Der wegen Kriegsverbrechen angeklagte Ex-General soll einen chirurgischen Eingriff gut überstanden haben
Den Haag/Belgrad - Widersprüchliche Angaben nach einer
Operation haben erneut zu Spekulationen über den Gesundheitszustand des wegen
Kriegsverbrechen angeklagten Ratko Mladic geführt. Das UN-Tribunal für
Ex-Jugoslawien (ICTY) bezeichnete Berichte über eine Verlegung des ehemaligen
Militärchefs der bosnischen Serben in eine Haager Klinik am Donnerstag als
"falsch". Allerdings deutete ICTY-Sprecherin Nerma Jelacic an, dass Mladic in
der medizinischen Abteilung des UN-Untersuchungsgefängnisses operiert worden
sein könnte.
Die niederländische Nachrichtenagentur ANP berichtete unter Berufung auf den
Belgrader Mladic-Rechtsanwalt Branko Lukic, der 69-jährige Angeklagte sei am
Mittwoch "im Bronovo-Hospital in Den Haag erfolgreich operiert" worden. Laut
verschiedener Angaben soll es sich um einen Eingriff wegen eines Leistenbruches
oder eines Bandscheibenvorfalles gehandelt haben. "Es ist gut gegangen, und er
kann das Krankenhaus am Freitag wieder verlassen", wurde Lukic zitiert. Mladic
selbst hatte zu Beginn seines Verfahrens am 3. Juni in öffentlicher Sitzung
erklärt, er sei "ein schwer kranker Mann".
Untersuchungsgefängnis nicht verlassen
Die ICTY-Sprecherin erklärte: "Ich kann bestätigen, dass er den
Scheveningen-Komplex (das UN-Untersuchungsgefängnis im Haager Stadtteil
Scheveningen) nicht verlassen hat." Angaben zu seinem Gesundheitszustand dürfe
sie nach den Regeln des UN-Gerichtshofes nicht machen. Sie könne aber allgemein
sagen, dass allen Angeklagten "die bestmögliche medizinische Behandlung gewährt
wird, wenn dies erforderlich ist".
Die Staatsanwaltschaft beim ICTY hatte am Mittwoch eine Beschleunigung des
Mladic-Verfahrens beantragt und als Grund unter anderem genannt, dass man "für
den Fall einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes von Mladic zu planen"
habe. Um schneller zu einem ersten Urteil zu kommen, soll der im Mai nach 16
Jahren Flucht in Serbien festgenommene Mladic nun zunächst wegen des Völkermords
in Srebrenica im Sommer 1995 zur Rechenschaft gezogen werden.
Erst in einem möglichen zweiten Prozess soll es um andere ihm zur Last
gelegte Kriegsverbrechen gehen, darunter die Belagerung von Sarajevo. Die
bisherige Anklageschrift, die jetzt für zwei Prozesse aufgeteilt werden soll,
umfasste elf größere Fälle von Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen
die Menschlichkeit während des Bosnienkrieges 1992-95, dem etwa 100 000 Menschen
zum Opfer fielen. (APA)