Frankfurt/Main - Der DAX ist am Donnerstagnachmittag völlig überraschend deutlich ins Minus gerauscht. Die kräftige Talfahrt gab am Markt Rätsel auf. Dass der deutsche Leitindex innerhalb kürzester Zeit um rund vier Prozent bis auf 5.451,52 Punkte einbrach, ließ in den Handelsräumen die Telefone heiß laufen. Händler reagierten mit Kopfschütteln und Staunen. Der DAX erholte sich allerdings leicht und beendete den Börsentag mit einem Minus von 1,71 Prozent auf 5.584,14 Punkte. Am Morgen war er noch bis auf 5.777 Punkte gestiegen.

Bei zwei Drittel der DAX-Werte sei es zu einer sogenannten Volatilitätsunterbrechung gekommen, bestätigte die Deutsche Börse auf Nachfrage der Finanz-Nachrichtenagentur dpa-AFX. Der Auslöser dafür sei von außen gekommen, ein technisches Problem habe es nicht gegeben. Vola-Unterbrechungen am Aktienmarkt sind Schutzmechanismen. Der Handel in den jeweiligen Werten wird unterbrochen, um Käufer und Verkäufer vor ungewöhnlich hohen Kursauf- und -abschlägen zu schützen, die etwa über fehlerhafte Eingaben von Preisgrenzen entstehen können.

"Die Kapitalmärkte sind nach wie vor von Nervosität geprägt", kommentierte Marktanalyst Tobias Reichert von IG Markets das Geschehen. Weil eine Begründung für den kräftigen Kurssturz fehlte, entstanden am Markt dann rasch Gerüchte. "Da es keine Erklärung gibt, die allgemein zugänglich ist, kommen gern schnell dümmliche Erklärungsversuche in Form von Gerüchten auf", kommentierte ein Händler.

So verwiesen einige Börsianer zur Erklärung der DAX-Verluste darauf, dass CNBC berichtet hatte, die Stadt Harrisburg in Pennsylvania könnte zahlungsunfähig sein. Das wurde letztlich aber für wenig stichhaltig gehalten, zumal der Dow Jones in den USA kaum reagierte und während der DAX-Talfahrt lediglich 0,4 Prozent verlor. Zum europäischen Handelsschluss verlor der Dow Jones rund ein Prozent, ebenso die Nasdaq-Indizes. Der EuroStoxx 50 büßte 1,10 Prozent auf 2.216,70 Punkte ein und auch die Leitbörsen in London und Paris gaben nach.

Spekuliert wurde zudem darüber, dass in Deutschland ein Leerverkaufsverbot verabschiedet werden soll. Allerdings sind seit dem 27. Juli 2010 ungedeckte Leerverkäufe in Aktien bereits verboten. Unter einem Leerverkauf versteht man den Verkauf von Aktien, die der Verkäufer zum Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht besitzt. Dabei wird auf fallende Kurse spekuliert. (APA)