Internet-Ausschalter

Grüne: "Kill-Switch"-Gesetz veraltet und schwammig

Birgit Riegler, 1. September 2011, 14:00
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    foto: flickr/dennis hill

    Einen Ausschaltknopf für Internet und Mobilfunk gibt es nicht - im Gesetz ist jedoch verankert, dass in bestimmten Situationen die Abschaltung von Telekommunikationsanlagen veranlasst werden kann. Die Grünen kritisieren, dass im Gesetzestext nicht ausreichend präzisiert ist, um welche Situationen es sich dabei handeln kann. (Foto veröffentlicht unter CC BY 2.0)

Bures: Gesetz zur Abschaltung von Kommunikationsanlagen im Fall von Kapazitätsengpassen bei Naturkatastrophen gedacht

Im Zuge der Revolution in Ägypten und der vorrübergehenden Abschaltung von Mobilfunk und Internet ist der sogenannte Kill-Switch auch in Österreich zum Thema geworden. So wurde befürchtet, dass auch in Europa die Kommunikationswege in Krisensituationen einfach abgeschaltet werden könnten. Im Februar hieß es dazu, dass es dahingehend absolut keine Bestrebungen gebe. Den "Ausschaltknopf" für Internet und Mobilfunk gibt es nicht und soll es auch in Zukunft nicht geben. Eine parlamentarische Anfrage der Grünen an Infrastrukturministerin Doris Bures zeigt nun jedoch, dass der Gesetzestext veraltet und unzureichend formuliert ist.

Abschaltung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe

Paragraph 89 im Telekommunikationsgesetz (TKG) 2003 sieht vor, dass der Bundesminister für Verkehr, Innovationen und Technologie "zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung den Betrieb von Telekommunikationsanlagen ganz oder teilweise oder für bestimmte Arten von Anlagen auf bestimmte oder unbestimmte Zeit einstellen und die Benützung bestimmter Anlagen zeitweisen Beschränkungen unterwerfen" kann. Bei einer Verfügung "ist unter Schonung der wirtschaftlichen und betrieblichen Interessen des Betreibers vorzugehen; sie begründet keinen Anspruch auf Entschädigung", heißt es weiter.

Bei Naturkatastrophen

Die Regelung zur möglichen Einstellung des Betriebes geht auf die Fernmeldegesetze von 1949 und 1993 zurück. In der Anfragebeantwortung heißt es, dass dabei "insbesondere auch an Ausnahmesituationen nach Naturkatastrophen" gedacht worden sei, bei Hochwasser oder Lawinenabgängen etwa. In solchen Fällen könne es "erforderlich sein, dass knappe Kommunikationskapazitäten beispielsweise in einem bestimmten Einsatzgebiet für die Abwicklung einer Notkommunikation gebündelt zur Verfügung gestellt werden (und damit eine andere Benützung der Telekommunikationsanlagen Beschränkungen unterworfen werden), um koordinierte Einsatzmaßnahmen zu ermöglichen."

Veraltete Gesetzgebung

Steinhauser merkt in einer Stellungnahme dazu an, dass diese Gesetze jedoch einerseits aus einer Zeit vor der Massenverbreitung von Mobilfunk und Internet stammen. Andererseits schließe die gewählte Formulierung auch klassische Polizeiaufgaben ein. Wann genau Mobilfunk und Internet abgeschaltet werden dürfen, sei daher unklar. Seitens Bures heißt es, "Maßnahmen, die den Informationszugang aus inhaltlichen Gründen beschränken würden, müssten als Grundrechtseingriff nicht nur vor dem Hintergrund des Zensurverbotes gesehen werden, sondern auch der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes entsprechend ausreichend gesetzlich determiniert sein." Der Anwendungsbereich des TKG sei daher primär auf jene Fälle beschränkt, in denen Kommunikationsverbindungen im öffentlichen Interesse bei Kapazitätsengpässen sichergestellt werden müssen." Andere Anwendungsfälle sind mit dieser Formulierung jedoch nicht dezidiert ausgeschlossen.

Reformbedarf

Bereits im Februar erklärte Bundeskanzler Werner Faymann, dass es keinen Kill-Switch für das österreichische Internet geben werde. Auf europäischer Ebene sollen zumindest Notfallpläne erstellt werden, um die Infrastruktur im Ernstfall schützen zu können. In der aktuellen Anfragebeantwortung heißt es, dass auch auf EU-Ebene "keine Überlegungen zum Thema Kill-Switch" angestellt" würden. Einen Reformbedarf für § 89 des TKG sieht Bures trotz neuer Entwicklungen nicht. Die Grünen hingegen sehen sehr wohl eine Notwendigkeit für die Präzisierung des Gesetzes, wann das Internet und Mobilfunk abgeschaltet werden dürfen. (br/derStandard.at, 1. September 2011)

Dagmar Rehak Wien
 
00

Aber bitte Strom und Wasser nicht abdrehen!
Wir ordnen uns eh brav unter.

derbesn
 
01

"Bereits im Februar erklärte Bundeskanzler Werner Faymann, dass es keinen Kill-Switch für das österreichische Internet geben werde. Auf europäischer Ebene sollen zumindest Notfallpläne erstellt werden, um die Infrastruktur im Ernstfall schützen zu können." ... Wir werden das Internet nicht abschalten, die EU wird das machen.

Hamstray
00

Es gibt keinen Grund sich vorzumachen dass ein Einsatz eines Kill-Switchs fürs Internet irgendwas anderes als Operation Verbrannte Erde wäre.

Problem mit Kapazitätsengpässen? Einfach Netz ausbaun!

Gummibam aus Surinam
01
Netz ausbauen?

Kein Geld da. Das wurde den Managern als Bonus ausbezahlt.

Gilgamesch
013

ich bin wieder mal bei den grünen. das gesetz muß präzisiert werden. es darf keinesfalls als kommunikations-killer bei etwaigen großdemos, oder aufständen (könnte ja mal so weit kommen) angewandt werden!

Harald Nowak
02
Sollte da irgendwas...

...präzisiert werden, wirs sicher in die Gegenteilige Richtung präzisiert werden - das kennen wir ja schon, jeder Anlass is recht um die eigene Agenda durchzudrücken.

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