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Frankfurt - Rechtzeitig vor der Verjährungsfrist haben tausende Kleinaktionäre bis Montag Klagen gegen die Deutsche Telekom wegen ihres umstrittenen dritten Börsengangs eingereicht. Die Anleger werfen dem früheren Monopolisten falsche Angaben im Börsenprospekt aus dem Jahr 2000 vor und verlangen die Rückzahlung des damaligen Kaufpreises, der zwischen 63,50 und 66,50 Euro lag. Derzeit liegt der Wert der Aktie bei nur noch rund 12 Euro.

Waschkörbeweise

In einem Dutzend Wäschekörben brachte die Wiesbadener Kanzlei Doerr, Kühn, Plück und Thoeren am Montag rund 1.500 weitere Klagen zum Frankfurter Landgericht. Damit vertritt die Kanzlei nunmehr rund 5.500 Anleger, die zusammen rund 24 Mio. Euro für die Telekom-Aktien gezahlt hatten. In einer 130 Seiten umfassenden Begründung werfen die Kläger der Telekom 27 Fehler im Börsenprospekt vor, darunter etwa die überhöhte Bewertung des Immobilienvermögens.

Rechtsanwalt Ralf Plück sagte, er sehe weiterhin die Möglichkeit eines Vergleichs mit der Telekom. Mit dem Eintreten der Verjährung am Montagabend habe die Telekom nun auch einen Überblick, um welches Volumen es gehe. Zugleich betonte er, dass es sich bei den Klägern um Kleinanleger handle, die im Schnitt damals 50 Aktien gekauft hätten. Darunter seien auch viele Rentner, denen vermittelt worden sei, sie könnten mit den Aktien risikolos ihr Erspartes anlegen.

Vorwürfe stets zurück gewiesen

Die Wiesbadener Kanzlei hat nach eigenen Angaben die meisten Mandanten in dieser Angelegenheit, allerdings gebe es weitere Kanzleien, die gegen die Telekom vorgingen. Das Frankfurter Landgericht ist nach Angaben von Plück wegen einer Regelung im Aktienrecht bundesweit zuständig. Das Gericht selbst konnte am Montag noch nicht sagen, wie viele Klagen insgesamt eingegangen sind. Weitere rund 3.000 Anleger hatten sich bis Freitag an die Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle in Hamburg gewandt, womit ebenfalls die Frist gewahrt ist.

Die Telekom und der Bund hatten die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Der Börsengang hatte damals rund 15 Mrd. Euro in die Staatskasse gespült. Nach Einschätzung von Plück wird es bis zu einem ersten Verhandlungstermin beim Landgericht mindestens ein halbes Jahr dauern. Die Klagefrist läuft nach Angaben von Plück am Montagabend um 24.00 Uhr, genau drei Jahre nach dem Stichtag für den damaligen Verkaufsprospekt, ab. (APA/dpa)