Arbeiterkammer

Kündigungen im Krankenstand als "ernste Bedrohung"

4. September 2011, 13:48

Laut AKNÖ seit Jahresbeginn allein 1.300 in Niederösterreich - Problem weit verbreitet - 400 Anfragen pro Woche

St. Pölten - 1.300 niederösterreichische Arbeitnehmer haben nach Angaben der Arbeiterkammer NÖ (AKNÖ) vom Sonntag seit Jahresbeginn ihren Job verloren, weil sie krank geworden sind. Das gehe aus persönlichen Beratungsgesprächen in den 21 Bezirksstellen hervor. "Kündigungen im Krankenstand sind zu einer ernsten Bedrohung für die Beschäftigten geworden", stellte dazu AKNÖ-Präsident Hermann Haneder fest. Er kritisierte außerdem, dass "viele Arbeitgeber die Gesetze zur Lohnfortzahlung in zunehmendem Ausmaß missachten".

Bei Kündigungen im Krankenstand kommt es nach einer Analyse der Beratungen zu massiven Verletzungen von gesetzlichen und kollektivvertraglichen Bestimmungen. 400 Anfragen pro Woche bei der Arbeitsrechts-Hotline würden "zeigen, wie weit verbreitet dieses Problem in Niederösterreich geworden ist", so die AKNÖ.

Haneder kündigte am Sonntag auch an, Gespräche mit der Wirtschaftskammer über die Wiedereinführung des Entgeltfortzahlungsfonds führen zu wollen. Dieser von allen Arbeitgebern gespeiste Fonds wurde im Jahr 2000 aufgelöst. Er ersetzte davor den Betrieben die Lohnkosten während des Krankenstandes. (APA)

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totila39
00

Tja, da hat es Norbert Kapeller als Beamter schon gut, seit 3 Monaten im Krankenstand, gleichzeitig eine Firma gegründet, ist also arbeitsfähig. Das sollte man sich mal in der Privatwirtschaft erlauben. Aber der darf das, das ist eine ÖVP-Leistungsträger. Alle anderen dürfen ja nicht mal mehr krank werden.

peter schmidt
 
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Ich bin selbstständig

Meine Mitarbeiterin hat gekündigt als ich im Krankenstand war (d.h. de facto irgendwo schon fast in einer besseren Welt weil ansonsten gibts das ja als selbstständiger kaum). War 6 Wochen weg. Sie hat nach 3 Tagen gekündigt.

Wohin darf ich mich wenden um jemanden mein Leid zu klagen?

Im übrigen gibts halt auch den Ausdruck "Tropfen der das Fass zum überlaufen bringt" Wird vielleicht bei ihr so gewesen sein wird aber auch bei vielen Arbeitgebern so sein. Schwacher Mitarbeiter, wenig Motivation und dann eben noch mehrere Krankenstände.

Einen normalen Mitarbeiter haut man doch niemals einfach wegen einem Krankenstand raus. Ausser man ist ein Volldilo als Chef.

Ausgeflippter Lodenfreak
01

Ob man einen "normalen" Mitarbeiter kündigt hängt nur davon ab, wie leicht der Mitarbeiter ersetzbar ist. Wenn der Job nur wenig Einschulung und spezialwissen erfordert, lohnt es sich natürlich wirtschaftlich, einen Arbeitnehmer zu entfernen, wenn er ab und zu in Krankenstand ist.

servasgschaeft
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tjo,

bei mir in der firma is auch gang und gäbe, dass zufällig am letzten tag des urlaubs eine mehr oder weniger schwere verletzung erlitten wird, die dann in einem zumindest zweiwöchigen krankenstand gesund gepflegt wird. übrig bleibt ein depp wie ich, der sowas nicht macht (und dafür die arbeit von kollegen erledigt, die krankfeiern - das erzählen's mir dann ja auch noch). aufregen darf man sich auch nicht drüber, schon die zarte andeutung, dass ich dann deren arbeit erledigen muss, führt zu einer empörung sondergleichen.

ich kann mir schon vorstellen, dass sich nicht nur ich, sondern auch ein arbeitgeber ein bissl ghäkelt vorkommen, wenn das zum x-ten mal passiert.

Karl Krammer
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es trifft schon nicht die falschen

genau um solche Fälle geht es ja immer. Unternehmer sind nicht die Caritas. Wenn ein Arbeiter eh schon gerade an der Grenze von Kosten und Nutzen dahinlaviert, dann bringt der x.te Krankenstand halt das Faß zum überlaufen. Der Rest der Belegschaft ist dann froh, einen los zu sein, den man eh nur mitschleppen musste.
Der Unternehmer hingegen, der einen produktiven Mitarbeiter nur wegen eines längeren Krankenstandes rauswirft, der wird nicht mehr lange Unternehmer sein.

Rauscher, der Hundefreund
01
A bisserl selbstgerecht, der Herr. Es trifft sehr oft

... die Falschen. Ein paar schwarze Schafe haben´s immer. Auf beiden Seiten. Und es stimmt schon, dass eine solche Massnahme von Unternehmen bewusst als Druckmittel gegenüber der gesunden Belegschaft verwendet wird. Motto: "Traut´s Euch, und werdet krank..."

Kleinhirn
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Das Gegenbeispiel ist die 16 Jährige Kellnerin, welche über 15 Monate tausend unbezahlte Überstunden machen mußte, fürn Chefe waschen bügeln putzen durfte, im Strip Club in der Nacht Kellnerieren durfte und nachdem Sie nach 15 Monaten zum ersten mal in den Krankenstand ging wurde sie gekündigt(was ihn nicht abhielt ein paar Wochen später wieder anzurufen um wieder für ihn zu Kellnerieren)

http://derstandard.at/131180270... 15-Monaten

Es gibt gibt sicher viele faule Leute, aber
ich glaube auch dass genug unterbezahlte "ersetzbare" Leute gekündigt werden wenn sie krank werden(als Mahnung an die anderen).

Extrabreit
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???

Echt war? In der Privatwirschaft??

max1210
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Ich dachte im Krankenstand besteht gesetzlicher Kündigungsschutz

Ausgeflippter Lodenfreak
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Einen Kündiungsschutz während Krankheit gibt es in vielen mit Österreich vergleichbaren westlichen Staaten, aber in Österreich gibt es ihn nicht. Genauso wie die Kündigung ohne Angabe von Gründen, die auch eine österreichische Spezialität ist, ist das ein Versäumnis der ach so erfolgreichen und vorbildlichen Sozialpartnerschaft.
Der einzige Weg dagegen vorzugehen ist die Prüfung auf soziale Verträglichkeit der Kündigung.

devils grandma
 
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es war einmal!

Michael B
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Das war NOCH NIE.

Jujilla
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Kommt auf die Dauer des Krankenstandes und die Dauer des bereits bestehendes Beschäftigungsverhältnisses an.

mailberry
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BITTE UM AUFKLÄRUNG

Kann hier bitte jemand sachkundig und einfach erklären, ob a) Kündigung im Krankenstand überhaupt möglich ist b) wie die gesetzliche Lage aussieht?

Ich kennemich weder nach Lektüre des Artikels noch der chaotischen Postings aus... Danke

legal eagle
 
06
es ist ein weit verbreiteter und offenbar unausrottbarer mythos, dass man "im krankenstand nicht gekündigt werden kann" -

grundsätzlich sind kündigungen zulässig und müssen vom arbeitgeber auch nicht begründet werden - als ausgleich dafür gelten relativ lange kündigungsfristen und -termine.

arbeitnehmer können sich gegen kündigungen mit anfechtungsklagen zur wehr setzen (in betrieben mit 5 oder mehr arbeitnehmern zb wegen sozialwidrigkeit oder wegen offensichtlicher diskriminierungen).

kündigungsschutz unterschiedlicher ausprägung haben zb schwangere, eltern kleiner kinder und menschen mit behinderungen - da muss das gericht oder eine schlichtungsstelle vorher zustimmen.

living reef
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und wenn es einen betriebsrat gibt

so muss dieser von der kündigung informiert werden. er kann dagegen einspruch erheben, zustimmen oder sich verschweigen...

legal eagle
 
00
ergänzend:

bei einer kündigung im krankenstand muss der arbeitgeber die volle entgeltfortzahlung leisten, auch wenn die kündigungsfrist kürzer asl der offene fortzahlungsanspruch sein sollte.

Michael B
10
NUR im Falle eines ARBEITSUNFALLS.

Im Krankheitsfall nur bis zum Ende der KÜNDIGUNGSFRIST. (Bei Arbeitern meist nur 2 WOCHEN)

legal eagle
 
00
§ 5 entgeltfortzahlungsgesetz:

"Wird der Arbeitnehmer während einer Arbeitsverhinderung gemäß § 2 gekündigt, ohne wichtigen Grund vorzeitig entlassen oder trifft den Arbeitgeber ein Verschulden an dem vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers, so bleibt der Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts für die nach diesem Bundesgesetz vorgesehene Dauer bestehen, wenngleich das Arbeitsverhältnis früher endet."

im wortlaut sehr eindeutig, und aus dem angestelltenrecht übernommen.

schönen tag noch.

living reef
10
hallo! das thema ist kündigung und NICHT entlassung!

legal eagle
 
00
holla!

was an "...gekündigt, ohne wichtigen Grund vorzeitig entlassen oder trifft den Arbeitgeber ein Verschulden an dem vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers..." verstehen's denn net?

buena1vista1
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Wir sind ....

schon lange nicht mehr die Insel "der Seligen", wie die Leute uns immer wieder einreden wollen.

Bin selbst im Krankenstand gekündigt worden und sollte meinen Krankenhausaufenthalt (auf den ich 3 Monate warten musste) aus "Dankbarkeit" für die Kündigung auch noch verschieben.

Willkommen in der Realität!!!!!!

Und der Betriebsrat befindet diese Kündigung auch noch für "OK"?!?!?!?!?!

system1
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ist das nicht gesetzlich verboten?

wenn ja dann ist eh alles klar oder?

mephisto666
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ist es nicht!

Michael B
00
Nein.

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