Die "Einsicht" des Innenministeriums per Erlass kommt reichlich spät
Der Teufel steckt im Detail, lautet ein altbekanntes Sprichwort. Im Gezerre um die Gleichstellung von Lesben und Schwulen in Österreich passt es besonders gut. Details, die gegen die Gleichstellung sprechen, werden von Skeptikern und Gegnern zelebriert und ausgewalzt, bis dem Teufel die Luft ausgeht. Dass manchen binationalen Lesben- und Schwulenpaaren trotz eingetragener Partnerschaften eindreiviertel Jahre lang das Menschenrecht auf Familienzusammenführung verwehrt wurde, beweist dies. Die jetzige "Einsicht" des Innenministeriums per Erlass kommt da reichlich spät.
Und es gibt bei diesem Thema noch weitere Beispiele von Kleinlichkeit und Mutwillen. Etwa das Bindestrichverbot für Homosexuelle, die nach der Eintragung ihrer Partnerschaft einen Doppelnamen führen wollen. Begründet wird diese - ebenfalls vom Innenministerium - erzwungene Leerstelle zwischen den beiden Nachnamen durch die angebliche Notwendigkeit, schon auf den Dokumenten "echte" , heterosexuelle Familien von homosexuellen "Nur" -Partnerschaften zu unterscheiden.
Derlei "Familiendenken" ist im Grunde kläglich. Aber das ändert nichts daran, dass sich betroffene Lesben und Schwule gebrandmarkt fühlen - auch wenn die rechtliche Fast-Gleichstellung Homosexueller ein wichtiger Meilenstein war. Bis zur Diskriminierungsfreiheit gibt es noch einiges zu tun, vom Adoptionsrecht hin zu Symbolischem. (DER STANDARD, Printausgabe, 23.8.2011)