Gesetzesentwurf

Energieausweis: Künftig Strafe bei Nichtvorlage

9. August 2011, 15:50

Gesetzesentwurf in Begutachtung - Verkäufer und Vermieter müssen Energieeffizienz von Gebäuden künftig bereits in Inseraten ausweisen

Wien - Das Justizministerium hat einen Entwurf für ein neues Energieausweis-Vorlage-Gesetz zur Begutachtung geschickt, mit dem die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt werden soll. Mit dem Gesetz sollen Verkäufer, Vermieter oder auch Makler künftig verpflichtet werden, bereits in Verkaufs- oder Vermietungsinseraten die Energieeffizienzklasse des jeweiligen Objektes anzugeben. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 1450 Euro rechnen. Makler sind davon ausgenommen, sofern sie ihre Auftraggeber nachweislich über die Verpflichtung zur Vorlage aufgeklärt bzw. zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben.

Die im Gesetz geregelten Verpflichtungen gelten für alle Verkäufer und Vermieter, unabhängig davon, ob sie als Unternehmer oder Private auftreten. Zusätzlich sollen künftig bundesweit einheitliche Ausnahmeregeln für bestimmte Gebäudekategorien gelten.

Die Begutachtungsfrist endet am 30. September, das neue Gesetz soll mit 1. Jänner 2012 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt müssen Inserate also die entsprechenden Informationen beinhalten. Das bisher geltende Energieausweis-Vorlage-Gesetz aus dem Jahr 2006 soll aufgehoben werden. (APA/red)

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somussesnichtsein
42
10.8.2011, 16:12
die lobby der gutachter und pseudogutachter

hat funktioniert....

der vollkommen nichtssagende energieausweis - in vielen fällen ein gefälligkeits-gutachten wird gesetz.

naja viel geld zu verdienen mit klimawechselpanikmache - nur der klimawechsel har mit den lächerlichen energiesparaktionen, falls er überhaupt stattfindet, gar nichts zu tun...

servus87
01
10.8.2011, 20:49
Bitte keine Stammtisch Vorurteile

"die lobby der gutachter und pseudogutachter hat funktioniert...."
Man bedenke aber auch den Vorteil eines EA für den durchschnittlichen Endverbraucher der kein Bauingenieurstudium hinter sich hat. Den Energieverbrauch beim Elektrogerät anzugeben ist längst standard, dabei gehts dort um ein paar 10€ auf oder ab. Bei Immobilien können allerdings die Energiekosten extrem auseinanderliegen die Spanne reicht von ca. 500-7000€ jährlich für ein 150m² Einfamilienhaus.

"vollkommen nichtssagende energieausweis" ein seriöser Energieausweis gibt genau Auskunft über die Qualität der Gebäudehülle und den damit verbundenen Fixkosten. Dass der Ruf im Volksmund so schlecht ist liegt teils an den dürftig bis gar nicht ausgebildete Energieausweis-Erstelle

somussesnichtsein
00
11.8.2011, 09:29
im volksmund

wenn ich solche netten aussagen diverser überdrübe sehe reicht es schon.....

also herr nicht geweöhnliches volk:

das die ersteller der energieausweise dürftig bis gar nicht ausgebildet sind sehen sie auch.

das bei den elektrogeräten mit der energieverbrauchsangabe ordentlich abgezockt wir sehen sie hoffentlich auch - die mehrkosten für ein A++ Gerät amortisieren sich nie - die höheren erzeugungskosten sind jedoch sehr gering...

die "qualität" der gebäudehülle hat mit dem energieverbrauch nichts zu tun - kenne genug dreimal isolierte gebäude wo die qualität der hülle nicht vorhanden ist.

wie sie an einem 150 m^2 haus 7000 Euro heizkosten einsparen wollen wissen nur wunderwuzzis wie sie....

vor allem taucht dan die frage nach der amortisation

servus87
01
11.8.2011, 12:17

Stromsparende Geräte werden immer günstiger (es muss ja nicht gleich A++ sein). Zudem steigen die Energiekosten.

Die 7000€ Energiekosten (Stromheizung) eines Einfamilienhauses, kann man schon allein durch die Umstellung auf ein Gaszentralheizsystem um die Hälfte reduzieren. Investitionskosten 20000-30000€. Eine Reduzierung des Energiebedarfs von G auf A++ ist nie wirtschaftlich realisierbar. Die Reduzierung auf B-C allerdings schon.

Eine 40cm starke Dämmung auf eine Fassade bringen reicht alleine nicht aus. Bei der Ausführung dürfen keine Fehler passieren z.B. zirkulierende Luft zwischen neuer Dämmung und "alter Fassade". Die Dämmung hätte sonst keine Wirkung. Darunter versteht man Qualität der Gebäudehülle und nur so kann man sparen.

somussesnichtsein
00
11.8.2011, 14:15
hört sich ja schon leicht anders an

aber es werden wiedereinmal äpfel mit birnen verglichen - stromheizung mit gasheizung - wobei zu beachten ist, das die investitionskosten für eine stromheizung ca 20% einer alternativen heizung betragern.
des weiteren gibt es nicht viele 150m^2 häuser die elektrisch beheizt werden und wenn verursacht das auch nicht kosten von 7000 euro!
7000 Euro würden ca 50000 kwh entsprechen....

ein 150 m^2 haus mit einem normalen standard der 90er jahre heizt man mit ca 15000 kwh das entspricht etwa 2200 Euro stromkosten - ersparniss beim umstieg auf gas ca 700 euro das amortisiert sich nie!

aber die banken leben ganz gut von diesen ausgaben....

servus87
00
15.8.2011, 15:22

Es gibt einige Einfamilienhäuser die komplett mit Strom beheizt werden. Bei einem Gebäude der Energieklasse E (Baujahr um 1980) , liegt der jährliche Bedarf bei ca. 45.000kWh, smoit ca. 7000€/a.

Ein Verbrauch von 15.000kWh für ein Einfamilienhaus entspräche schon einer Klasse von A bis B. Dies war allerhöchst Ende der 90er Standard.

somussesnichtsein
00
16.8.2011, 14:01
ob jetzt energieklasse ee oder AB oder was auch immer

bei jedem umstieg von einer e-heizung auf gas oder alternativheizung mit was auch immer darf man die investitionskosten und die wartungskosten und die lebensdauer der heizung nicht ausser acht lassen.

eine gas oder alternativheizung hält bestenfalls (kessel usw.) 10 bis 12 Jahre dann sind wieder immense kosten erforderlich.

eine e-heizung mit richtig ausgelegten direktheizkörpern hält ewig....

daher amortisation eines heizungsumbaues - praktisch nicht zu erleben!

aber wir retten ja jetzt das klima!!!!!

I can no more - I break equal together...
12
10.8.2011, 14:20
Da Energieausweise nur 10 Jahre gültig sind, ...

wird das für viele Vermieter ein teurer Spaß werden.
Die Wirtschaft freut sich, im Endeffekt zahlen wird's der Mieter.

Ein sehr fragwürdiges Gesetz, zumal die Erstellung von Energieausweisen ohnehin so abläuft, dass am Ende meist das "richtige" Ergebnis unterm Strich steht.

servus87
01
10.8.2011, 21:57
es zahlt der Mieter er sollte es auch nutzen

So teuer wie zu Anfang sind Energieausweise inzwischen nicht mehr. Die oft noch angegebenen 1€/m² sind für Wohnanlagen heute utopisch hoch. Man liegt heute für Wohnanlagen mit 50 Parteien bei ca. 0,30€/m². Diese Kosten dürften wohl alle 10 Jahre nicht allzusehr auf die Brieftasche drücken. Nebenbei wäre der Energieausweis eine gute Basis für eine Mietreduktionsverhandlung.

Und ja alle Kosten werden schlußendlich an den Mieter (Verbraucher) weitergegeben. Ich muss auch für mein Postpaket das ich aufgebe LKW-Maut zahlen...

""richtige" Ergebnis unterm Strich" der Energieausweisersteller haftet für sein GUTACHTEN. Sollten ihm Fehler nachweisbar sein (Gegengutachten) kann man diesen auf Schadensersatz klagen.

violavioletta
 
01
12.8.2011, 14:58
stimmt!

war auf anstrengender wohnungssuche die letzten monate und hatte ca. 30 wohnungen besichtigt, teils mit makler, teils mit vermieter, aber niemals einen energieausweis gesehen..bei einem mietanbot (rustler immo) standen dann aber kosten von 45€ die ich für den energieausweis zahlen sollte?!...ich habe aber wohnungen gesehen die 50-60j alte heizungen hatten, da kann man sich ausrechnen wie viel einem ein strenger winter kostet..

I can no more - I break equal together...
02
10.8.2011, 22:49
Theoretisch haben sie ja nicht unrecht.

Nur bedenken sie bitte auch, dass Energieausweise von älteren Objekten NIEMALS völlig korrekt sein können.
Erstens fehlen nach 20, 30 Jahren bestimmt die Pläne für das zu begutachtende Objekt. Vermessen werden die Objekte dann von Praktikanten - Fehler vorprogrammiert. Zweitens ist es ohne invasive Methoden gar nicht möglich, den Zustand - z.B. eines Dachaufbaus - zu beurteilen. Muss nur die Wärmedämmung feucht geworden sein. Drittens: für Bauteile, die man nicht beurteilen kann, werden sowieso nur Standardwerte eingesetzt.

Mit der Art Energieausweis hab ich ein "Problem". Für Neubauten passt's eh wie's ist, sofern's auch wirklich passt.

servus87
00
11.8.2011, 09:11
Es liegt in der Hand des Erstellers bzw. Auftraggebers

Ja im Grunde stimmts, dass EA für ältere Gebäude (da keine Pläne und Schichtaufbauten vorhanden) nicht unbedingt prezise sind. Allerdings haben kleinere Abweichungen in den Flächen bzw. der Kubatur keine starken Abweichungen im Ergebnisse zur Folge.
Was ausschlaggebend sein kann sind die angenommenen U-Werte für die Bauteile. Hier einfach die "Standardwerte" aus der OIB 6 zu nehmen halte ich teilweise für technisch unzureichend genau! Leider wird sich kein Ersteller (meist eine Frage der Kosten) die Mühe antun und den U-Wert jedes Bauteils genau messen, was durchaus möglich ist. Dazu kommt noch, dass einige Ersteller die Software nicht wirklich beherrschen und schon gar nicht die bauphysikalischen Hintergründe kennen...

I can no more - I break equal together...
01
11.8.2011, 13:33
Völlig d'accord. Praktisch das Gleiche habe ich ja ohnehin in meinem vorigen Posting geschrieben.

EA für Neubauten? Natürlich. EA für Sanierungen? Selbstverständlich. Aber für jeden Altbau alle 10 Jahre einen ohnehin falschen Energieausweis erstellen ist - mit Verlaub - völliger Unsinn.

Sinnvoller und vor allem billiger wäre zum Beispiel - gerade bei Neubauten - die Energiekennzahl alle 10 Jahre anhand von Erfahrungswerten durch einen bestimmten Faktor zu korrigieren und ggf. die Mietpreise automatisch anzupassen. Dichtungsbänder und Wärmedämmung werden schließlich nicht besser. Davon würden Mieter viel eher profitieren, als von anfechtbaren Energieausweisen.

MCU
00
11.8.2011, 09:47
Hätte eine Frage:

Mit welcher Methode würden Sie den U-Wert eines Bauteils eines bestehenden Gebäude "genau" ermitteln wollen?

Selbst wenn man eine Kernbohrung machen würde - was wohl praktisch kaum durchgeführt werden wird - und der Schichtaufbau nun dadurch bekannt ist, hat man doch für ältere Baustoffe keine exakten vom Hersteller geprüften Lamda-Werte (=Wärmeleitfähigkeit)!?

servus87
00
11.8.2011, 12:39

Der genaueste Weg wäre eben eine Bohrung mit Prüfung im Labor (und nicht Schätzung der Lambda-Werte aufgrund des Materials und Schichtaufbaus).

Es gibt aber auch relativ einfache zerstörungsfreie Messverfahren (über Temperaturdifferenzen) für den Bestand. Diese sind natürlich nicht so genau wie die ermittelten U-Werte von Baustoffen in Materialforschungs- und Prüfanstallten, aber auf jedem Fall deutlich näher an der Realität als die Standardwerte aus den OIB 6 Richtlinien.

MCU
00
11.8.2011, 14:26
Danke!

roko1950
13
10.8.2011, 13:49
Neue Form des Abkassierens

Eine neue Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Pseudoexperten als streßfreie Einnahmequelle a la
Rachfangkehrer, welche bei modernen Heizgeräten einfach nur mehr abkassieren kommen , ohne eine Leistung zu erbringen und auch keine Verantwortung für falsch erstellte Kaminbefunde übernehmen etc.

servus87
00
10.8.2011, 21:04
Neue Form der verbindlichen Klarheit über Heizkosten

"Neue Form des Abkassierens"
spätestens wenn Sie sich VOR dem Kauf einer Immobilie durch den enormen Energievebrauch abschrecken lassen werden Sie dankbar für den Energieausweis sein der sie vielleicht vor einer Gasrechnung in Höhe von 3000€ bewahrt hat....

Einer Immobilie kann man als Laie den Energieverbrauch nicht einfach ansehen. Er hängt von vielen Faktor ab die genau erfasst werden sollten. Schlußendlich hängt dieser auch vom Nutzer ab, ähnlich beim PKW der Eine braucht 5,5 der Andere 7,0l/100km. Die Motorenpalette des Golfs reicht heute von sehr sparsam bis zum R32 mit sehr "durstig". Der Vorteil beim PKW: Der Verbraucher ist sich vor Kauf darüber im Klaren und kann enstprechend entscheiden. Warum dann nicht auch bei Gebäuden?

oas
00
10.8.2011, 12:55
Soll da nicht eine Untersuchung

auf Verdacht der Preisabsprche zwischen Dämm-Material-Herstellern im Schwange sein?

Ich seh schon das VwGH/VfGH-Urteil, dass wegen der Qualität (eher: wegen völliger Absenz einer solchen) der Gutachten für diese Reklamezettel oder das Fehlen solcher keine Strafe ausgesprochen werden kann...

Bevor sowas strafbewehrt wird, ist aber ein tatsächliches Gutachten zu verlangen aber das würden zwar die Eigentumswohnungsbesitzer murrend fressen, nicht aber die grossen Vermieter...

Kate Austen
17
10.8.2011, 08:59
voller Erfolg der Sachverständigen-Lobby

Chocoholic
11
Und wo ist der Energieausweis aller öffentlicher Gebäude bitteschön?

servus87
00
10.8.2011, 21:17
sind vorhanden

Bei allen öffentlichen Gebäude die "aushängepflichtig sind" hängt auch eine Energieausweis aus, zumindest in Tirol.

Bei den meisten öffentlichen (bundes) Gebäuden ist für die Verwaltung und somit auch für den Energieausweis die BIG zuständig.

New Millenium Cyanide Christ
00
10.8.2011, 08:56

Gibts bei Neubauten durchaus, zB hängt einer im neuen Gebäude der Uni Linz...

Ein Leser
08
Warum sind Makler davon ausgenommen???

das gibt keinen sinn, da die meisten immobilien heute ueber makler gekauft werden !!!

Makler informieren im allgemeinen auch nicht gem. konsumentenschutz wonach sie lt gesetz seit 2005 ueber alle umstaende die den kauf beeinflussen schriftlich informierne muessen (z.B. zufahrt zu einer liegenschaft).

die Gerichte entscheiden dann trotzdem zugunsten des maklers - also wozu konsumentenschutz wenn ohnedies sich keiner daran haelt.

Etienne Monnier
 
21
10.8.2011, 14:27

Erstens stimmt es nicht, daß die Mehrzahl der Immobilien über Makler verkauft werden und zweitens informieren ausgebildete und seriöse Makler den Kunden über die entsprechenden KSchG Bestimmungen. Wer mit einem Makler zu tun hat, der das nicht macht, sollte sich einen anderen Makler suchen. Auch die Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften wegen z.B. Irrtum hilft in der Sache nicht, denn leere Kilometer und unnötige Kosten und Rennereien hat man trotzdem und letztlich will jemand eine Wohnung kaufen oder verkaufen und sonst nichts.

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