Neuer Online-Ratgeber für Schülerbeihilfen startet

26. August 2011, 11:50

Anspruchsvoraussetzungen in mehreren Schritten prüfen

Wien - Von Schulstart-Utensilien bis hin zu Ausflügen und Projektwochen: Die Schule ist teuer und für viele Kinder bzw. deren Eltern nicht leistbar. Werden soziale Bedürftigkeit und in der Regel günstiger Schulerfolg nachgewiesen, besteht Anspruch auf Schülerbeihilfe - und der Weg zu ebendieser soll nun mit einem Online-Ratgeber erleichtert werden. Auf der Homepage des Unterrichtsministeriums können Eltern unter http://schuelerbeihilfen.bmukk.gv.at überprüfen, ob sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, und daraufhin das nötige Formular downloaden, ausfüllen und von der Schule bestätigen lassen.

Gewählt werden kann zwischen Schulbeihilfe ab der zehnten oder Heimbeihilfe ab der neunten Schulstufe sowie Unterstützung zur Teilnahme an mindestens fünf Tage andauernden Schulveranstaltungen. In mehreren Schritten werden Angaben zu Staatsbürgerschaft, Schultyp, etc. abgefragt und der Anspruch ermittelt. Nach Bestätigung durch die Schule muss der Antrag samt erforderlichem Nachweis bei der zuständigen Beihilfenbehörde eingebracht werden. Im Schuljahr 2011/12 endet die Einbringungsfrist am 31. Dezember. (APA)

Kondratjew -Zyklus
 
00
28.8.2011, 19:02
Den Stipendienrechner (der AK) kannte nicht einmal der Sozialreferat der ÖH zum Zeitpunkt der Kürzung auf 25 Jahre.

max ritz
00
27.8.2011, 18:23
Darüber hinaus müssen jedenfalls soziale Bedürftigkeit und in der Regel günstiger Schulerfolg nachgewiesen werden

wie wird die 'soziale Bedürftigkeit' in EURO ausgedrückt? kann man bei mtl. € 12.000,- noch einreichen?

soisteshalt
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28.8.2011, 08:15

Einfach mit Zahlen ausprobieren wann man noch etwas bekommt.
pauschal kann das nicht gesagt werden, da sich der zulässige Lohn je nach Familiensituation ändert (Anzahl der Kinder, ...).

Ich kann ihnen aus Erfahrung meiner KV-Tätigkeit nur sagen: viel verdienen darf man nicht.
ABER gerade Bauern und Selbstständige schaffen es relativ gut in den Genuss zu kommen (auch wenn überhaupt nicht wirklich bedürftig), da sie das Einkommen ja entsprechend ein wenig "drehen" können.

max ritz
02
28.8.2011, 10:14
habe das eher ironische gemeint,

weil ich erfahren habe, daß auch Personen mit einem mtl. Brutto-Gehalt von mehr als € 12.000 eine Sozial-Mietwohnung mit € 4,-/m2 bekommen - und wir alle bezahlen dies mit unseren Steuergeldern!

soisteshalt
00
28.8.2011, 11:13

Dem kann ich zustimmen - das ist wie erwähnt bei der Schülerbeihilfe auch durch Trickserein beim Einkommen leicht möglich und wird von den Herrschaften auch gemacht.

soisteshalt
00
28.8.2011, 08:19
Schülerbeihilferechner:

Den link zur Berechnung habe ich vergessen:
http://www.schulbeihilfenrechner.at/

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