treffen den Arbeitgeber, der die "freiwilligen" Zahlungen nicht mehr absetzen darf, was von Experten als eindeutig verfassungswidrig qualifiziert wird. Fünftens sieht der Entwurf vor, dass der Nachkauf von Studienzeiten für die Pension nicht mehr abgesetzt werden kann. Nach der erfolgten Verteuerung werde der Nachkauf mit der steuerlichen Änderung endgültig zu totem Recht, meinen Experten.

Die Hauptkritik der Arbeitnehmer geht in die Richtung, dass ohnehin von Jobverlust hart getroffenen Personen auch noch finanziell schlechter gestellt würden. "Mit Golden Handshakes hat das gar nichts zu tun", heißt es. Zudem, so Bernhard Achitz vom ÖGB, würden die genannten Instrumente bei Sozialplänen eingesetzt, die man damit steuerlich antaste. Auch die Nichtabsetzbarkeit der Zahlungen durch den Arbeitgeber sei nicht im Interesse der Gewerkschaft, weil bei Sozialplänen die Gesamtkosten relevant seien. Höhere steuerliche Aufwendungen könnten beim Personal eingespart werden, heißt es aus der Gewerkschaft.

Fekter wiederum verteidigt ihre Vorhaben. Es handle sich um Sonderzahlungen, mit denen sich Unternehmen älterer und teurer Mitarbeiter entledigten. Warum jetzt alle Gekündigten und nicht nur solche, die in Frühpension gehen, zum Handkuss kommen? Eine altersmäßige Grenze für die steuerlichen Maßnahmen würde zu Verzerrungen führen: Dann würde die Freisetzung unmittelbar vor Erreichen des entsprechenden Alters erfolgen, heißt es aus dem Finanzministerium. Dass die Zahlungen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können, darin sieht Fekter das zweite steuerliche Privileg. Die Streichung sei nur konsequent, verfassungsmäßige Probleme werden im Ressort nicht gesehen. (Andreas Schnauder, DER STANDARD; Print-Ausgabe, 7.9.2011)