Für Vetorecht bei Verfassungsgesetzen und Abstimmung nach Ländern statt nach Fraktionen
Salzburg - Susanne Neuwirth (SPÖ), dieses Halbjahr Präsidentin
des Bundesrates, möchte die Länderkammer des Parlaments kräftig
reformieren. Im Interview mit der APA kündigte sie die Einführung
eines Troika-Systems in der Präsidentschaft an, um mehr Kontinuität
zu erreichen. Außerdem tritt sie für ein Vetorecht bei
Verfassungsgesetzen, ein Mitspracherecht in den Ausschüssen des
Nationalrates sowie eine Beschlussfassung nach Ländern statt nach
Fraktionen ein und kündigte für Herbst weitere Gesetzesinitiativen
des Bundesrates an.
Damit begonnene Vorhaben nicht mit dem Wechsel der Präsidentschaft
gleich wieder schubladisiert, sondern wirklich umgesetzt werden,
führt die aus Salzburg entsandte Präsidentin ein Troika-System ein.
Sie habe schon mit ihrem Vorgänger eng zusammengearbeitet und binde
bereits jetzt ihren Nachfolger fest ein. Dazu sei aber auch ein
fraktionsübergreifendes Denken notwendig - beide gehören der ÖVP an.
"Man kann nichts verändern, wenn man nur im Zeitraum von einem halben
Jahr denkt. Mit so einem System aber sind Veränderungen machbar, und
dass der Bundesrat ein paar Änderungen braucht, das ist auch klar."
Zur Stärkung des Bundesrates strebt Neuwirth auch ein Vetorecht
für Verfassungsgesetze mit Zwei-Drittel-Mehrheit an. Dass die zweite
Kammer mit anderen Mehrheiten dann Vorhaben der Bundesregierung zu
Fall bringen könnte, "ist legitim. Wenn die Mehrheit der Bundesländer
zu einem Verfassungsgesetz Nein sagt, dann hat das ja einen Grund."
Neuwirth ist zuversichtlich, dass ein Vetorecht nicht bloß Wunsch
bleibt: "Das wird kommen, und wahrscheinlich auch das Mitspracherecht
in den Ausschüssen des Nationalrates, weil es einfach sinnvoll wäre,
wenn man die Haltung der Bundesländer in die Ausschüsse einbringen
kann."
Die Präsidentin möchte auch eine breite Diskussion in Bewegung
bringen, wie das System der zweiten Länderkammer grundsätzlich
aussehen soll. Dazu sollten die Systeme aller zweiten Kammern in
Europa angesehen und dann überlegt werden, was möglich ist, um den
Ländern mehr Kompetenz zu geben. Als Beispiel nannte sie eine
Beschlussfassung nach Ländern - gewichtet nach ihrer Größe - statt
nach Fraktionen - etwa mindestens vier Länder, wenn sie eine
bestimmte Stimmenanzahl erreichen. "Ich fände das als Vertretung der
Länder sinnvoller als das jetzige System." Zu überlegen wäre auch die
Direktwahl in den Bundesrat, die gleichzeitig mit den Landtagswahlen
durchgeführt werden könnte.
Mit der Gesetzesinitiative zu Gemeindekooperationen hat der
Bundesrat heuer aufhorchen lassen, weil er erstmals seit vielen
Jahren wieder von sich aus ein Gesetz in die Wege geleitet hat. Das
wird laut Neuwirth künftig häufiger vorkommen. So kündigte sie einen
Initiativantrag an, der die Schaffung der Bildungsdirektionen in den
Ländern (Zusammenlegung der Landesschulräte mit den Schulbehörden der
Länder) verfassungsrechtlich ermöglichen soll. Dies hätten zwar
einige Bundesländer schon umgesetzt, laut Verfassungsdienst sei es
aber rechtlich bedenklich. Ein weiterer Initiativantrag sei ebenfalls
schon in Vorbereitung, der Klagen gegen Kinderlärm unterbinden soll,
wie dies zuletzt zweimal im Burgenland vorgekommen sei, so Neuwirth. (APA)