Missbrauchsfälle in Irland

Streit zwischen Kirche und Regierung um Beichtgeheimnis

31. August 2011, 12:24
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    foto: epa/bruno fahy

    Premier Kenny auf einem EU-Gipfel im Juli.

Neues Gesetz soll Priester zur Meldung von bei der Beichte mitgeteilten Informationen über Kindesmissbrauch verpflichten

Dublin/Wien - Der Streit zwischen der katholischen Kirche und der irischen Regierung hat diese Woche einen neuen Höhepunkt erreicht. Für die jüngste Verschärfung sorgt ein Statement des Vatikan zum Gesetzesentwurf des Justizministers Alan Shatter, nach dem Geistliche künftig jeden Verdacht auf Kindesmissbrauch bei der Polizei melden müssen, auch wenn das Wissen darüber in der Beichte gewonnen wurde. Bei Nichtbeachtung sollen Priestern bis zu fünf Jahre Haft drohen. Das berichtete die katholische Nachrichtenagentur Kathpress am Mittwoch.

Seit der Veröffentlichung des Untersuchungsberichts über Missbrauchsfälle in der Diözese Cloyne am 13. Juli befinden sich die Beziehungen zwischen Kirche und Staat im katholischen Irland auf einem historischen Tief. Der Cloyne-Report untersuchte Beschuldigungen gegen 19 Geistliche, die in den Jahren 1996 bis 2009 vorgebracht wurden. Bis auf zwei Fälle handelte es sich um Vorgänge aus den Jahren 1930 bis 1990. Der Bericht bemängelte, der größte Teil der Missbrauchsfälle sei nicht den zivilen Behörden gemeldet worden. Noch am Tag der Veröffentlichung stellte Shatter seinen Gesetzentwurf vor.

Kritik an der Kirche

Auch der konservative Ministerpräsident Enda Kenny reagierte: Kurz nach der Publikation des Berichts kritisierte er in einer Rede vor dem Parlament den Vatikan mit ungewöhnlich scharfen Worten. Die Beziehungen zwischen Kirche und Staat in Irland könnten nach den Enthüllungen "nicht mehr die alten sein", so Kenny. Unter anderem warf der Politiker dem Vatikan vor, er habe noch bis 2008 die Verfolgung von Straftaten in Irland ins Leere laufen lassen. Man habe das "Vergewaltigen und Foltern von Kindern heruntergespielt", um den Ruf der Institution zu retten.

Daraufhin kam es zu einer diplomatischen Konfrontation. Am Sonntag äußerte sich dann der irische katholische Primas, Kardinal Sean Brady, in einer Predigt. Kernthema war das Beichtgeheimnis, das Brady mit deutlichen Worten verteidigte. Brady unterstrich die Bedeutung des "heiligen und gehüteten" Ritus der Beichte. Jeder Vorschlag, der die Unantastbarkeit des Beichtgeheimnisses untergrabe, richte sich gegen "das Recht jedes Katholiken auf Religions- und Gewissensfreiheit". Am Montag sprach der Vatikan dem Kardinal seine Unterstützung aus. "Die katholische Kirche verzichtet auf keinen Fall auf das Beichtgeheimnis", sagte der stellvertretende Vatikansprecher Ciro Benedettini.

Regierung entschlossen, Entwurf in nächster Legislaturperiode zu verabschieden

Das irische Justizministerium reagierte prompt: Noch am selben Tag sagte eine Sprecherin, das geplante Gesetz werde ohne Rücksicht auf "interne Regeln religiöser Gruppen" umgesetzt. Die Regierung sei entschlossen, den Entwurf schon in der nächsten Legislaturperiode zu verabschieden. "Gerade weil in der Vergangenheit so viele Verdachtsfälle nicht gemeldet wurden, wurden Sexualstraftäter in Sicherheit gewiegt und so noch dazu ermuntert, weiter Kinder zu missbrauchen", so die Sprecherin.

Auch die irische Familienministerin Frances Fitzgerald bekräftigte gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Sender RTE, die neue Meldepflicht für Missbrauchsverdacht in allen Organisationen durchsetzen zu wollen, die mit Kindern arbeiten. Fitzgerald hatte schon im Juli ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Meldepflicht nicht vor dem Beichtstuhl haltmachen dürfe.

Hält die irische Regierung an ihren Plänen fest, droht die Kirche mit fortgesetzter Opposition. Ein Priester aus dem nordirischen Londonderry, Paddy O'Kane, sagte am Dienstag gegenüber der Tageszeitung "Belfast Telegraph", die katholischen Geistlichen würden eher ins Gefängnis gehen, als das Beichtgeheimnis zu brechen: "Natürlich muss der Schutz von Kindern sichergestellt werden. Doch ohne die Anerkennung der besonderen Vertrauensbeziehung zwischen Priester und Beichtendem kann ein Geistlicher sein Amt nicht mehr richtig ausüben." (APA)

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Dexter Paper
00
12.9.2011, 04:14
Institutionalisierter Glaube

Dass jemand christlich glaubt, kann ich nachvollziehen.

Wenn er sich aber mit seinem christlichen Glauben der RKK unterwirft und und nicht merkt, dass diese mit vielem, jedoch nichts mit christlichem Gedankengut zu tun hat, dann bewegt er sich ausserhalb meiner Verständlichkeitsmöglichkeiten.

Alles dazu Gedachte auszuführen sprengte den Rahmen.
Mein Fazit: Sie bricht hoffentlich bald zusammen.

Walter J. Ferstl
00
Die rechtliche Situation in Deutschland geht über das eigentliche "Beichtgeheimnis" weit hinaus:

Zeugnisverweigerungsrecht

Sowohl im deutschen Zivil- als im Strafprozess sind Geistliche in Ansehung desjenigen, was ihnen bei Ausübung der Seelsorge anvertraut ist, zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt. Für den Strafprozess folgt dies aus § 53 Abs. 1 Nr. 1 StPO, für den Zivilprozess aus § 383 Abs. 1 Nr. 4 ZPO.

Wer Geistlicher in diesem Sinne ist, bestimmt sich nicht nach einem bestimmten Status (Priesterweihe, Ordination), sondern nach der Funktion, zur Seelsorge berufen zu sein.[2] Auch Pastoralreferenten, nicht-ordinierte Seelsorger, Gemeindediakone usw. kommen deshalb als Inhaber des Aussageverweigerungsrechts in Frage.

http://de.wikipedia.org/wiki/Beic... tgeheimnis

Walter J. Ferstl
00
Noch bemerkenswerter (ebenfalls Situation in Deutschland):

Nichtanzeige geplanter Straftaten

Für Geistliche besteht gem. § 139 Abs. 2 StGB auch keine Anzeigepflicht, selbst wenn sie in ihrer Eigenschaft als Seelsorger von dem Vorhaben eines Hochverrats, Landesverrats, Münzverbrechens, Mordes, Totschlages, Raubes, Menschenraubes oder eines gemeingefährlichen Verbrechens glaubhaft Kenntnis erhalten.

http://de.wikipedia.org/wiki/Beic... tgeheimnis

living reef
01
ein abstruser verein mit noch abstruseren "riten"

gleichgeschlechtlich l(i)ebenden menschen den segen verweigern, aber waffen segnen mit denen gewalt und tod einhergehen. kinderschänder, vergewaltiger und mörder können sich hinter das beichtgeheimnis zurückziehen, können ihr "gewissen erleichtern" beten ein paar "vater unser" und brauchen keine angst davor haben, bei der öffentlichen gerichtsbarkeit verpfiffen zu werden...

Plabutsch
05
Auch für Österreich interessant

Auch Kardinal Schönborn hat sich auf das Beichtgeheimnis ausgeredet - warum er bei einem konkreten Missbrauchsvorwurf untätig geblieben ist.

Gilgamesh
01

Na da sieht man ja eindeutig den Prioritätsunterschied zwischen Kirchendoktrin und Moral... ^^

Gilgamesh
13

Hat man Angst, dass man Leute aus den eigenen Reihen anzeigen müsste??

armerschwarzerkater
03

Endlich mal von Seiten einer Regierung Rückgrat für seine Bürger... dass es sowas noch gibt. Toll!

ben221
21
Was bringt es den Opfern?

Eine wichtige Perspektive sind doch auch die Opfer. Man sollte nicht aus Wut eine voreilige Aktion starten, die mehr schadet als nützt.

Wie viele Kapitalverbrecher gehen beichten? Doch wohl wenige. Wie viele werden beichten gehen, wenn sie wissen, dass dies einer Selbstanzeige gleichkommt? Niemand. Das heißt, es besteht nicht einmal die Möglichkeit, dass der Täter zur Selbstanzeige überredet wird.

Ein weiteres Problem sind die Opfer, die nun eventuell gar nicht mehr mit Priestern über die Gräueltaten sprechen wollen, die ihnen angetan wurden - sofern sie vor dem Täter Angst haben und eine Anzeige durch den Priester fürchten.

Letztendlich führt dieser Schritt dazu, dass noch weniger Vergewaltigungsdelikte ans Licht kommen.

Flann O'Brien.
16
Moooment.

Warum geht so jemand beichten? Weil er sein Gewissen entlasten will, um dann umso schamloser weiterzumachen. Diese billige Gewissensbereinigung soll ihm genommen werden!

Ben Hemmens
02
Um sowas geht's:

http://www.irishtimes.com/newspaper... 91837.html
Welchem dies- oder jenseitigem Gut ist gedient, wenn die Beichtväter in so einem Fall nichts unternehmen?

Ich kann mir die theologischen/pastoralen Gründe nicht vorstellen, die für das Nichtstun angesichts so einer Beichte sprechen. Das ist ja nicht einmal für den geständigen Täter in irgendeiner Hinsicht eine Wohltat (ausser man kann davon ausgehen, dass die Justiz seine Menschenrechte nicht wahrt).

Der Mann
21
OK

beichten kann man auch nicht mehr gehen!

super die neuen errungenschaften - und alles unter dem deckmantel des "kindesmissbrauchs"

herrlich wie man die massen einfach so manipulieren kann - es ist echt schon unerträglich.

bald darf man im wald keinen schaxx mehr lassen, weil ihn ja jemand hören oder riechen könnte.

Toeris
03
In einem Sekularen Staat

sollte die Vorgehensweise der Iren selbstverständlich sein.

Es zeigt auf, wie stark die "westliche" Welt immer noch unter der Knute der Kirche steht.

auf wiedersehn
16
Auch in Österreich: Kapitalverbrechen

müssen von der Kirche gemeldet werden.

Abgesehen davon, daß es einem Priester gar nicht erlaubt sein dürfte, Absolution zu erteilen.
Wir leben in einem säkularem Staat, auch bei uns kann nur das Gesetz über Schuld und Unschuld entscheiden.

Rückwirkend sollte vom Gesetzgeber an Kardinal Schönborn die lückenlose Offenlegung aller in Österreich bekannt gewordenen Vergehen seitens der Priester und Ordensleute stzattfinden. Und für diese Personen darf die Verjährung erst mit dem Datum der Bekanntgabe einsetzen.
Kindesmißbraucher gehören vor Gericht- ungeachtet ihres Standes.

Albsch
12

Da kann ich nur zustimmen: Das ein Priester einen schuldigen von aller Schuld befreien kann nur weil er vorgibt an Gott zu glauben ist ein Bisschen daneben im 21. Jhd

Der Mann
22
was soll

das,
das beichtgeheimnis muss unanfechtbar sein.

Walter J. Ferstl
00
Es liegt im Fall Irlands doch auf der Hand,...

dass von kirchlicher Seite mit dem traditionellen Zugeständnis/Privileg "Beichtgeheimnis" über Jahrzehnte hinweg massenhaft Schindluder betrieben worden ist.

Bei tausenden dokumentierten Missbrauchsfällen im kirchlichen Umfeld hat es im Laufe der Zeit viele tausend Beichtvorgänge von Missbrauchstätern und Mitwissern/Vertuschern bei ihren jeweiligen Beichtvätern gegeben.

Das ist m.E. ein hinreichender Grund, von staatlicher Seite dieses Zugeständnis/Privileg zu widerrufen oder zumindestens stark zu reduzieren. Strafbare Handlungen (im Rang von Verbrechen) dürfen keinesfalls durch das Beichtgeheimnis geschützt sein.

madman
22
verzeihung, aber

das ist blödsinn

cipf
 
121

[...] ohne Rücksicht auf "interne Regeln religiöser Gruppen" [...]

ENDLICH!!!! Das ist der richtige Zugang!

Der Waehlerwille
 
01
Dieser Satz sollte an wesentlich mehr gesellschatlichen Eckpfeilern angebracht werden, als nur an jenem.

Das ist genau die richtung in die sich die Gesellschaft entwickeln muss.

ich.tarzan
01
omierta - wie bei der mafia

also auch einsperren das gesindel - genau wie mafiosi

chrilly donninger1
04
Die Probleme der Kirche mit staatlichen Regeln

Meine Schwägerin hat einen Grund an das Stift Klosterneuburg verkauft. Nachdem sie in Vorverträgen bereits gelinkt wurde, habe ich die Verhandlungen übernommen.
Der Prior und meine Schwägerin haben beim Notar den Kaufvertrag unterschrieben. Man denkt, damit ist die Sache rechtsgültig. Nicht so bei der Kirche. Es stand der Passus drinnen: Dieser Vertrag bedarf zur endgültigen Wirksamkeit der Zustimmung der Erzdiozöse Wien. Für uns war der Vertrag natürlich bindend.
Allerdings stand der Passus nur im vorgelegten Entwurf drinnen. Ich habe ihn streichen lassen. Zuerst ist das wegen des Kirchenrechtes unmöglich gegangen. Als ich sturr geblieben bin, war das Kirchenrecht dann doch nicht so wichtig.

misfits74
 
10
italien, vatikan, mafia, berlusconi

Quintus Beckloeffel
10
Das innige Verhältnis zwischen Vatikan und Mafia

kommt auch in der bekannten Liebeserklärung von Papst JP II sehr schön zum Ausdruck:

http://www.youtube.com/watch?v=x... re=related

Quintus Beckloeffel
10
Das innige Verhältnis zwischen Vatikan und

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