Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate

Dem Wiener Arzt Eduard Zirm gelang 1905 die erste erfolgreiche Hornhauttransplantation im menschlichen Auge.
Berlin - Vielen Patienten mit getrübter Hornhaut des Auges hilft nur noch eine Hornhautspende. Ärzte könnten bis zu 72 Stunden nach dem Tod eines Organspenders die Hornhaut entnehmen. Doch eine Regelung der Europäischen Union verschärft die Knappheit von Transplantaten: Demnach muss das Blut des Spenders binnen 24 Stunden nach dem Tod entnommen werden, um es auf Krankheiten zu untersuchen. Erfolgt die Blutentnahme später, dürfen Ärzte das Körpergewebe nicht mehr verwenden.
Diese Vorgabe erhöht die Sicherheit der Hornhautempfänger kaum, bedingt aber, dass Deutschland weiterhin Hornhauttransplantate vor allem aus den USA einführen muss. Daher fordert die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG), Hornhautgewebe von der Regelung auszunehmen. Das Thema ist ein Schwerpunkt des DOG-Kongresses in Berlin.
Zwei Hepatitis-Fälle
Die Hornhaut bildet den vordersten Teil des Auges. Sie liefert dem Sehorgan auch den Großteil seiner Brechkraft. Ist diese Schicht durch Erkrankungen oder Verletzungen stark getrübt, hilft den Patienten das Gewebe eines Spenders sehr zuverlässig. Bislang haben Ärzte weltweit rund vier Millionen solcher Hornhauttransplantationen durchgeführt. Über Jahrzehnte wurden Transplantate bis zu 72 Stunden nach dem Tod eines Spenders entnommen. Dabei erfolgte auch eine Analyse des Spenderblutes auf Infektionen wie HIV oder Hepatitis B. Für die Lagerung der Gewebe sind spezielle Hornhautbanken zuständig.
Weltweit sind nur zwei fragliche Hepatitis-B-Virus-Übertragungen bei Hornhauttransplantationen bekannt. Diese stammen jedoch aus einer Zeit, als Spenderblut noch nicht auf Krankheiten getestet wurde. Seit dem Einsatz solcher Blutanalysen wurde bei einer Hornhauttransplantation noch nie eine Übertragung von Hepatitis B oder HIV bekannt. Dennoch hat die EU eine Regelung erlassen, nach der bei allen Gewebespendern das für die Analyse verwendete Blut binnen 24 Stunden nach dem Tod entnommen werden muss. Die Entnahme der Hornhaut selbst darf weiterhin bis zu 72 Stunden nach Ableben des Spenders erfolgen.
Kurzes Zeitfenster
„Wir können hervorragende Hornhauttransplantate nicht mehr nutzen, wenn das Spenderblut nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem Tod abgenommen wurde", sagt Thomas Reinhard, Präsident der DOG und Ärztlicher Direktor der Universitäts-Augenklinik Freiburg. Dieses Zeitfenster sei jedoch für die vollständige Abklärung einer Hornhautspende einschließlich des Gesprächs mit den Angehörigen häufig zu kurz. In der Lions Hornhautbank Baden-Württemberg in Freiburg sank die Zahl der Hornhautspenden durch die EU-Vorgabe von 2008 bis 2009 um etwa ein Viertel. „In Deutschland gingen durch die Regelung allein in der ersten Hälfte 2010 etwa 1 600 Transplantate verloren. Ähnlich verläuft die Entwicklung in Dänemark und Schweden", ergänzt Reinhard. Wegen der Gewebeknappheit fordert die DOG eine Rücknahme der EU-Regelung für Hornhautspenden.
Diese Rücknahme würde die Sicherheit der Empfänger nicht gefährden. „Medizinische Daten zeigen, dass serologische Analysen auch dann sicher sind, wenn das Spenderblut erst nach deutlich mehr als 24 Stunden entnommen wird", so Reinhard. Die Folgen der EU-Regelung für Hornhauttransplantationen diskutieren Augenärzte im Rahmen des 109. DOG-Kongresses sowie auf der Kongress-Pressekonferenz. (red)
Organtransplantationen sind durch manipulierte Wartelisten in Verruf geraten - Schärfere Kontrollen sollen Abhilfe schaffen
Transplantationsmedizin ist eine Erfolgsgeschichte - Über die Unterschiede zu Deutschland und die Zukunft spricht Herzspezialist Andreas Zuckermann
Wissenschaftler vermuten die Ursachen in den unterschiedlichen Gesundheitssystemen
Österreich liegt im internationalen Vergleich gut, die Zahl der Transplantationen ist allerdings gesunken
Transplantationen steigern in vielen Fällen die Lebenserwartung drastisch - Das größte Problem ist die Spenderorgan-Aufbringung
Immunsuppressiva bergen das Risiko, zu einer Vermehrung von Viren zu führen
Die Bestattung von Organspendern soll über das staatliche Gesundheitssystem bezahlt werden
Zahl der Transplantationskoordinatoren in heimischen Krankenhäusern nimmt zu
Urin als Quelle für induzierte pluripotente Stammzellen
Desensibilisierungs-Verfahren macht Lebendnierenspenden mit bislang unverträglichen Blutgruppen möglich
EU: Transplantationsraten gehen in Griechenland, Irland und Portugal bereits zurück
Wiener Studie zeigt, welche Auswirkungen das Implantieren von Frauen- bzw. Männerherzen auf die jeweiligen Geschlechter hat
Frühzeitige Insulintherapie reduziert das Risiko nach einer Nierentransplantation zuckerkrank zu werden
Bisher gingen Wissenschafter von etwa 20 Minuten "Überlebensszeit" für ein ungekühltes Herz aus - doch die Toleranzzeit liegt wesentlich höher
Zwischen 20 und 26 Organspender pro Million Einwohner im Jahr
Transplantation von Spendernieren auch möglich wenn zwischen Spender und Empfänger starke Gewebeunverträglichkeit besteht - Neues Therapiekonzept für Hochrisiko-Paitenten
Entscheidend ist der biologische Zustand des Spenderorgans
Höchste Zahl an Organspenden seit zwanzig Jahren - Warteliste blieb gleich lang - Nieren wurden am häufigsten verpflanzt
Notwendige Medikamente erhöhen das Risiko
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.