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Einen Eindruck wird man nach dem Schuldspruch gegen Walter Mayer im Doping-Prozess nicht los: Der ehemalige Trainer des Skiverbandes musste sich vor Gericht nicht bloß für seine persönlichen Doping-Umtriebe, sondern stellvertretend für jene des gesamten heimischen Sports verantworten. 15 Monate Haft, drei davon unbedingt, sind so oder so kein Pappenstiel. Das lässt sich auch international als bemerkenswertes Zeichen im Kampf gegen Doping vermarkten. Ins Gefängnis müsste Mayer freilich allein, wenn das Urteil rechtskräftig wird.
Straf- und nicht mehr nur sportrechtlich sind in Österreich die Organisation von Doping und der Handel mit Präparaten seit 8. August 2008 relevant. Seither ist viel geschehen, wie auch Schuldsprüche gegen den Sportmanager Stefan Matschiner und Triathletin Lisa Hütthaler zeigen.
Doch den Prozess gegen Mayer wollte die Richterin schnell zu Ende bringen. Etliche geladene Zeugen wie etwa der Geschäftsführer und der Hämatologe der inkriminierten Firma Humanplasma blieben der Veranstaltung fern. Sie hätten mehr Licht ins Dunkel bringen können, hätten Doping-Praktiken aufzeigen, Athleten nennen können. Egal. So wurde geschlossen, dass Mayer "nicht mehr feststellbare Sportler" mit Dopingmitteln versorgte.
Eine Vertagung samt neuerlichen Vorladungen wäre zumindest den Versuch wert gewesen. So bleibt ein schaler Nachgeschmack zurück. (DER STANDARD, Printausgabe 19.08.2011)
Als "gescheiterter" (und somit im Nachhinein betrachtet, als sehr glücklicher) Ausdauerspitzensportler, der damit fast seine ganze Jugend verbracht hat, kann ich nur sagen, dass solche Urteile in Östereich seit 20 Jahren täglich gefällt werden sollten.
Radfahrer, Triathleten, Langläufer, Leichtathleten sind mit wesentlich weniger Aufsehen zu verurteilen als nationenbildende Skifahrer oder parteinahe Schwimmer... .
Daher die Devise: Prozess bitte kurz halten und möglichst kein Aufsehen durch weitere Zeugenbefragungen auslösen... .
die von völliger Unkenntnis der österr. Rechtsordnung, insb. des Srafprozessrechtes, aber auch jeglichen Allgemeinwissens zeugen.
1. In diesem Verfahren war nur Mayer angeklagt, den restl. Dopingsumpf des Landes hier aufklären zu wollen, wäre völliger Schwachsinn
2. Wenn eine Richterin von der Schuld des Angeklagten auf Grund der Beweisergebnisse bereits überzeugt ist, von weiteren Zeugen keine entlastendes Aussage (sei es um sich selbst nicht zu belasten, Selbstbezichtigungsverbot sohin Entschlagungsrecht, oder weshalb auch immer), dann ist das Urteil eben spruchreif und die nächste Instanz hat genau das ohnedies zu überprüfen.
ein gericht hat die aufgabe, einen angeklagten entweder frei zu sprechen oder schuldig zu sprechen.
eine aufklärung des rundherums ist NICHT aufgabe der gerichte, sondern der staatsanwaltschaft. und lustigerweise ist die ja, auch wenn anderes behauptet wird, weisungsgebunden.
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