Stöger beruhigt Ärzte in Frage der E-Medikation

17. August 2011, 19:37

Ärztekammer will E-Medikation nur fortsetzen, wenn Minister Rechtssicherheit bietet - Stöger verspricht: "Den Ärzten passiert rechtlich nichts"

Wien - Um das Projekt E-Medikation herrscht zwischen Sozialversicherung und Ärztekammer ein Rechtsstreit, das Pilotprojekt stößt nicht auf das erhoffte Interesse. Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) zeigt sich zwar auch nicht erfreut, versucht nun aber zu beruhigen: Die E-Medikation werde kommen.

Die Ärztekammer wollte von Stöger eine Art Garantie, dass rechtlich alles in Ordnung ist. Nur dann würde man das Projekt E-Medikation auch fortsetzen. Im Ö1-Mittagsjournal sagte Stöger daher: Nach der derzeitigen Entscheidung des Bundesvergabeamtes hätten die beteiligten Ärzte klare Rechtssicherheit: Bei der Verschreibung von Medikamenten im Zuge des Pilotprojekts der E-Medikation, "da passiert den Ärzten rechtlich nichts", sagte Stöger. Das sei auch klar durch die Entscheidung des Bundesvergabeamtes abgesichert.

Rechtsstreit

Stöger geht auch weiter davon aus, dass die E-Medikation, die seit April in drei Regionen läuft, wie geplant "Mitte bis Ende 2012" in ganz Österreich umgesetzt wird.

Der Minister reagierte mit seiner Klarstellung auf eine Unmutsbekundung des Vizepräsidenten der Ärztekammer, Arthur Wechselberger, der Mittwochfrüh öffentlich eine Garantie gefordert hatte, dass es für die Ärzte keine rechtlichen Komplikationen geben werde. Weil es bei der Vergabe des Softwareauftrags zu einem rechtlichen Fehler durch die Krankenkassen gekommen ist, hatte die Ärztekammer ihre Teilnahme am Projekt E-Medikation vorerst still gelegt. (red/derStandard.at, 17. August 2011)

Kommentar posten
16 Postings
naja2010
00
18.8.2011, 09:13
gibt es einen dokumentierten Vorteil der E medication?

so richtig wissenschaftlich fest gemauert in der erden?
Gegenvorschlag: jeder Patient bekommt ein Büchel, und jeder dr., bei dem er ist, muss was reinschreiben, leserlich, vermutungsdiagnose, diagn. vorgehen, Therapie. Bewertung des Thx erfolges.
Bis jetzt gibt es von den meisten Ärzten(mit Ausnahme Röntgen und Labor) keine schriftlichen Aüßerungen, und die Spitäler sind administrativ meist 0,5 bis 1 Jahr hintennach. Wenn der Brief kommt, ist die Sache meist schon gelaufen, alles anders oder der Pt tot. Hier wäre Qualität zu holen, nicht mit einem überzogenen teuren Projekt mit freiwilliger und partiller Beteiligung, unglaublichem EDV overhead und datenschutzkopfweh.

esoxLucius
00
18.8.2011, 09:38
Der Vorteil ist, dass man die eCard praktisch immer mit hat

Bei einem Büchel müsste man immer dran denken, es einzustecken. Außerdem reicht es nicht, wenn Ärzte reinschreiben - ich kann ja in die Apotheke gehen und mir ein Medikament z.B. gegen Kopfschmerzen kaufen, und das könnte dann mit anderen Medikamenten, die ich nehme, wechselwirken.

Zudem wäre der Datenschutz schlechter - es könnte dann ja jeder, der das Buch kriegt, sehen, was ich einnehme, während mit der e-Medikation nur Wechselwirkungen sichtbar sind.

Und schließlich: die von Ihnen vorgeschlagene Lösung ist politisch nicht durchsetzbar, weil damit Fehldiagnosen und -therapien nachvollziehbar würden, und das wird die Ärztekammer nie und nimmer zulassen.

naja2010
00
18.8.2011, 09:41
nur die Wechselwirkungen sehen??

Freunde, dann ist der einzige benefit, nämlich, dass ich von den medikamenten rückschließen kann, was sich der Kollege gedacht haben könnte, auch perdu.

esoxLucius
00
18.8.2011, 10:38
Wenn Du wissen willst, was sich der Kollege gedacht hat...

... dann solltest Du ihn kontaktieren. Die e-Medikation ist nicht dazu da, diagnostisches Kaffeesudlesen zu ermöglichen, sondern Wechselwirkungen aufzuzeigen. Immerhin sterben in Österreich jedes Jahr ein paar Tausend Menschen an Unverträglichkeiten.

Mir ist unbegreiflich, wie man gegen ein System sein kann, dass diese Risiken minimiert - umso mehr als eh alle erdenklichen Datenschutzmaßnahmen getroffen wurden.

naja2010
00
18.8.2011, 11:27
das heisst, Sie vertreten allen Ernstes die Auffassung, dass es kein Bringpflicht, sondern eine Holpflicht für fremde Befunde gibt?

Das bei den z.t.stark fragmentierten und differenten Ordinationszeiten, bzw. der Unerreichbarkeit vieler Praxen während der Ordinationszeiten?? GET REAL!
Und wer zahlt das? Da wird ein Stück IT in die Welt gestellt, behauptet, es sei sinnvoll, und die Prozesse rundherum sind unverhandelt, unklar, und last but not least - der Mehraufwand nicht honoriert.
Der mag sich bei der e medication noch im Rahmen halten, aber bei Bildbeschaffung aus fremden Archiven wird es besonders lustig werden, weil da wirklich Arbeit drinnen steckt, Leitungskosten, forensische Probleme wie Dissens mit fremden Befunden. Wenn der HVB an etwas so relativ simplen so grandios scheitert, dürfen wir und auf die nächsten Kapitel freuen!

esoxLucius
00
18.8.2011, 11:56
Interaktionsprüfung I

Der Zweck der e-Medikation ist EINZIG UND ALLEIN die Interaktionsprüfung und nicht etwa Rekonstruktion der Krankengeschichte, der Meinung anderer behandelnder Ärzte etc. Dass der Datenaustausch dabei relativ dürftig ist, liegt einerseits am Datenschutz (vernünftig) und andrerseits daran, dass Ärzte und Apotheker starke Eigeninteressen vertreten und sich nicht von der anderen Berufsgruppe in die Karten schauen lassen wollen. Ein weiter gehender Datenaustausch scheitert am Widerstand der Ärztekammer, denn mit jeder Dokumentation werden die Ärzte auch kontrollierbarer, und das wollen halt viele nicht.

esoxLucius
00
18.8.2011, 12:01
Interaktionsprüfung II

Trotzdem: die Interaktionsprüfung ist sinnvoll. Jedem Arzt sollte doch die Möglichkeit, Schaden für seine Patienten abzuwenden, den geringen Mehraufwand wert sein.

Die Prozesse sind durchaus gut dokumentiert. Die Ärztekammer versucht bewusst, Verwirrung zu stiften, weil damit u.a. auch dokumentiert würde, wenn ein Arzt bewusst Nebenwirkungen in Kauf genommen hat. Es ist ja kein Zufall, dass es so lange gedauert hat, bis der jetzige Kompromiss (dem die ÄK zugestimmt hat) ausverhandelt war. Von weiterem Datenaustausch (den Sie ansprechen) sind wir meilenweit entfernt.

ein arzt
02
17.8.2011, 22:19
Freuen Sie sich,wenn

Ihr Betriebsarzt weiß, daß Sie Medikamente gegen Burnout nehmen!
Ihre private Krankenversicherung weiß, daß sie gelegentlich Herzschmerzen haben.
Ihr Apotheker weiß, daß Sie in einer anderen Apotheke antivirale Substanzen beziehen, gegen Hepatitis oder eine HIV-Infektion.
Alle sind natürlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.....

esoxLucius
10
18.8.2011, 09:34
Bitte zuerst informieren

Der Datenschutz bei der e-Medikation ist sehr streng. Kein Arzt / Apotheker kann sehen, welche Medikamente der Patient nimmt - er kann nur prüfen, ob es bei einem Medikament, das er verschreibt, Wechselwirkungen zu etwas gibt, das der Patient schon nimmt. Überdies kann der Arzt auch das nur, wenn er die eCard des Patienten steckt und der Patient vorher seine Einwilligung gegeben hat.

Der Betriebsarzt verschreibt meistens nix und kriegt auch meine eCard nicht in die Hand - er kann also rein gar nichts rausfinden. Und auch der Apotheker würde nur dann sehen, dass ich z.B. HIV-Medikamente nehme, wenn ich bei ihm etwas kaufe, was damit wechselwirkt. Und dann ist es wohl in meinem Interesse, dass er es erfährt.

naja2010
00
18.8.2011, 09:50
Sie sind offensichtlich ein (im besten Sinne) Besserwissender

daher die Frage an Sie: Wer löst den Medikamentenkonflikt auf, wenn Wechselwirkungen angezeigt weren? Bei HIV Medikation ist das zB ja sehr komplex. Wenn ich nun nur die Warnung sehe, und nicht weiss, welche Med da dahinter stehen, ist das ja weitgehend sinnlos. Nix nehmen wäre die Konsequenz, und das kanns ja auch nicht sein, obwohl die Einsparungen auch nicht von schlechten Eltern wären. Aber das kann man ja auch mit Streichung sder Kassenzulasung aller als nicht wirksam bekannten Med auch erreichen. Denke da an div. durchblutungsfördernde, leberschützende o.ä. Präparate. Aber das ist die Nebenbaustelle.

esoxLucius
10
18.8.2011, 10:43

Den Konflikt muss logischerweise der auflösen, der das letzte Medikament verschreibt bzw. ausgibt (gilt ja auch für Medikamente, die ich ohne Verschreibung kaufe). Konkret läuft es so, dass der Arzt / Apotheker dem System bekanntgibt, was er verschreiben / ausgeben will und dann eine Liste bekommt, mit welchen Substanzen, die der Patient schon nimmt, es Wechselwirkungen gibt (es werden nur die Wirkstoffe angeführt, nicht die Medikamente). Dann sollte er ein anderes Medikament wählen, dass die Wechselwirkungen nicht aufweist (und natürlich noch einmal prüfen). Wenns kein Alternativmedikament gibt, muss er den Patiente wohl an den Arzt verweisen, der ihm die anderen Medikamente verschrieben hat.

naja2010
00
18.8.2011, 11:20
gibt es dafür eine Prozessgestaltung?

Micha Do
 
00
19.8.2011, 05:11
Möglicherweise doch irgendwann eine Prozeß-Gestaltung ;-)

fprands
00
18.8.2011, 07:09

Denke auch, dass nicht nur in Bezug auf Datenschutz die Nachteile die Vorteile überwiegen.
Nur der behandelnde Arzt weiss, oder auch nicht, wie gut ein Medikament angesprochen hat. Rückschlüsse aus historischen Daten, ohne den Krankheitsverlauf zu kennen, werden sicher zu Fehlbewertungen führen.

www.gesundheits-blog.org
 
05
17.8.2011, 12:54
vorgeschobene Gründe...

Die Ärztekammer ist im Prinzip nicht gegen die Einführung der E-Medikation wenn man Präsident Dorner zuhört aber sein Vizepräsident bringt undurchsichtige Gründe vor. Erst bringt es den ÄrztInnen nichts und kostet nur Geld, jetzt vergaberechtliche Vorwände - was kommt morgen? Schon Dr. Bachinger hat die Ärztekammer aufgefordert den Widerstand zu beenden und wirklich im Sinne des PatientInnen den Hauptverband der SV-Träger bei der Realisierung zu unterstützen.

Last but not least kommt hinzu, dass die Kammerwahlen anstehen und Dr. Steinhart scheinbar Parteilpolitik auf dem Rücken der Versicherten macht. E-medikation ist ein wichtiges und richtiges Projekt und darf nicht parteipolitischen Motiven ausgesetzt werden.

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00
17.8.2011, 09:24

mal so, mal so. gestern nein, heute ja, morgen vielleicht. ärztekammer halt. prinzipien und zwangsmitglieder egal, hauptsache die kohle passt.

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