ÖVP und SPÖ wollen dafür sorgen, dass Politiker wie Beamte schon bei niedrigerer Strafe ihr Amt verlieren
Die Kärntner Landesverfassung erlaubt verurteilten Politikern nach dem Ende ihrer Haftstrafe bereits nach einem halben Jahr wieder das Antreten bei einer Wahl. Beamte verlieren jedoch nicht nur ihr Amt schon bei niedrigerer Strafe, sie sind danach auch fünf Jahre lang für Ämter gesperrt. Gegen diese Ungleichbehandlung, die im Zuge der Causa Uwe Scheuch sichtbar wurde, wollen nun die Landesparteien von ÖVP und SPÖ vorgehen.
SPÖ und ÖVP für Änderung
"Diese Ungleichbehandlung, die sich auch anhand des
Lehrerdienstrechtes widerspiegelt, muss schnellstens korrigiert
werden. Vor dem Gesetz muss jeder gleich sein. Es kann und darf nicht
sein, dass manche Straftäter "gleicher" sind", so SPÖ-Landesparteivorsitzender Peter Kaiser. Der
SPÖ-Landesparteivorsitzende kündigt an, diesen Punkt in das in den
nächsten Tagen fertig gestellte und dann der Öffentlichkeit
präsentierte Demokratiepaket der SPÖ-Kärnten mit aufzunehmen.
"Die Verurteilung von Uwe Scheuch und das unerträgliche 'Mir san
mir'-Machtgehabe der FPK zeigen, wie dringend Kärnten neue
demokratische Spielregeln braucht, damit in Kärnten endlich wieder
zum Wohle der Menschen und nicht zum Wohle orange-blauer Parteikassen
gearbeitet wird", so Kaiser abschließend.
"Gleiches Recht für alle"
"Es ist selbstverständlich, dass bei
Verurteilungen Beamte und Politiker gesetzlich gleich gestellt
werden", verlangt ÖVP Landesparteisekretär Achill Rumpold eine rasche
Änderung der Landesverfassung. Es gelte die einfache Regel: "Gleiches
Recht für Alle". Rumpold will gleichzeitig mit dieser
Gesetzesänderung das von der ÖVP schon seit mehr als einem Jahr
geforderte Demokratiepaket beschließen. Im Mittelpunkt dabei stehe
die Abschaffung der Proporzregierung bei gleichzeitiger Stärkung der
Oppositionsrechte im Landtag. (red, derStandard.at, 9.8.2011)