In Wien wird das kleine Glücksspiel nicht abgeschafft, sondern nur neu geregelt - Grüne beharren nicht auf "Maximalforderung"
Wien - Kein Roter will etwas davon wissen, und kommentieren will ihn schon gar niemand. Am Montag berichtete die APA von einem (nicht für die Öffentlichkeit bestimmten) Entwurf für eine Neuregelung des kleinen Glücksspiels in Wien, der keineswegs dessen Totalverbot zum Ziel hat. Wichtigste Änderung: Automaten dürfen nicht mehr einzeln aufgestellt werden, sondern nur noch in Spielhallen mit 50 Geräten.
Das widerspricht nicht nur der Parteilinie der Grünen, die sich vehement für ein gänzliches Verbot aussprechen. Auch die SP ist in dieser Frage ziemlich einzementiert. Beim Landesparteitag im Mai wurde - zur Verblüffung der Parteispitze - ein recht eindeutiger Antrag mit knapper Mehrheit beschlossen: "Automatenhallen und Einzelaufstellungen müssen aus der Stadt verschwinden", heißt es darin, und: "Weder Betreiber und Glücksspielindustrie noch öffentliche Haushalte dürfen auf Kosten der Schwächsten in dieser Stadt finanziell profitieren." Weiters wird in dem Antrag die Verstärkung von Prävention und Kontrollen gefordert.
In Wien stehen derzeit etwa 2800 Automaten, die Stadt verdient jährlich etwa 55 Millionen Euro an ihnen. Im Gegensatz zu den anderen Bundesländern, die das Automatenspiel erlauben, ist dieses Geld in Wien nicht für den Spielerschutz oder die Suchtprävention zweckgebunden.
In den Koalitionsverhandlungen, sagt Grünen-Klubobmann David Ellensohn, habe sich seine Partei mit der "Maximalforderung" Abschaffung nicht durchsetzen können; der Beschluss des Landesparteitags gefalle ihm zwar, er sehe aber dafür in der SP "keine Mehrheit auf allen Ebenen". Vor allem die Bezirke hatten sich dafür starkgemacht, in der roten Bastion Floridsdorf gibt es etwa eine entsprechende Resolution.
Derzeit laufen im Rathaus die Verhandlungen zu einer Novelle, im rot-grünen Regierungspakt ist neben der Garantie des Jugendschutzes auch eine Anpassung an die Bundesgesetze vorgesehen. Dieses schreibt den Ländern Mindestanforderungen beim Spielerschutz und Höchstgrenzen bei der Zahl der Automaten und dem Einsatz vor. Es steht jedem Land aber frei, die Einsätze niedriger zu halten, den Spielerschutz strenger zu regeln - oder das kleine Glücksspiel ganz zu verbieten. Vorarlberg, Tirol, das Burgenland und Salzburg haben das getan.
Pro Spiel dürfen laut Bundesgesetz höchstens zehn Euro gesetzt und 10.000 gewonnen werden. An Orten, wo höchstens drei Automaten stehen, dürfen nur ein Euro gesetzt und 1000 gewonnen werden. Jedes Bundesland darf höchstens einen Automaten pro 1200 Einwohner aufstellen, in Wien ist ein Automat pro 600 Einwohner erlaubt. Und Spieler müssen sich am Eingang ausweisen - theoretisch. Konsumentenschützer wiesen in Tests regelmäßig nach, dass viele Betreiber diese Auflage nicht erfüllen.
Karte für den Spielerschutz
Um dieses Problem zu beseitigen, wird die Einführung einer sogenannten Spieler-Karte überlegt: Auf ihr sollen die Daten des Spielers, etwa Einsatz, Verlust und Spielhäufigkeit, gespeichert werden. Wer an einem Automaten spielen will, muss seine Karte einschieben. Erfüllt der Spieler manche Bestimmungen nicht - hat er etwa bereits in einem Monat zu viel verloren -, bleibt der Automat gesperrt. Das Finanzministerium soll bis Herbst einen Bericht vorlegen, ob und wie eine solche Karte eingeführt werden kann. Danach wird sich das Parlament mit der Frage beschäftigen. (Andrea Heigl, Tobias Müller, DER STANDARD; Printausgabe, 24.8.2011)