Oberster Gerichtshof sieht "Lehrbuchbeispiel für Mobbing" - "Vom Arbeitgeber zugefügte seelischen Qualen sind Körperverletzung"
Klagenfurt - Eine 51 Jahre alte Angestellte aus Kärnten erhält als Mobbingopfer 5.900 Euro Schmerzensgeld. Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien hat das von der Arbeiterkammer Kärnten (AK) in zwei Instanzen erkämpfte Urteil, derStandard.at berichtete bereits über den Prozess, am Donnerstag vollinhaltlich bestätigt. Erstmals wird laut einer Aussendung der AK rechtlich festgestellt, dass "vom Arbeitgeber zugefügte seelischen Qualen Körperverletzung sind".
Schon das Landesgericht Klagenfurt und das Oberlandesgericht Graz sprachen der Frau, die monatelang unter Schikanen, Verleumdungen und Bedrohungen ihres Chefs gelitten hatte, Schmerzensgeld in der Höhe von 5.900 Euro zu. Der OGH hat sich der Rechtsmeinung der AK und der beiden ersten Instanzen angeschlossen. Im Urteil heißt es, dass der vorliegende Fall "geradezu ein Lehrbuchbeispiel für Mobbing" ist. Dem Arbeitgeber sei außerdem eine "Verletzung der Fürsorgepflicht" vorzuwerfen und sein Verhalten käme "einer Nötigung im strafrechtlichen Sinne sehr nahe". Das Gericht hält fest, dass die erlittenen Schmerzen der Betroffenen ausschließlich auf die Mobbing-Attacken des Arbeitgebers zurückzuführen sind.
Die Frau hatte als unmittelbare Folge der Mobbingattacken mit Schlafstörungen, Magen- Darmbeschwerden, Schweißausbrüchen und Angstzuständen zu kämpfen. Sie erhielt auch nach der Kündigung Drohungen vom Chef - per Telefon, Fax und E-Mail.
Wichtige Grundlage des OGH-Urteils war ein von der AK beauftragtes neuropsychiatrisches Gutachten: Ein Zusammenhang zwischen der seelischen Erkrankung der Arbeitnehmerin und des Mobbings durch den Chef wurde darin festgestellt. Wer sich von Kollegen oder Vorgesetzten gemobbt fühlt, soll ein "Mobbing-Tagebuch" führen und "ärztliche Betreuung in Anspruch nehmen", rät die AK. (APA/red)