Mindestsicherung

Regress: Viel Verwaltungsaufwand - Wenig Ertrag

Katrin Burgstaller, 23. August 2011, 07:09

Niedrige Rückflüsse aus Regressforderungen stehen einem hohen Verwaltungsaufwand gegenüber - Mindestsicherung boomt in der Steiermark

Nicht nur Angehörige von Menschen, die in Pflegeheimen untergebracht sind, werden in der Steiermark künftig wieder zu Regresszahlungen aufgefordert. Auch Angehörige von MindestsicherungsbezieherInnen müssen einen Teil der jeweiligen Kosten tragen, so sie ein entsprechend hohes Einkommen erzielen. Dieses Gesetz ist mit 1. März 2011 in Kraft getreten und wird im September nach einer Übergangsfrist auch vollzogen. Erst 2008 wurde der Regress für Menschen in Pflegeheimen und Sozialhilfebezieher abgeschafft. Aus dieser Zeit weiß man, dass die Rückflüsse aus den Regressforderungen relativ gering sind. 

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In der Steiermark ist man mit dem Einheben von Regressforderungen vertraut. Bis zum Jahr 2008 mussten die Bezirkshauptschaften noch den Sozialhilfe- und Pflegeregress einholen. Sowohl für die Pflege als auch für die Mindestsicherung ergehen im September wieder Zahlungsaufforderungen an die Angehörigen. Wobei der Begriff "Angehörige" relativ weit gefasst ist: Zur Kasse gebeten werden Eltern, Kinder, EhepartnerInnen, ehemalige EhepartnerInnen, Partner aus eingetragenen Partnerschaftsverbindungen sowie Erben der Mindestsicherungsbezieher.

Damit bei einem ehemaligen Partner die Mindestsicherung regressiert werden kann, muss in dem Zeitraum, als die Mindestsicherung bezogen wurde eine aufrechte Partnerschaft bestanden haben. Bis zu drei Kalenderjahre nach dem Bezug der Mindestsicherung kann regressiert werden - später gelten die Forderungen als verjährt. Relevant für die Höhe des Regresses ist das Einkommen des Angehörigen während der Zeit als die Mindestsicherung bezogen wurde. Wurde etwa von Jänner 2012 bis zum August 2012 die Mindestsicherung an einen Angehörigen ausbezahlt, kann auch nur jenes Einkommen regressiert werden, das in diesem Zeitraum verdient wurde.

Sozial gestaffelt

Die Rückzahlungspflicht erfolgt sozial gestaffelt: Ab einem Einkommen von 1.500 netto muss monatlich ein gewisser Prozentsatz bezahlt werden. Wer etwa 1.500 bis 1599,99 Euro verdient, muss vier Prozent des Einkommens bezahlen. Bei 2.000 Euro bis 2099,99 sind es 6,50 Prozent des Einkommens bei einem monatlichen Nettoverdienst von 2.700 Euro müssen 10 Prozent bezahlt werden.

Darüber an wie viele Angehörigen von Mindestsicherungsbeziehern Rückzahlungsaufforderungen ergehen - in der gesamten Steiermark sind es derzeit 8.615 - kann man im Büro des Soziallandesreferates Siegfried Schrittwieser noch keine Auskunft geben. Nur so viel: "Wir erwarten uns nicht die großen Einnahmen aus den Rückforderungen für die Mindestsicherungen". Das Umfeld von Menschen, die die Mindestsicherung beziehen sei nicht besonders zahlungskräftig. Warum man dann die Ersatzpflicht für die Mindestsicherung überhaupt eingeführt hat? "Es handelt sich, ebenso wie beim Pflegeregress um einen Solidarbeitrag", heißt es weiter.

Mindestsicherungsanträge steigen

Dass die Einnahmen aus dem Mindestsicherungsregress bescheiden ausfallen dürften, bestätigt auch die Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Mur. Zuletzt wurden in diesem Bezirk 1,2 Millionen Euro an Sozialhilfe ausbezahlt - nur 82.000 Euro konnten von den Angehörigen oder vom Empfänger zurückgefordert werden. "Es gab selten Fälle, dass jemand aus einem Haus kommt, wo ein Rückersatz möglich war", sagt Eva Schmidinger von der BH Bruck zu derStandard.at. Über die zu erwartenden Einnahmen aus der Mindestsicherung könne man derzeit noch keine Prognose abgeben. Nur so viel: Die Zahl der Anträge für die Mindestsicherung hat sich im Vergleich zur Sozialhilfe fast verdoppelt. Einst 300 Empfängern der Sozialhilfe stehen ein halbes Jahr nach Einführung bereits 560 Mindestsicherungsanträge gegenüber.

"Alle Hände voll zu tun"

Helmut-Theobald Müller ist Bezirkshauptmann der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg, auch seine Behörde fordert die Rückzahlungspflichten ein. Seit Einführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung am 1. März 2011 gibt es 201 Anträge an der Bezirkshauptmannschaft, wobei die Anzahl der Neuanträge im Vergleich zu den Sozialhilfeempfängern um ein Drittel gestiegen ist. Auch Müller kann die Frage, von wie vielen MindestsicherungsbezieherInnen ein Angehörigen-Regress zu holen ist noch nicht beantworten. "Wir haben zum einen im Augenblick alle Hände voll damit zu tun die Anträge abzuarbeiten, zum anderen beginnt der Regress erst ab September 2011 wirksam zu werden", sagt Müller zu derStandard.at. Erst nach Zuerkennung der Mindestsicherung muss das Einkommen der Angehörigen amtswegig ermittelt werden. Mit ihnen wird dann, wenn eine Verpflichtung auf Grund eines entsprechend hohen Einkommens besteht, entweder ein Vergleich über die Rückzahlungspflicht geschlossen oder die Behörde erlässt einen Bescheid, in dem die monatlichen Beträge festgeschrieben sind.

Auch Pflegeregress-Einnahmen sind gering

Allerdings sind auch die Zahlen aus der Zeit, als der Pflegeregress noch bestanden hatte spannend: Für die damals rund 250 Personen, die stationär gepflegt wurden, mussten im Bezirk Deutschlandsberg zirka 8 Millionen Euro aufgebracht werden. Rund 3,5 Millionen wurden von den Pflegebedürftigen aus Pensionen und Pflegegeld selbst aufgebracht, etwa 500.000 Euro von deren Angehörigen durch den Regress. 4 Millionen Euro mussten vom Steuerzahler beglichen werden. Durchschnittlich beträgt die Zuzahlung der öffentlichen Hand für eine gepflegte Person in Deutschlandsberg schon mehr als 1.500 Euro pro Monat.

Rund 320 Menschen sind in Pflegeheimen im Bezirk Deutschlandsberg untergebracht, für die von der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg teilweise die Kosten getragen werden. Ein Drittel bis ein Viertel dieser Heimbewohner wird Angehörige haben, die zum Regress verpflichtet sind, erklärt Müller. Je nach Anzahl der Angehörigen - insbesondere der Kinder - können sogar fünf oder mehr Personen für "einen Pflegling" mitzahlen. Angesichts dieser Zahl, stellt sich die Frage, ob der Aufwand um einen geringen Teil der Kosten zu erhalten gerechtfertigt ist. Dazu sagt Müller: "In unserer Behörde existiert das Know-how, wie Regresse abzuwickeln sind, seit vielen Jahren. Der Aufwand ist zu bewältigen und war stets deutlich geringer als die Einnahmen". (Katrin Burgstaller/derstandard.at, 22. August 2011)

Kommentar posten
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wirdeinlichtleinseinamendedestunnels
00
30.8.2011, 15:21
Erbärmliche Fehlpolitik!

Heute lässt sich mit derlei antisozialem unfug, wie zb. sippenhaftung, niemand mehr von den riesigen millionen- u. milliarden-skandalen des unerträglichen polit-wirtschafts-filzes ablenken!

Aktive Arbeitslose
01
26.8.2011, 13:03
Sie wurden rechtzeitig gewarnt

Als Betroffenenorganisation haben wir vor dem bürokratischen Unfug rechtzeitig via ausführlicher Stellungsnahme zum Gesetzesentwurf gewarnt, wurden aber von der "hohen Politik" vermutlich nicht einmal ignoriert ...

Mehr zur Mindestsicherung unter

http://www.aktive-arbeitslose.at/mindestsicherung

Siehe auch AMSEL:

http://www.amsel-org.info/BOMS.htm

Das ist eben Österreich: unfähige Politiker und deren Klüngel kassieren ab, Betroffene, die sich auskennen, kriegen nix für deren Expertise ...

santa fe
 
00
24.8.2011, 13:56

es ist nicht "unsittlich", dass die merhehitsbevölkerung ihre verluste bei reallöhnen und sozialleistungen abgegolten bekommt, und zwar von denjenigen, die gleichzeitig die grössten gewinne in der geschichte der FI machen und faktisch keine steuern zahlen. das sind die wahren sozialschmarotzer, und sie sind das opfer ihrer hetze.

Erwin Wolfram
00
24.8.2011, 08:17

Komisch komisch der Standard beschreibt dass der Staat Opfer ausgrenzt. Ist das Luefterl der Realitaet nicht vor der Redaktion seit 10 Jahren abgebigen, hat sich jemand aus der Redaktion ohne Tonbandgeraet auf die Strasse verirrt, oder in ein Amt?

Johannes St.
 
00
23.8.2011, 21:20
der Regress ist irgendwie widersinnig, wenn tatsächlich eine Notlage vorhanden ist

vielmehr sollte ein eventueller Sozialmissbrauch mit abschreckenden Strafen geahndet werden

der burli
00
24.8.2011, 10:50
der regress IST doch genau abschreckend. strafen für missbrauch, ja natürlich. in zürich ua. wurden "sozialmissbrauchskontrollore" angestellt....

byron sully
02
23.8.2011, 18:40

für mich ist so ein regress sippenhaftung und damit menschenrechtswidrig. sollte man beim EGMR klagen.

duke box
00
26.8.2011, 12:01

sehe ich auch so.

der regress sollte beschränkt werden auf die erben bzw. das erbe.

Gilgamesch
16
23.8.2011, 14:32

von den armen hunden wird ein solidar-beitrag verlangt - die gstopften können milliarden vererben - natürlich ohne solidar-beitrag.
wann jagt man dieses pack endlich zum teufel ...?

supidupi
09
23.8.2011, 11:54
Es lebe die Sippenhaftung

willkommen im Mittelalter

annea
00
24.8.2011, 21:49

Dann aber bitte gleich einhalten und das gesamte FPK-Team inkl "Mutterparteien"-Mitglieder in den Häfen :)

mayflower2
06
23.8.2011, 10:58
Der nächste Schritt wäre

bei finanziell aufwendiger Krankheit auch die nächsten Angehörigen zur Kasse zu bitten.
Denn sie wissen nicht was sie tun.

soamist
11
23.8.2011, 09:57
beamte

müssen regelmäßig beschäftigt sein, sinnvoll oder nicht ist da egal.

und 2024 kommt dann ohnedies die verwaltungsreform ....

annea
39
23.8.2011, 09:56

Aber eine Erbschaftssteuer würde sich ja niiiieeee lohnen.... Verbrecherpack!

1116er
18
23.8.2011, 09:19
regress dort, wo eh nichts zu holen ist.

aber ich habe noch nie das wort regress gehört, wenn es um die richtig großen summen in anderen bereichen geht.

wenn also bei der (vorsätzlichen) krida pötzlich alles der ehefrau, den kindern gehört....
(als EIN beispiel von vielen)

bertl brecht
06
23.8.2011, 09:08
Ex-Partner?

das heißt, bis zur ersten Lebenspartnerin, die einmal ein paar Monate bei einem gewohnt hat? Ticken die überhaupt noch?

Unwichtig^10
00
31.8.2011, 12:15
Bitte genau lesen

Es betrifft Ehepartner bzw. eingetragene Partner NUR dann, wenn die Partnerschaft zeitlich mit dem Bezug zusammenfällt. Ehe bedeutet auch wirtschaftliche Implikationen. Es ist wohl klar, dass es kaum sozial gerecht ist, wenn ein Partner Mindestsicherung bezieht und der andere im selben Zeitraum ein hohes Einkommen.

der burli
20
23.8.2011, 11:28
wenn sie in den letzten 3 jahren ihre erste lebenspartnerin hatten

Fred Wirtschaftsflüchtling
50
23.8.2011, 08:47
Wenn der Aufwand der Kontrolle so hoch ist, so kann das nur zur Einstellung der Förderung führen und nicht zum Entfall der Kontrollen!

rosa parks
04
23.8.2011, 09:42
wenn Sie ganz fest daran glauben,...

...können auch Sie den artikel vollständig lesen und verstehen. Sie müssen nur richtig wollen...

green revolution
10
23.8.2011, 08:58
sehr logisch...

...menschenhasser!

Rent a Democracy
315
23.8.2011, 08:33
Sippenhaft. Steinzeitlich. Widerlich.

Sonst wird doch immer gleich laut geäußert, dass "Leistung sich lohnen" müsse und daher den Leuten (tatsächlich gemeint sind aber natürlich Besser- und Bestverdiener) keine höheren Steuern und Abgaben zugemutet werden könnten, aber hier hat man plötzlich kein Problem damit, von Leuten mit läppischen Gehältern von 1.500 Euro etwas zurückzufordern, das zu finanzieren eigentlich ganz selbstverständlich Aufgabe der Allgemeinheit wäre. Da kann man die selbe Frage stellen: Welchen Sinn hat es dann noch, in der Arbeit etwas zu leisten, wenn jeder Zuwachs vom Regress aufgefressen wird? Außerdem: Jeder ist individuell für seine Taten verantwortlich. Unbeteiligte wie Eltern, Kinder, Ex-Lebensgefährten(!) heranzuziehen ist absurd und der reine Raub.

wirdeinlichtleinseinamendedestunnels
00
30.8.2011, 15:30
Was für eine politik...

die milliardenschäden von abzockbankern solidarisieren aber die überlebensnotwendige pflege o. "bedarfsorientierte mindestsicherung" unter sippenhaftung stellen...?
Eine kranke politik!

der burli
70
23.8.2011, 08:43
naja. bei 1500€ einkommen 4% = 60€ solidarbeitrag einem angehörigen beizusteuern, in zeiten wie diesen, das ist zumutbar.

eine sippenHAFTUNG ist ja längst abgeschafft, zu recht.
aber eine (so geringe finanzielle) gemeinsame VERANTWORTUNG füreinander zu übernehmen, finde ich richtig.

gigngogn
 
01
24.8.2011, 10:02
Bei 49,1% Steuern und Abgaben auf Arbeitseinkommen und Verbrauchssteuern im Bereich von 20% aber sicher nicht!

Ich zahle für einen Vollkaskostaat (gezwungenermassen) bekomme aber keine Leistung dafür, das ist eine Schweinerei!

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