OGH bestätigt Urteil

Knapp 6.000 Euro für Kärntner Mobbing-Opfer

18. August 2011, 15:10

Oberster Gerichtshof sieht "Lehrbuchbeispiel für Mobbing" - "Vom Arbeitgeber zugefügte seelischen Qualen sind Körperverletzung"

Klagenfurt - Eine 51 Jahre alte Angestellte aus Kärnten erhält als Mobbingopfer 5.900 Euro Schmerzensgeld. Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien hat das von der Arbeiterkammer Kärnten (AK) in zwei Instanzen erkämpfte Urteil, derStandard.at berichtete bereits über den Prozess, am Donnerstag vollinhaltlich bestätigt. Erstmals wird laut einer Aussendung der AK rechtlich festgestellt, dass "vom Arbeitgeber zugefügte seelischen Qualen Körperverletzung sind".

Schon das Landesgericht Klagenfurt und das Oberlandesgericht Graz sprachen der Frau, die monatelang unter Schikanen, Verleumdungen und Bedrohungen ihres Chefs gelitten hatte, Schmerzensgeld in der Höhe von 5.900 Euro zu. Der OGH hat sich der Rechtsmeinung der AK und der beiden ersten Instanzen angeschlossen. Im Urteil heißt es, dass der vorliegende Fall "geradezu ein Lehrbuchbeispiel für Mobbing" ist. Dem Arbeitgeber sei außerdem eine "Verletzung der Fürsorgepflicht" vorzuwerfen und sein Verhalten käme "einer Nötigung im strafrechtlichen Sinne sehr nahe". Das Gericht hält fest, dass die erlittenen Schmerzen der Betroffenen ausschließlich auf die Mobbing-Attacken des Arbeitgebers zurückzuführen sind. 

Die Frau hatte als unmittelbare Folge der Mobbingattacken mit Schlafstörungen, Magen- Darmbeschwerden, Schweißausbrüchen und Angstzuständen zu kämpfen. Sie erhielt auch nach der Kündigung Drohungen vom Chef - per Telefon, Fax und E-Mail.

Wichtige Grundlage des OGH-Urteils war ein von der AK beauftragtes neuropsychiatrisches Gutachten: Ein Zusammenhang zwischen der seelischen Erkrankung der Arbeitnehmerin und des Mobbings durch den Chef wurde darin festgestellt. Wer sich von Kollegen oder Vorgesetzten gemobbt fühlt, soll ein "Mobbing-Tagebuch" führen und "ärztliche Betreuung in Anspruch nehmen", rät die AK. (APA/red)

Sabine Werner
01
20.8.2011, 08:02

dieser durchgeknallte ex-ag hat ja bis heute nicht kapiert, das er menschen wie dr.ck behandelt hat - wird wohl auch ein soziopath reinsten wassers sein - by the way - gottseidank gibt es die ak die die interessen von den arbeitnehmern bei ausstehenden gehältern, übler nachrede usw. vertritt. da zahle ich gerne den mitgliedbeitrag.

Flip
00
19.8.2011, 17:01
>Schon das Landesgericht Klagenfurt und das Oberlandesgericht Graz sprachen der Frau

Versteht der Arbeitgeber kein deutsch, dass er ständig berufen muss?
Was ist am "sie sind schuld" so schwer zu kapieren?

R. Lexer
01
19.8.2011, 09:34

Dass man da erst körperliche Symptome zeigen muss, um Schmerzensgeld einklagen zu können, ist aber auch bezeichnend.

Sollten Verleumdung und Drohung nicht schon reichen?

Nomade Nomade
01
19.8.2011, 14:55
Seelenqualen sind im Land, das Dr. Sigmund Freud vertrieb..

..nach wie vor von (höchstrichterlicher) Ignoranz gestraft.

wizenstain
01
19.8.2011, 08:13
I like Arbeiterkammer

hat mir auch schon geholfen in Ktn

Diversion
02
18.8.2011, 18:20
sehr schön.

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