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Pensionen: Angebote und Forderungen

Wien - Die Regierung ist den Arbeitnehmervertretern bei den Verhandlungen über die Pensionsreform bereits relativ weit entgegengekommen. Zwar bleiben die Eckpunkte weitgehend unverändert - nur bei der Abschaffung der Frühpension ist ein langsameres Auslaufen im Gespräch -, allerdings würden die finanziellen Auswirkungen vorläufig deutlich entschärft: Bis zur Einführung des individuellen Pensionskontos sollen die Verluste durch die Reformmaßnahmen bei zehn Prozent begrenzt werden.

Bisher war ein solcher "Deckel" nur für jene Verluste vorgesehen, die aus der verlängerten Durchrechnung entstehen. Nun sollen die Gesamtverluste gedeckelt werden. Einbußen von bis zu 40 Prozent wären damit - zumindest bis zur Einführung des Pensionskontos - nicht mehr möglich. Laut Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) hat die Regierung auch höhere Aufwertungsfaktoren für weit zurückliegende Beitragszeiten angeboten.

Außerdem im Gespräch: Ein "Solidarpaket" für Frauen und Präsenzdiener mit höheren Ersatzzeiten bzw. einem verkürzten Durchrechnungszeitraum und eine Erhöhung des "Altersübergangsgeldes". Nach den bisherigen Plänen sollten Arbeitnehmer, die noch nicht in Pension gehen können und keinen Arbeitsplatz mehr finden, einen 20-prozentigen Zuschlag zum Arbeitslosengeld erhalten. Nun ist ein Zuschlag von 25 bis 30 Prozent geplant.

Für ÖGB und Arbeiterkammer sind zehnprozentige Verluste vor allem für knapp vor der Pensionierung stehende Personen zu hoch. Zudem komme durch den Entfall der Pensionserhöhung im ersten Jahr noch einmal ein Verlust von rund zwei Prozent dazu. Die Frühpension wollen die Arbeitnehmervertreter beibehalten, da die abschreckende Wirkung der Abschläge durch die Reformmaßnahmen ohnehin erhöht werde. Einen Solidarbeitrag von 0,5 Prozent bei gleichzeitigen Leistungskürzungen lehnen ÖGB und AK ab. Zudem fordern sie Verbesserungen bei der Hackler-Regelung, eine eigenständige Alterssicherung für Frauen und die Harmonisierung der Pensionssysteme.

Deutliche Übereinstimmung zeigt sich bei der Behandlung von Arbeitnehmern mit langen Versicherungszeiten. Hier deckt sich der Gewerkschafts-Slogan "45 Jahre Arbeit sind genug" mit dem Angebot der Regierung: Wer mehr als 45 Jahre gearbeitet hat und vor 65 in Pension geht, soll nämlich keine Abschläge mehr erleiden, sondern im Gegenteil mehr Pension bekommen. Sprich: In Pension kann gehen, wer entweder 65 Jahre alt ist oder 45 Versicherungsjahre aufweist. (APA)