Länder sehen keine Probleme bei Durchsetzung - Landesräte beruhigen: Quote liegt bei annähernd 100 Prozent
Wien - Seit spätestens vergangenem September müssen fünfjährige Kinder verpflichtend einen Kindergarten besuchen - nicht alle Eltern halten sich aber daran, wie ein Rundruf bei den zuständigen Landesräten ergab. Immer wieder werden säumige Eltern mit Geldstrafen belegt. Die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, wird allerdings auch angenommen. Die Länder betonen, dass es keine Probleme bei der Durchführung gebe.
Anträge auf häusliche Erziehung
Die häufigsten Gründe, warum Fünfjährige den Kindergarten
erlaubterweise nicht besuchen, ist der Antrag der Eltern auf häusliche
Erziehung. In seltenen Fällen kommt es auch zu einer vorzeitigen
Einschulung.
Manche Eltern führen auch medizinische Probleme des Kindes oder eine
unzumutbare Entfernung zum nächsten
Kindergarten an.
Wenn die Kleinen von den Eltern ohne Antrag nicht in den Kindergarten
geschickt werden, werden die Erziehungsberechtigten angezeigt und
erhalten Strafen bis zu 220 Euro. Strafbar
ist auch, wenn Kinder zwar angemeldet sind, aber das Ausmaß von 20
Stunden an fünf Wochentagen nicht einhalten oder ungerechtfertigt
fernbleiben.
In der Steiermark waren im Vorjahr 10.763 Fünfjährige für den verpflichtenden Kindergartenbesuch registriert. 40 Kinder besuchten ihn trotzdem nicht. Bei 25 dieser Kinder wurden Ausnahmegründe geltend gemacht.
In Wien sind 16.000 Kinder besuchspflichtig. Verwaltungsverfahren gegen säumige Eltern seien nur in 59 Fällen eingeleitet worden.
In Kärnten 4.952 Kinder betroffen. Im Vorjahr gab es 57 Anträge auf Ausnahmen gegeben.
In Oberösterreich wurden von 14.233 Fünfjährigen am 1. September 2010 insgesamt 13.968 in einer entsprechenden Einrichtung betreut, 115 Kinder wurden vorzeitig eingeschult und 44 zur häuslichen Betreuung abgemeldet.
In Niederösterreich waren im vergangenen Kindergartenjahr rund 14.500 Kinder von der Pflicht betroffen. Probleme bei der Durchsetzung habe es nicht gegeben, da bereits vor der Verpflichtung 98 Prozent der Fünfjährigen einen Kindergarten besucht hätten. Für 90 Kinder wurden Ausnahmeregelungen beantragt, 89 davon seien auch genehmigt worden.
Keine Probleme ortet man auch in Vorarlberg. Von den knapp unter 4.000 Fünfjährigen im vergangenen Kindergartenjahr besuchten nicht mehr als zwei Dutzend durch eine Ausnahmegenehmigung den Kindergarten nicht.
Im Burgenland hat es im Vorjahr überhaupt nur zwei Ansuchen für eine Ausnahme von der Kindergartenpflicht gegeben, die beide bewilligt worden seien.
97,6 Prozent der Fünfjährigen in Tirol besuchen einen Kindergarten. 2010 erreichten 6.892 Kinder das Pflicht-Alter, 180 davon waren in keinem Kindergarten untergebracht. Für die 180 Kinder seien Ausnahmegenehmigungen beantragt worden, die alle genehmigt worden seien.
In Salzburg betraf die Regelung im vergangenen Kindergartenjahr 5.039 Kinder, und es ist kein Fall eines "Schwänzers" bekannt. Für 47 Knirpse wurden im Vorjahr Ausnahmebewilligungen erteilt. (APA)