Kohlenmonoxid

Gut gewartete Gasthermen bei Hitze besonders wichtig

24. August 2011, 14:52

Durch starke Sonneneinstrahlung kann sich "thermischer Stoppel" bilden

Wien - Bei großer Hitze wird viel geduscht - dass die Gastherme gut gewartet wurde, ist jetzt daher doppelt wichtig: Durch starke Sonneneinstrahlung kann sich im Rauchfang ein "thermischer Stoppel" bilden, der die Emission der Abluft behindert, berichtete Andreas Feiler von der Wiener Berufsfeuerwehr (MA 68).

Vergiftung als mögliche Folge

Durch hohe Außentemperaturen kann ein Niederdruck entstehen, wodurch die Abgase durch die Rauchfänge nicht ausreichend abziehen. Sie strömen dann retour. Ist die Therme wegen mangelnder Wartung verschmutzt, funktionieren womöglich die Sicherheitseinrichtungen nicht, die sonst zur Abschaltung des Geräts führen. Das Kohlenmonoxid bleibt in der Raumluft. Sind die Räume noch dazu schlecht belüftet, kann eine Vergiftung die Folge sein.

In den vergangenen Tagen habe die MA 68 schon deutlich mehr Anrufe als sonst von Einwohnern erhalten, die sich wegen einer Kohlenmonoxidvergiftung sorgten. Die Gefahr bestehe aber nicht nur während einer Hitzewelle: "Dieses Phänomen kann auch in der Übergangszeit auftreten", sagte Feiler. Sogar im Frühjahr oder im Herbst kann die Sonne einen Rauchfang oben so stark erwärmen, dass es zu Problemen beim Abzug kommt. Kohlenmonoxid ist geruchlos, geschmacklos und unsichtbar und gerade deswegen so gefährlich. "Deshalb sollte man Gasgeräte grundsätzlich einmal im Jahr vom Fachmann warten lassen und außerdem für ausreichend Lüftung sorgen", riet der Experte. (APA/red)

Kommentar posten
Posten Sie als Erste(r) Ihre Meinung

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.