Bis 2015 soll es 210.000 Betreuungsplätze geben - Bund unterstützt mit jährlich 80 Millionen Euro bis 2014
Wien - Mehr Betreuung für Schulkinder am Nachmittag soll es durch den in diesem Schuljahr startenden Ausbau der Nachmittagsbetreuung geben. Bis 2015 soll an jeder zweiten Schule ein solches Angebot geschaffen werden, die derzeitige Anzahl von 105.000 Betreuungsplätzen soll - inklusive Hortplätze - auf 210.000 verdoppelt werden, darunter 160.000 Plätze an Schulen. Bis 2014 stellt der Bund dafür pro Jahr 80 Mio. Euro Anschubfinanzierung zur Verfügung, aus denen das Betreuungspersonal, Infrastruktur sowie die Ausbildung der neuen Berufsgruppe der Freizeitpädagogen finanziert werden.
Mehr Gruppen
Ab dem neuen Schuljahr können an Volks- und Hauptschulen schon ab zwölf Kindern Gruppen eröffnet werden (bisher: ab 15), an AHS-Unterstufen ist das weiterhin ab zehn Kindern möglich. Außerdem können künftig nicht nur Schüler aus verschiedenen Schulen, sondern auch Schultypen zusammengefasst werden. Dadurch sollen auch Schulen, an denen sich nur wenige Schüler für die Nachmittagsbetreuung anmelden, ein Betreuung anbieten können. Die Zahl der möglichen Gruppen von derzeit rund 1.600 könnte dadurch um 500 steigen. Wie viele zusätzliche Plätze es mit diesem Herbst geben wird, kann das Unterrichtsministerium allerdings noch nicht sagen, da Länder bzw. Gemeinden dafür zuständig sind und bis November Zeit haben, die endgültigen Zahlen zu melden.
Die Länder verpflichten sich dazu, mindestens bis 16 Uhr Betreuung zur Verfügung zu stellen und müssen "gewisse qualitative organisatorische und pädagogische Voraussetzungen" erfüllen, wie es in den Erläuterungen zur entsprechenden 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern heißt. Gefördert werden sowohl Schulen mit klassischer Nachmittagsbetreuung wie auch solche mit verschränkter Form, in denen sich Lernen und Freizeit über den ganzen Tag abwechseln.
Qualität der Betreuung
Neben der Zahl der Plätze soll auch die Qualität der Betreuung verbessert werden. Die Regierung will dafür Kooperationen von Schulen mit Kultur-, Musik- oder Sportvereinen forcieren. Außerdem wurde mit den akademischen Freizeitpädagogen eine neue Berufsgruppe geschaffen, durch die trotz des Ausbaus die Betreuung der Schüler im Freizeitteil sichergestellt werden soll. Die Ausbildung an den Pädagogischen Hochschulen (PH) ist berufsbegleitend und dauert ein Jahr, Start des ersten Jahrgangs ist diesen Herbst. Laut Ministerium ist sie vor allem für Sportler, Trainer, Musiker und Künstler etc. interessant, da ihnen Teile der Ausbildung angerechnet werden. Doch obwohl schon im Herbst die ersten Interessenten
die Ausbildung starten sollen, gibt
es noch einige Fragezeichen.
So ist noch nicht klar, an wie vielen PH die neue Ausbildung
angeboten und wie viele Plätze es dafür geben wird. Fix ist der
Lehrgang an der PH Wien und der PH Niederösterreich, dort sind auch
die Lehrpläne, die einem vom Unterrichtsministerium vorgegebenen
Rahmen entsprechen müssen, praktisch fertig. Auch alle anderen PH
haben laut Unterrichtsministerium Interesse signalisiert und könnten
die Ausbildung also ebenfalls noch anbieten. Das Ministerium geht
davon aus, dass es in jedem Bundesland Lehrgänge ab dem Studienjahr
2011/12 geben wird.
Bedarf unklar
Auch der Bedarf an Freizeitpädagogen kann nicht beziffert
werden.
Das Ministerium verweist auf die Planungshoheit der Länder und
Gemeinden, die selbst entscheiden können, ob sie im Freizeitteil der
Tagesbetreuung Freizeitpädagogen oder aber Lehrer, Hortpädagogen und
Erzieher einsetzen. Im Gegensatz zu den bereits existierenden
Erziehern ist ein Freizeitpädagoge laut Gesetz nur für "verschiedene
Arten einer sinnvollen Freizeitgestaltung (sportlich, musikalisch,
künstlerisch usw.)" zuständig. In der individuellen Lernzeit, in der
die Schüler unter fachlicher Hilfestellung ihre Hausaufgaben
erledigen, können weiterhin nur Erzieher oder Lehrer, für das
Wiederholen von Lernstoff ausschließlich Lehrer eingesetzt werden.
Einen Vollzeitposten werden Freizeitpädagogen laut Ministerium
nur
an größeren Schulen finden, v.a. an solchen mit verschränktem
ganztägigem Unterricht, wo sich Lern- und Freizeiteinheiten
abwechseln. Realistischerweise werde es aber ein Teilzeitjob für
Sportler, Trainer, Musiker, Künstler, usw. Gerade für diese
Berufsgruppen ist der Lehrgang aus Sicht des Ministeriums auch
interessant, weil ihnen Ausbildungen angerechnet werden.
Prinzipiell soll aber jede Person ab 18 Jahren zum
Freizeitpädagogen ausgebildet werden können, wobei "Interesse und
Eignung" von der Hochschule im Rahmen von Informations- und
Orientierungsworkshops sowie bei Hospitationen an mindestens zwei
Schularten abgetestet werden. Die Matura ist keine Voraussetzung,
allerdings muss eine erfolgreich absolvierte berufliche oder
außerberufliche Vorbildung vorhanden sein. Als
"öffentlich-rechtliches Qualifizierungsangebot" ist der Lehrgang
kostenlos.
"Erzieher-Gehalt"
Das Gehalt für Freizeitpädagogen soll an Bundesschulen dem
"Erzieher-Gehalt" von Hortpädagogen entsprechen. Diese unterscheidet
sich allerdings je nach Land, in Wien liegt das Einkommen am Anfang
etwa bei rund 1.900 Euro brutto. An Landesschulen legt die Gemeinde
als Schulerhalter das Gehalt fest. Nur die Lehrer-Personalkosten
werden vom Bund übernommen. (APA)