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Trotz Reformen ist es in Jordanien noch ein weiter Weg hin zu einer konstitutionellen Monarchie. König Abdullah II. wird auch künftig fast absolute Macht im Land haben.

Foto: Nader Daoud/AP/dapd

Amman/Rabat - "Von historischen Ausmaßen" werden sie sein, die politischen Reformen, die der jordanische König Abdullah II. im Sinn hat. Vier Monate hat nun eine von ihm eingesetzte Expertenkommission an Vorschlägen gearbeitet, die unter anderem die Schaffung eines Verfassungsgerichts und einer unabhängigen Wahlkommission vorsehen.

Auf eine der Hauptforderungen der Protestbewegung, wonach der König künftig nicht mehr den Ministerpräsidenten bestimmen soll, ging die Kommission jedoch nicht ein. Diesen Schritt hin zu einer konstitutionellen Monarchie will Abdullah II. nicht gehen. Er kann nach wie vor Regierungen nach Belieben einsetzen und ablösen. Das Parlament hat weiter nur beschränkte Befugnisse.

Der Monarch zeigte sich erwartungsgemäß zufrieden mit den Ergebnissen der Kommission, die als Reaktion auf den Arabischen Frühling in anderen Ländern eingesetzt worden war. Die Vorschläge seien ein "Beweis für die Fähigkeit Jordaniens, sich zu erneuern". Die geplanten Änderungen würden für ein "besseres Gleichgewicht" zwischen Legislative und Exekutive sorgen.

Die islamistische Opposition würdigte zwar "einige positive Aspekte", kritisierte aber, dass "Wünsche des jordanischen Volkes nach einer dem Parlament verantwortlichen Regierung" unberücksichtigt blieben.

Marokko wählt im Herbst

Am 25. November, also um ein ganzes Jahr früher als geplant, wählt Marokko ein neues Parlament. Der Urnengang wurde infolge der Verfassungsreform nötig, der die Marokkaner in einem Referendum zugestimmt hatten.

Die Reform sieht eine teilweise Machtverlagerung von König Mohammed VI. auf den Premier und das Parlament sowie mehr Unabhängigkeit für die Justiz vor. Die Schlüsselrolle im Machtgefüge und in Religionsfragen soll auch in Zukunft beim König bleiben.

Auch der seit 1999 regierende Mohammed VI. hatte die Reformen unter dem Eindruck von Massenprotesten zugesagt. (gian, DER STANDARD, Printausgabe, 17.8.2011)