Anspruchsvoraussetzungen in mehreren Schritten prüfen
Wien - Von Schulstart-Utensilien bis hin zu Ausflügen und
Projektwochen: Die Schule ist teuer und für viele Kinder bzw. deren
Eltern nicht leistbar. Werden soziale Bedürftigkeit und in der Regel
günstiger Schulerfolg nachgewiesen, besteht Anspruch auf
Schülerbeihilfe - und der Weg zu ebendieser soll nun mit einem
Online-Ratgeber erleichtert werden. Auf der Homepage des
Unterrichtsministeriums können Eltern unter
http://schuelerbeihilfen.bmukk.gv.at überprüfen, ob sie die
Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, und daraufhin das nötige Formular
downloaden, ausfüllen und von der Schule bestätigen lassen.
Gewählt werden kann zwischen Schulbeihilfe ab der zehnten oder
Heimbeihilfe ab der neunten Schulstufe sowie Unterstützung zur
Teilnahme an mindestens fünf Tage andauernden Schulveranstaltungen.
In mehreren Schritten werden Angaben zu Staatsbürgerschaft, Schultyp,
etc. abgefragt und der Anspruch ermittelt. Nach Bestätigung durch die
Schule muss der Antrag samt erforderlichem Nachweis bei der
zuständigen Beihilfenbehörde eingebracht werden. Im Schuljahr 2011/12
endet die Einbringungsfrist am 31. Dezember. (APA)