Nachspioniert in Deutschland

Chef kann Detektivkosten nicht einfach abwälzen

24. August 2011, 20:08
  • Artikelbild
    foto: apa/pfarrhofer

    Wer überwachen lässt, trägt natürlich das finanzielle Risiko.

Arbeitgeber ließ einen Mitarbeiter zwei Monate überwachen und wollte die Kosten von 21.000 Euro retourniert haben

In Deutschland sorgt ein komplexer Prozess für Aufsehen. Ein Arbeitgeber ließ einen seiner Mitarbeiter überwachen, überführte ihn vertragswidrigen Verhaltens und wollte daraufhin die Kosten für den Detektiv, den er für die Observation beauftragte hatte, zurück. 21.000 Euro. Das Landesarbeitsgericht in Hamm sagte auch in zweiter Instanz "Njet". Der Chef kann die entstandenen Ausgaben nicht einfach auf den Mitarbeiter abwälzen.

Die Vorgeschichte laut deutschen Medienberichten, etwa dem "Spiegel". Ein Kraftfahrer, der von Februar 2009 weg bei der Firma beschäftigt war, bekam im August 2009 von seinem Arbeitgeber eine Änderungskündigung serviert. Die schlechteren Konditionen wollte er nicht akzeptierten und reichte eine Kündigungsschutzklage vor einem deutschen Arbeitsgericht ein. Nachdem sich die Parteien in der arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung nicht einigen konnten, sprach der Arbeitgeber insgesamt sieben fristlose Kündigungen aus. Zudem beauftragte er in den Monaten Mai und Juni 2010 einen Detektiv, um dem Arbeitnehmer nachzuspionieren. Die Observation ergab, dass der Mann noch einer anderen Tätigkeit nachging.

Vergleich

Im Juli 2010 konnten sich die Parteien auf den Vergleich verständigen, dass das Arbeitsverhältnis des Kraftfahrers mit August 2009 endete. Als Kompensation erhielt der Arbeiter eine Abfindung in der Höhe von 4.400 Euro. Im Gegenzug wollte der Firmeninhaber die 21.000 Euro, die das beauftragte Detektivteam in Rechnung stellte, vom ehemaligen Mitarbeiter retourniert haben. Vor der Finalisierung des Vergleichs hatte er nämlich vor Gericht angegeben, dass er bis Juli 2010 nicht gearbeitet habe und somit keinen zusätzlichen Verdienst erzielen konnte.

Obwohl der Arbeitgeber den Mitarbeiter der Lüge überführte, entschied nach der ersten Inszanz auch das Berufungsgericht in Hamm zugunsten des Beklagten. Die Kosten für den Detektiv müsse der Chef tragen, da es sich um keine "vorsätzliche Pflichtverletzung" gehandelt habe und die 21.000 Euro in keiner Relation zum entstandenen Schaden stünden, so die Argumentation. Weiters war entscheidend, dass der Arbeiter im Rahmen seiner Kündigungsschutzklage für den Zeitraum, in dem er überwacht wurde, gar keine Ansprüche geltend gemacht hatte. Die Observation war im Frühling 2010, das Dienstverhältnis wurde rückwirkend mit August 2009 aufgelöst.

Tatverdacht plus Überführung

Aus dem Urteil lässt sich allerdings nicht grundsätzlich ableiten, dass deutsche Arbeitgeber immer die Ausgaben für Privatermittler berappen müssen. Unter bestimmten Voraussetzungen hat der Überwachte die Rechnung zu begleichen, schreibt der "Spiegel". Nämlich wenn die Obervierung aufgrund eines konkreten Tatverdachts in Auftrag gegeben wurde, der Mitarbeiter einer vorsätzlichen Pflichtverletzung überführt wird und wenn die Aufwendungen für den Detektiveinsatz tatsächlich notwendig waren. Im Prinzip muss immer der konkrete Einzelfall geprüft werden.

Macht sich allerdings der Privatermittler bei der Überwachung schuldig, zum Beispiel irgendwelche Persönlichkeitsrechte verletzt zu haben, dann kann der Mitarbeiter den Spieß umdrehen und seinerseits den Arbeitgeber auf Schadenersatz klagen. Persönlichkeitsrechte werden verletzt, wenn Detektive beispielsweise Telefonate mitschneiden oder in Wohnungen eindringen, um Beweise zu sammeln. (om, derStandard.at, 24.8.2011)

Kommentar posten
19 Postings
meine spitze feder
11
26.8.2011, 07:44
Wie lange hat der Detektiv observiert für diese Summe???

Dass sich Menschen überhaupt dafür hergeben, andere zu bespitzeln, ist schon ekelhaft. Dass man sich mit Geld jede zynische Abartigkeit erlauben darf und die unter dem Mäntelchen "zum Schutz meines Betriebes" als gerechtfertigt angenommen wird, zeigt, wie krank "Wirtschaft" ist - oder macht - oder überhaupt großteils abartig Kranke "Wirtschaftstreibende" aktiv sind. Doch welchen Satz habe ich gerade bei Terry P. gelesen: "So mancher Unternehmer weiß, dass es nicht nötig ist, seine Angestellten zu knechten, so lange man ihnen beibringt, sich selbst zu knechten..." Dies wird garnatiert der Grundgedanke einer Wirtschaftspartei sein.

h 90
00
14.1.2012, 10:10

naja in Krankenstand gehen umd wo anders zu arbeiten ist auch nicht nett.

Chocoholic
00
26.8.2011, 13:20
Na ich weiss nicht. Deppert krank schreiben in alter firma und hackeln in der neuen...

jMor
 
10
25.8.2011, 23:06
Die haben da russisch als Amtssprache?

anyuser
 
01
25.8.2011, 22:56
"arbeitgeber"

diese bezeichnung trifft hier gar nicht mehr zu.

Angiv fast stedsangivelse
00
25.8.2011, 19:41

Hä? Arbeitsende 2009, Observation 2010. Irgendwas versteh ich da nicht.

Der junge Jim Kirk
00
26.8.2011, 15:04

Rückwirkend ist das zauberwort.

Bzaphod
00
25.8.2011, 18:12
21.000

Privatdetektiv müsste man sein...
=)

linuxforeverlinux
06
25.8.2011, 14:09
arbeitgeber, die mit solchen stasi methoden

um sich werfen, verdienen es auch nicht anders!
natürlich gibt es auch bei den arbeitnehmern schwarze schafe, aber fakt ist, dass der prozentuelle anteil an schwarzen schafen bei den arbeitgebern liegen und nicht umgekehrt!
wird ja gerne und oft gemacht: man arbeitet seit 20 od 30 jahren bei ein und derselben firma, dann wird man ihnen zu teuer u zu erfahren bereits, deswegen kündigung u selber ist man bis zur pension dann arbeitslos, weil mit 50 od älter bekommst du heute nur mehr schwer bis gar nicht eine arbeit!

Hubert Ungeist
 
00
27.8.2011, 04:23
Bin ich ja voll bei ihnen

hier in diesem Fall scheint aber der Arbeitnehmer eine LInke gedreht zu haben, und da darf sich auch ein Arbeitgeber wehren.

Chocoholic
00
26.8.2011, 13:21
Offensichtlich hat der dienstnehmer den Aarbeitgeber belogen.

Also hat wohl eher er die stasi methoden verdient.

keywords
00
25.8.2011, 09:31

in deutschland gibts fristlose kündigungen?

Michael Pronay
 
00
25.8.2011, 10:32
Jawohl, in DE ist eine fristlose Kündigung ...

... das, was hierzulande eine fristlose Entlassung ist. Termini der Rechtssprache decken sich nicht immer.

keywords
00
25.8.2011, 12:36

danke für die info. klingt spooky.

haben die dann dafür keine entlassungen?

Hubert Ungeist
 
76
25.8.2011, 05:05
Äh nicht vorsätzlich?

Hat er unabsichtlich fahrlässig nebenbei gearbeitet und dann unabsichtlich fahrlässig gelogen?

Die 21.000 sind natürlich viel zu hoch, aber die Begründung ist auch Blädsinn

oblomow II
06
25.8.2011, 11:09
lesens

... der arbeiter hatte für die zeit, in der er überwacht wurde, gar keine forderungen gestellt. also nix nebenbei, sondern überhaupt.

Chocoholic
00
26.8.2011, 13:23
... Aber er hat als Argument für die Abfertigung auch angegeben, dass er nichts verdienen konnte...

Im Juli 2010 konnten sich die Parteien auf den Vergleich verständigen, dass das Arbeitsverhältnis des Kraftfahrers mit August 2009 endete. Als Kompensation erhielt der Arbeiter eine Abfindung in der Höhe von 4.400 Euro. Im Gegenzug wollte der Firmeninhaber die 21.000 Euro, die das beauftragte Detektivteam in Rechnung stellte, vom ehemaligen Mitarbeiter retourniert haben. Vor der Finalisierung des Vergleichs hatte er nämlich vor Gericht angegeben, dass er bis Juli 2010 nicht gearbeitet habe und somit keinen zusätzlichen Verdienst erzielen konnte.

Hubert Ungeist
 
00
27.8.2011, 04:22
Im Artikel steht klar das Gegenteil..

"...überführte ihn vertragswidrigen Verhaltens.."

"...Vor der Finalisierung des Vergleichs hatte er nämlich vor Gericht angegeben, dass er bis Juli 2010 nicht gearbeitet habe und somit keinen zusätzlichen Verdienst erzielen konnte...>" (hier gemeint, das er behauptet hat, was aber nicht stimmt, belegt durch den Detektiv

Kapitalismus Luege
08
25.8.2011, 09:31

arbeiten zahlt sich halt immer weniger aus.
das Risiko ist einfach zu hoch.

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.