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Warschau - Die polnische Kompromisslösung bei den Abtreibungsregelungen bleibt unverändert, doch die Abstimmung im Parlament am heutigen Donnerstag fiel äußerst knapp aus. Mit einer Mehrheit von nur sechs Stimmen lehnte der Sejm (Unterhaus) ein völliges Abtreibungsverbot ab, das durch eine Bürgerinitiative ins Parlament gebracht worden war. Die oppositionelle rechtskonservative Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS), fast die gesamte bäuerliche Regierungspartei PSL und die liberal-konservative oppositionelle Partei Polska Jest Najwazniejsza ("Polen ist am wichtigsten", PJN) und auch 15 Abgeordnete der rechtsliberalen Regierungspartei Bürgerplattform (PO) stimmten für das Projekt.
Zugleich wurde eine Liberalisierung des Gesetzes über den Schwangerschaftsabbruch, die vom Bündnis der Demokratischen Linken (SLD) gefordert wurde, abgelehnt. Den SLD-Vorschlag unterstützten bei der Abstimmung nur 31 Abgeordnete der Partei. Dagegen stimmten 369 andere Abgeordnete.
Ein Bürgerkomitee hatte im April rund eine halbe Million Unterschriften für einen Gesetzentwurf dem Parlament übergeben. Ziel der Initiative war ein Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen auch bei schweren Missbildungen des Fötus, nach einer Vergewaltigung sowie bei Gefahren für die Gesundheit oder das Leben der Mutter. Diese Initiative begrüßte der Vorsitzende der katholischen Bischofskonferenz, Erzbischof Jozef Michalik.
Eine Antwort darauf war der Vorschlag der SLD, das Abtreibungsrecht zu liberalisieren. Der SLD-Text sah das Recht auf Abtreibung auf Wunsch bis zur zwölften Schwangerschaftswoche, kostenfreie Abtreibung und pränatale Untersuchungen vor. In der Novelle möchte die Linke auch einen Ausbau der Sexualerziehung in den Schulen, die Rückerstattung von Kosten für Verhütungsmittel und die Förderung von künstlicher Befruchtung verankern.
Die derzeitige Regelung für Schwangerschaftsabbrüche in Polen gehört zu den restriktivsten in Europa. Eine Abtreibung ist in Polen nur nach einer Vergewaltigung, bei schwerer Behinderung des Fötus oder einer Bedrohung der Gesundheit oder des Lebens der Mutter gestattet. Laut Schätzungen der Föderation für Frauen und Familienplanung werden in Polen pro Jahr bis zu 190.000 illegale Abtreibungen durchgeführt. Legale Eingriffe gibt es nach offiziellen Statistiken rund 500 pro Jahr. (APA)
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abtreibungsgegner sind immer anitfeministen.
das leben der frau braucht in deren augen nicht geschützt werden. das des kindes schon, denn es könnte ja männlich sein.
mich wundert, dass die nicht pränatale untersuchungen fördern, um das geschlecht rauszufinden und entsprechende handlungen zu setzen.
lese ich das richtig, daß es in Polen offenbar jede Menge Parteien im Parlament gibt, und eine freie Mehrheitsfindung ?
Na da können wir uns ein Scheiberl abschneiden.
Im übrigen sind Abtreibungen meines Wissens nach, rein theoretisch, auch in Österreich verboten, es gilt nur eine begrenzte Straffreiheit (typisch Ö Regelung halt )
mit der Rechtsordnung. Rein biochemisch beginnt das Leben eines Menschen als biologische Einheit im Moment des ersten Zugriffs auf die neue DNA, alle anderen Kriterien (Bewußtsein, autonome Körperfunktionen) sind entweder irrelevant (auch ein Dialysepatient kann sich nicht autonom am Leben halten) oder nicht exakt bestimmbar. Da das Töten von Menschen verboten ist, es aber gute Argumente für die Fristenlösung gibt, hat man hier mit der Straffreiheit eine Lösung gefunden.
Was für ein Schwachsinn. Dann wäre jede biochemische DNA Vermehrung im Labor (z.B. bei der Polizei,um einen DNA Fingerprint zu nehmen) auch Leben. Da gehört schon ein bissl mehr dazu. Wann das Leben genau beginnt ist philosophisch und medizinisch äußerst umstritten.
des Begriffes "Leben" an sich, sondern darum, ab welchem Punkt der Gesetzgeber davon ausgeht, dass es sich bei dem heranwachsenden Etwas nicht mehr um einen Körperteil der Mutter, sondern um ein eigenes menschliches Wesen handelt und da gibt es - wie beim Begriff Leben an sich - eben keine Möglichkeit, das von außen zu definieren. Daher bleibt nun mal nur die grundlegenste Definition: Die erste RNA-Synthese aus der DNA der befruchteten Eizelle. Aus dieser Überlegung ist die Fristenlösung entstanden.
1. Basiert die Abtreibungsgesetzgebung hauptsächlich auf philosophisch-ethischen Überlegungen und medizinisch-biologischen Erkenntnissen. Genau aus diesem Grund "leistet" sich die Deutsche Bundesregierung für diese und ähnlich Fragen eine Ethikkommission.
2. Ist die Definition unzureichend, weil sie Dinge einschließt, die mit Leben nichts zu tun haben.
3. Nur weil man keine bessere Definition für den Beginn von Leben hat, kann man nicht einfach irgendwas nehmen.
4. Habe ich mich dem Thema intensiver beschäftigt und die von dir erwähnte Definition wurde vielleicht unter "ferner liefen" irgendwo erwähnt.
5. Ist nicht anzunehmen, dass man in den 70ern mit DNA argumentiert hat.
6. Quelle?
1. Gut so, diesen Thema muss ruhig und auf wissenschaftlicher Basis aufgearbeitet werden
2. Nochmal: Nicht "Leben" an sich, sondren "ab wann ist es kein Körperteil der Mutter mehr?"
3. Exakt, und daher gibt es die Fristenlösung - man kann ab der ersten Transkription keine exakte Grenze ziehen und hat das Problem daher mittels Straffreiheit gelöst (was ich unterstütze, nicht dass Sie mich womöglich im Lager der Abtreibungsgegner sehen)
4. Hat man nicht, da ging es um die Befruchtung, aber das kommt im Endeffekt aufs Gleiche raus
5. Da muss ich im Moment passen, habe einmal eine Diskussion über dieses Thema nachgelesen (ist schon Jahre her) und da kam von einem Juristen die Begründung "keine Grenze zu ziehen, daher Fristenlösung"
ad 2) Ja, das weiß ich schon. Ich weiß auch, dass sämtliche exakte Definitionen problematisch sind. Aber wie ich weiter unter geschrieben habe (erscheint vermutlich erst in Stunden) braucht man keine Definition. Der Zeitpunkt bis zu dem eine Abtreibung legal ist, ist so gewählt, dass man auf der sicheren Seite ist.
Das Menschsein beginnt für den Gesetzgeber erst mit der Geburt. Bis zur Geburt (also auch knapp davor), gilt §96 (quasi illegale Abtreibung) mit maximaler Strafe von 1 Jahr.
Auch wenn es Ihnen nicht passt, aber rein naturwissenschaftlich gibt es kein anderes Kriterium, als die erste Transkription der neuen DNA nach der Befruchtung. Man braucht ein Kriterium, das auf jeden Menschen zutrifft, exakt überprüfbar ist und keinen schon geborenen Menschen ausschließt. Was ist Ihr Gegenvorschlag (da Sie so entrüstet sind, nehme ich an, Sie haben eine bessere Idee)? Der erste Herzschlag? Der Beginn des Bewußseins (wie messen Sie den?)? Die Möglichkeit autonomer Lebenserhaltung (das wissen Sie erst im Nachhinein)? Die ersten Bewegungen des ungeborenen Kindes? Ich bin gespannt....
man braucht kein solches Kriterium. Wozu auch?
Es stimmt auch nicht, dass der Gesetzgeber mit deiner Definition das Menschsein definiert. Weil sonst wäre eine illegale Abtreibung im 5. Monat Mord. Ist es aber nicht. Für den Gesetzgeber handelt es sich bei einem Embryo erst NACH DER GEBURT um einen Menschen. Vor der Geburt handelt es sich nicht um ein Tötungsdelikt. Philosophisch spricht man zuvor von einem potentiellen Menschen.
http://www.jusline.at/96_Schwan... _StGB.html
Im §97 sind dann die Ausnahmen definiert.
du hast einfach keine ahnung von naturwissenschaft, so schauts aus.
ich mess gar nichts, im gegensatz zu leuten wie dir übersehe ich das wesentliche nicht: ich frag einfach die frau. denn das ist das einzige wo wir ALLE sicher sind, dass es sich um einen menschen handelt und wenn sie nicht schwanger sein will, schwangerschaftsabbruch.
Ich habe nicht im geringsten die Fristenlösung in Frage gestellt, im Gegenteil. Mir null Ahnung von Naturwissenschaft zu unterstellen (wie hab ich dann eigentlich meinen Doktor in Chemie geschafft?) ohne einen vernünftigen Gegenvorschlag zu meiner Aussage zu liefern ist echt schwach. Also, nochmal: Ab wann definieren SIE den Beginn des Lebens eines Menschen im Bauch seiner Mutter?
Sorry, aber ich verstehe ihre Aggressivität echt nicht. Meine Frage haben Sie jedenfalls noch immer nicht beantwortet. Die Welt ist nicht ganz so einfach schwarz-weiß, wie Sie sich es anscheinend vorstellen, sie können doch nicht ernsthaft behaupten, dass Ihrer Meinung nach ein Kind im 9. Monat nur ein Zellhaufen bzw. Körperteil der Mutter ist, das keine Rechte haben darf. Jedenfalls werden Sie nicht viele Menschen finden, die diese Ansicht teilen, daher ist die Fristenlösung überall bei 3 Monaten und das ist auch gut so, denn ein Kind spürt wahrscheinlich schon im zweiten Trimester Schmerzen. Wollen Sie ernsthaft das Recht auf Abtreibung im 9. Monat, wenn keine Gesundheitsgefahr für die Mutter vorliegt?
du mach ruhig, dann hab ichs halt schwarz auf weiß. also, machs oder hör auf mit diesen kindischen drohungen, sonst lach ich dich nämlich einfach aus.
was du machst ist ideologie verbeiten und das beißt sich mit wissenschaft.
auch deine schmerztheorie zeugt von wissenschaftlicher unkenntnis.
erklär mir doch bitte mal wie du das "biochemisch" begründest, dass es eine gesetzliche regelung des schwangerschaftsabbruchs geben muss ach ja, und vielleicht erinerst du dich an dein studium und daran, was "wissenschaftlich" beweisen, bedeutet. also. ich warte auf den wissenschaftlichen beweis von deiner seite, dass es ein gesetz, das den schwangerschaftsabbruch regelt, geben muss.
ha, ich lach mich jetzt schon rund.
Wie oft noch: Ich bin kein Abtreibungsgegner. Die gesetzliche Regelung gibt es, weil es nicht möglich ist, den Moment, an dem ein heranwachsendes Kind kein Körperteil der Mutter mehr ist, juristisch zu definieren. Aber um Abtreibungen LEGAL zu machen, muss man rechtlich korrekt darlegen können, dass ein heranwachsendes Kind eben noch kein Mensch ist und daher keine Tötung eines Menschen vorliegt. Das kann man eben nicht, daher hat man die Fristenlösung beschlossen, um dieses Problem zu umgehen und Schwangeschaftsabbrüche in den ersten drei Monaten zu ermöglichen.
Ich wiederhole meine Frage: Wollen Sie ernsthaft das Recht auf Abtreibung im 9. Monat, wenn keine Gesundheitsgefahr für die Mutter vorliegt?
weil es sich um einen Kompromiss handelt. Kreisky hat sogar befürchtet die Wahlen zu verlieren. Auch innerhalb der SPÖ war die Fristenlösung äußerst umstritten. Die Regelung was das Äußerste was möglich war.
Abgesehen davon kommt außer ein paar Fanatikern kein Mensch, der sich mit dem Thema auseinandergesetzt hat, auf die Idee, dass es sich bei einem Embryo um einen Menschen handelt. Es handelt sich um einen potentiellen Menschen. Ein Hühnerei ist kein Huhn!
Ich würde mich nicht auf irgendetwas versteifen, was du einmal irgendwo gehört hast.
"Die gesetzliche Regelung gibt es, weil es nicht möglich ist, den Moment, an dem ein heranwachsendes Kind kein Körperteil der Mutter mehr ist, juristisch zu definieren."
doch: gibt es: die geburt.
ja, das will ich. ich bin nämlich tatsächlich naturwissenschaftler und nicht moralapostel, außerdem bin ich nirgendwo dagegen gelaufen und deshalb auch nicht so deppert anzunehmen, dass frauen bis zum neunten monat warten, um dann da abzutreiben. weiters informiere ich mich über sachverhalte, bvor ich meine meinung, die im gegensatz zu manch anderer hier fundiert ist, äußere und das würde ich dir auch raten: fang damit an, kanada unf schwangerschaftsabbruch zu googeln.
du hast meine frage nicht beantwortet.
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