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Das Vortestgerät hat sich bei der Wiener Polizei bewährt: Im Sommer gab es bisher zwölf Prozent mehr Führerscheinabnahmen.

Foto: APA/HANS KLAUS TECHT

Wien - Plus sieben Prozent, plus 19 Prozent, plus 25 Prozent: Was an den Aktienbörsen derzeit undenkbar ist, schafft die Wiener Polizei spielend. Dank der deutlichen Ausweitung der Alkoholkontrollen im Straßenverkehr im ersten Halbjahr.

115.167 Lenkerinnen und Lenker sowie Moped- und Radfahrer wurden von Jänner bis Juni auf den Straßen der Bundeshauptstadt mit "Vortestgeräten" kontrolliert - um ein Viertel mehr als noch 2010. Noch deutlicher fällt das Plus seit 1. Juli aus: 30.345 Menschen (plus 42 Prozent) mussten in das kleine Gerät blasen, mit dem schneller als mit dem "klassischen" Alkomaten der Promillepegel gemessen werden kann.

Die Folge war ein deutlicher Anstieg bei den Anzeigen und Führerscheinabnahmen zwischen dem 1. Juli und dem 18. August. 466 Personen verloren ihre Fahrerlaubnis (plus zwölf Prozent), mit 1034 Anzeigen gab es eine Steigerung von 20 Prozent. Insgesamt waren also knapp fünf von 100 Kontrollierten mit mehr Alkohol im Blut unterwegs als erlaubt.

Doch: Wie viel darf man eigentlich bechern, und welche Konsequenzen hat es, wenn man erwischt wird?

  • 0,1 Promille dürfen mehrere Verkehrsteilnehmer maximal haben. Zunächst einmal Berufskraftfahrer von Lkws und Bussen. Aber auch Fahranfänger dürfen an alkoholischen Getränken maximal riechen. Bei Probeführerscheinbesitzern dauert die verpflichtende Abstinenz zwei Jahre, wer schon mit 17 zu fahren beginnt (L17), muss bis 20 warten.

Dazu kommt noch eine Besonderheit: Bei den Übungsfahrten darf auch die Begleitperson keinen Alkohol getrunken haben. Auch für Besitzer eines Mopedausweises gilt die 20-Jahre-Altersgrenze.

  • Bis 0,5 Promille darf jeder haben, der nicht zu den vorher genannten Gruppen gehört. Vor einer Strafe gefeit ist man mit weniger Promille dennoch nicht: wenn man etwa durch die Kombination von Medikamenten gegen die Sommergrippe und -gspritze beeinträchtigt ist.
  • Zwischen 0,5 und 0,8 Promille wird es für motorisierte Verkehrsteilnehmer interessant. Wird man erwischt, wird eine Geldstrafe zwischen 300 und 3700 Euro fällig, zusätzlich gibt es einen Eintrag ins Vormerksystem. Beim zweiten Mal innerhalb von zwei Jahren kommt eine Nachschulung dazu, beim dritten Mal ist der Schein für mindestens drei Monate weg.
  • Ab 0,8 Promille hat der Gesetzgeber überhaupt kein Verständnis mehr. Als Autofahrer zahlt man mindestens 800 Euro, nach der ersten Alkofahrt lenkt man mindestens einen Monat lang legal kein Auto mehr.

Auch Radfahrer legen mindestens 800 Euro ab. Allerdings: Der eventuell vorhandene Führerschein ist entgegen einer verbreiteten Ansicht nicht automatisch weg. Es gibt eine Anzeige, die von der Behörde geprüft wird. Kommt die zum Schluss, dass mangelnde Verkehrszulässigkeit vorliegt, kann sie die Fahrerlaubnis entziehen, muss es aber nicht.

  • Ab etwa 3 Promille kann eine Besonderheit eintreten. Dann kann man durch den Rausch als unzurechnungsfähig gelten und wird nicht für die eigentliche Verwaltungsübertretung, sondern nach dem Sicherheitspolizeigesetz bestraft - mit maximal 218 Euro, erklärt Marlies Menhart von der Wiener Polizei. Der Führerschein ist aber meistens dennoch weg. (Michael Möseneder, DER STANDARD-Printausgabe, 22.8.2011)