Missbrauchsentschädigung

"Vollwaise" Molnar will mehr als nur eine "finanzielle Geste"

9. August 2011, 19:11

Linz/Trier - Es war eine "finanzielle Geste", wie Landeshauptmann Josef Pühringer sagt, die Jenö Molnar vom Land Oberösterreich erhalten hat. 20.000 Euro für eine zerstörte Kindheit, das war dem heute 64-Jährigen zu wenig. Deshalb will er am 16. August beim Landesgericht Linz eine Klage gegen das Land einbringen. Molnar ist eines jener Opfer, die als Kinder in einem Heim des Landes zwischen 1948 und 1993 misshandelt worden waren. Die Kommission für Missbrauchsopfer von Heimzöglingen des Landes hat inzwischen in 51 Fällen Wiedergutmachung zuerkannt. 622.500 Euro hat das Land ausgezahlt.

Molnar, Sohn eines amerikanischen Besatzungssoldaten und einer aus Ungarn ins oberösterreichische Lambach geflüchteten Ungarin, wurde mit zehn Monaten seinen Eltern weggenommen, zum Vollwaisen erklärt und ins Heim gesteckt. Dort wurde er schikaniert, geprügelt und missbraucht. Die Jugendwohlfahrt setzte ihn dann als ausgelernten Bäckerlehrling ohne Papiere auf die Straße.

Seine Jahre im Landes-Kinderheim Schloss Leonstein hat Molnar in dem Buch Wir waren doch nur Kinder niedergeschrieben. Längst hat er seine Eltern gefunden und lebt im deutschen Trier, wo er ein Kopiergeschäft besitzt. Als Wiedergutmachung seines Verdienstentgangs als jahrzehntelanges U-Boot und wegen der fehlenden Altersvorsorge will er vom Land Oberösterreich mehr als nur besagte "finanzielle Geste". Konkret will er vom Land 1,6 Millionen Euro einklagen. Pühringer hat angekündigt, dass der Fall Molnar nochmals von der Kommission geprüft werde. (ker, DER STANDARD, Printausgabe, 1.8.2011)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 29
1 2
JosefGott
70
25.8.2011, 22:46
Scheint mode zu werden,

dass man schlechte Erlebnise aus der Kindheit in einem Buch schreibt, und wenn das nicht genug Geld bringt, wird Gott und die Welt geklagt.

erwin aschenwald
 
14
26.8.2011, 13:25
ziemlich übler Kommentar ...

... aber wahrscheinlich kennen Sie weder das Buch noch die Argumentation aus der Klagsschrift. Ein 24-Seiten-Gutachten gäbe es auch noch, welches man zumindest überflogen haben sollte, bevor man sich eine Meinung bildet bzw. diese gar veröffentlicht. Oder hätten Sie gerne getauscht, mit dem Herrn Jenö Molnar?

JosefGott
20
29.8.2011, 00:06

Tauschen? wozu? Ich habe genug Geld.

erwin aschenwald
 
14
30.8.2011, 12:58
ah, verstehe ....

Intelligenzquotient, Agrarökonom, reziprokes Verhältnis, Größe der Feldfrüchte ....?

Hinterwirth
36
10.8.2011, 22:37
Ich kenne dieses Kinderheim

und Herr Molnar tut mir insofern sehr leid. Das Gschichtl, das da oben steht, hat aber hinten und vorne weder Hand noch Fuß. Kann natürlich entweder an Molnar oder aber am überforderten Standardreporter liegen (letzteres wäre nicht überraschend).

F.S.K
12
10.8.2011, 21:56
warum wird man jahrzehtelang u-boot nur weil man fälschlich als waise behandlt wurde?

suboptimal
 
010
12.8.2011, 01:16
Weil ihn die Behörde eben nicht nur zur "Vollwaise",

sondern auch zum "Staatenlosen" gemacht und ihn als noch Minderjährigen OHNE Personalausweis oder andere Dokumente auf die Straße gesetzt hat. Zitat: Der Vormund, das Jugendamt Steyr ist dafür verantwortlich, dass der minderjährige Jenö Alpár Molnár seit 1965 mittellos und ohne Papiere in Österreich "gefangen" gehalten wurde.
http://www.interview-trier.de/Geschichte.html

Wappen hea
16
10.8.2011, 13:11

Grün für den Herrn Molnar und seinen Wunsch nach halbwegs angemessener Entschädigung.

Rot für den Schmarotzer Molnar, der sich mit 20.000 für ein verpfuschtes Leben zufrieden geben soll. [Bäh, selbst das Tippen tut weh]

Ich gäbe ihm und mir grün.

melora
215
10.8.2011, 12:04
Nicht, dass irgendein Betrag das wiedergutmachen könnte ...

Aber es klingt wie ein schlechter Scherz, 20.000 Euro!
Es muss doch zumindest das abgegolten werden, was Herrn Molnar entgangen ist - Verdienst, Versicherung - und er muss natürlich Schmerzensgeld erhalten!

Ich wünsche ihm von Herzen Erfolg mit seiner Forderung!

W.Hammerl
225
10.8.2011, 11:10

Herr Molnar weiß natürlich, dass eine Klage nach 50 Jahren keinen Sinn hat, da die Taten längst verjährt sind und auch nicht verifiziert werden können. Aber er benutzt die Klagsdrohung, um seine Entschädigung auf "freiwilliger Basis" etwas aufbessern zu können. Ich würde ihn rausschmeissen.

Wooldeworth
01
3.11.2011, 12:12
An Ihrer Stelle

würd ich den Nick in "Vollhammerl" oder "Gewalthammerl" ändern...

JosefGott
50
25.8.2011, 22:43

Ich würde ihn auch rausschmeißen, aber mit einem Tritt obendrauf.

Quasis Herr Karl
11
13.8.2011, 14:16
3 Tage und 3 Nächte o Hammerl, o Weiser, o Erleuchteter,

lässen Sie mich, lassen Sie uns die an Ihrer G'scheitheit teilhaben wollen nicht schmoren.

Quasis Herr Karl
14
12.8.2011, 11:02
2 Tage und 2 Nächte o Herr Hammerl, habe ich

geharrt, aber Sie verweigern weiterhin eine Erhellung Ihrer tiefschürfenden Weisheit. Seien Sie gnädig Herr Hammerl. Übrigens hat Herr M. gestern herzlich gelacht als ich ihm Ihr posting zeigte.

wiesengarten
14
10.8.2011, 21:00
Warum soll seine Klage keinen Sinn haben?

Die Erlebnisse im Kinderheim sind zwar 50 Jahre her, aber erfahren hat er davon erst viel später. Deshalb beginnt die Verjährungsfrist mit dem Datum der Erkenntnis, was ihm angetan wurde. Wer sind Sie eigentlich, dass Sie ihn "rausschmeissen" könnten?
Natürlich steht ihm zu, dass seine Arbeitsjahre im Heim nachträglich als Beitragsjahre angesehen werden, da muss halt Herr Ackerl mit dem Pühringer reden und mit der PVA, damit das Gesetz für diese Opfer der staatlichen Willkür geändert wird.
Bei unserem strengen Meldegesetz muss es auch möglich sein nachzuprüfen, wie viele gleichartige Fälle es noch gibt.

Saskijan
23
10.8.2011, 22:14
Es gibt bestimmt....

...viele Fälle, die gar keine Infos darüber haben, dass man Wiedergutmachung bekommt!Auch ich bin Fürsorgekind gewesen und eine grausame Kindheit sowie Jugend gehabt und ähnlich wie er meine Mutter verstarb 1953 wurde ihr voher mit 32Tagen schon weggenommen und mein Vater wurde bei der Fürsorge als unbekannt ausgewiesen obwohl er mit Namen Geburtsdaten sehr wohl der Fürsorge bekannt war. Aber was soll es ich bekam Therapie und Entschädigung und auch 1 Million würde mein erlebtes Schicksal nicht mehr ändern!
INFORMATION & AUFKLÄRUNG
www.wieser-verlag.com/buch/tote... -ins-leben

zhang sanfeng
15
10.8.2011, 12:24

erfreulicherweise setzt sich inzwischen zumindest ins moralische unrecht, wer in diesem zusammenhang auf die nicht sachgemässen verjährungsfristen pocht.
dass auch das formale recht an die realität angepasst wird (es ist nun mal leider der normalfall, dass sich missbrauchsopfer, wenn überhaupt, erst jahrzehnte später artikulieren können) ist dringend notwendig.

peter schmidt
 
32
10.8.2011, 14:59
Die zivilrechtliche Verjährungsfrist ist 30 Jahre

Diejenige fürs strafverfahren ist kürzer - je nach delikt zwischen 5- 10 jahren) beginnt allerdings erst mit der vollendung des 28. lebensjahres des opfers zu laufen.

Ich denke das ist einfach ausreichend. Wie soll man nach 50 Jahren noch was feststellen? Die meisten Beteiligten sind entweder verstorben oder dement oder sonst nicht mehr greifbar.

wiesengarten
03
10.8.2011, 22:13

Die Verjährungsfrist beginnt meines Wissens nach mit dem Tag, an dem man erkannt hat, dass man geschädigt wurde. Und dieser Tag ist noch keine 30 Jahre her. Man muss auch bedenken, dass tausende Kinder und Jugendliche in staatlichen Heimen ausgebeutet wurden, das war in ganz Europa üblich, bis in den 80er Jahren endlich Wohngemeinschaften für Jugendliche geschaffen wurden.
Herr Molnár hat eine Lehre absolviert, für ihn wurden keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlt, warum eigentlich nicht?
Zum Zeitpunkt seiner Entlassung aus der "Fürsorge" war sein Vater noch am Leben, man hätte auch damals Nachforschungen betreiben können und den amerikanischen Staat zur Alimentezahlung verpflichten können.

zhang sanfeng
01
10.8.2011, 21:53

"Wie soll man nach 50 Jahren noch was feststellen?"
sie haben natürlich recht, dass die ermittlungen in solchen fällen enorm schwierig sind.
das sind sie aber vom ersten tag an.

dem unterschied zu anderen verbrechen, dass die opfer meist erst sehr spät zu einer anzeige in der lage sind muss einfach rechnung betragen werden.
die situation ist einfach für alle beteiligten unzumutbar. auch für die beschuldigten, ausser natürlich sie sind tatsächlich täter, ist es doch unbefriedigend, wenn wegen verjährung eingestellt wird. da bleibt doch ein schatten.

Quasis Herr Karl
02
10.8.2011, 12:10
W.Hammerl, Erleuchteter, bitte zitieren Sie den

*Kernpunkt* der Klage. Bin *wirklich* interessiert. mfg und Dank, QHK

Diversion
110
10.8.2011, 11:48
klar würden sie.

aber sie sind ja auch ein koffer. :-)

O5
15
10.8.2011, 11:31

Mit dem Hammerl a bissl zu oft aufs Schüsserl gehaut?

melora
13
10.8.2011, 12:05

Offensichtlich.

AlBundyFan
 
010
10.8.2011, 09:39
was ich mich immer frage.

warum wird dauernd nur von fällen gesprochen die jahre oder jahrzehnte her sind.

es wird ja nicht auf wundersame weise irgendwann mal vor ein paar jahren damit schluß gewesen sein.

vielleicht sollte man hier mal schwerpunktkontrollen in aktuellen kinderheimen machen und die kinder dort befragen ob sie auch opfer solcher monster sind.

oder will man dann im jahr 2040 lieber 40jährige menschen mit ein paartausend euro abspeissen die heute missbraucht werden?

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