Kärnten

"Gleiches Recht für alle" statt "Mir san mir"

9. August 2011, 08:51

ÖVP und SPÖ wollen dafür sorgen, dass Politiker wie Beamte schon bei niedrigerer Strafe ihr Amt verlieren

Die Kärntner Landesverfassung erlaubt verurteilten Politikern nach dem Ende ihrer Haftstrafe bereits nach einem halben Jahr wieder das Antreten bei einer Wahl. Beamte verlieren jedoch nicht nur ihr Amt schon bei niedrigerer Strafe, sie sind danach auch fünf Jahre lang für Ämter gesperrt. Gegen diese Ungleichbehandlung, die im Zuge der Causa Uwe Scheuch sichtbar wurde, wollen nun die Landesparteien von ÖVP und SPÖ vorgehen.

SPÖ und ÖVP für Änderung

"Diese Ungleichbehandlung, die sich auch anhand des Lehrerdienstrechtes widerspiegelt, muss schnellstens korrigiert werden. Vor dem Gesetz muss jeder gleich sein. Es kann und darf nicht sein, dass manche Straftäter "gleicher" sind", so SPÖ-Landesparteivorsitzender Peter Kaiser. Der SPÖ-Landesparteivorsitzende kündigt an, diesen Punkt in das in den nächsten Tagen fertig gestellte und dann der Öffentlichkeit präsentierte Demokratiepaket der SPÖ-Kärnten mit aufzunehmen.

"Die Verurteilung von Uwe Scheuch und das unerträgliche 'Mir san mir'-Machtgehabe der FPK zeigen, wie dringend Kärnten neue demokratische Spielregeln braucht, damit in Kärnten endlich wieder zum Wohle der Menschen und nicht zum Wohle orange-blauer Parteikassen gearbeitet wird", so Kaiser abschließend.

"Gleiches Recht für alle"

"Es ist selbstverständlich, dass bei Verurteilungen Beamte und Politiker gesetzlich gleich gestellt werden", verlangt ÖVP Landesparteisekretär Achill Rumpold eine rasche Änderung der Landesverfassung. Es gelte die einfache Regel: "Gleiches Recht für Alle". Rumpold will gleichzeitig mit dieser Gesetzesänderung das von der ÖVP schon seit mehr als einem Jahr geforderte Demokratiepaket beschließen. Im Mittelpunkt dabei stehe die Abschaffung der Proporzregierung bei gleichzeitiger Stärkung der Oppositionsrechte im Landtag. (red, derStandard.at, 9.8.2011)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 75
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marius m
02
bitte kann man die genialen Figuren von der övp fragen

ob das alles auch für die eigene Partei gilt ?
ich dank da an den Hrn. Steuerberater vom Hrn. Martintz, der ein für ein 6 Seiten Gutachten 6 , 12 oder ich weiss nicht wieviele millonen kassiert hat ?

Barbara Schett
01

Ihnen ist schon klar, dass sie da einen unglaublichen Topfen verzapfen. Mit so einem naiven Demokratieverständnis versuchen Populisten den Leuten Sand in die Augen zu streuen.

Natürlich muss es die Möglichkeit zur Resozialisierung und Rehabilitierung geben. Aber kein demokratisches Grundrecht verbietet einem Staat, hier gewisse Grenzen einzubauen.

Thomas Höbelt
 
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Es ist immer das Gleiche,

wenn sachliche Argumente fehlen werden die Poster/Innen persönlich. "unglaublicher Topfen" "naiv" ???
Aber bitte bitte klären Sie mich doch über das einzig wahre, allein seeligmachende Demokratieverständnis, nämlich das Ihrige auf.

Und nun zur Sache, genau darum ging es ja in dem Artikel, ob der Staat, oder auch nur das Land Kärnten sich genau solche Regelungen "zulegen" soll, und das auf einem hoffentlich demokratischem Wege.
Und dazu gehört auch eine Diskussion über die Sinnhaftigkeit solcher, demokratische Grundrechte einschränkender, Vorschriften, und ich bin nun mal für den weiter unten ( Antwort auf Brennessel ) geposteten Kompromiss.
Und verboten, oder auch nur selbiges versucht, habe ich niemandem etwas !

Barbara Schett
00
11.8.2011, 18:52

Tut mir leid, wenn ich zu flapsig formuliert habe. Ihre folgende Behauptung ist trotzdem naiv: "Wenn eine Mehrheit der Wahlberechtigten einen verurteilten Straftäter in einer politischen Position sehen will, muß man das in einer Demokratie akzeptieren".

So ist es nicht, weil wir leben ja nicht in irgendeiner Steinzeitdemokratie, sondern in einem liberaldemokratischen Rechtsstaat, der einer reinen Entscheidung der Mehrheit Grenzen setzt.

Nicht dass ich Grenzen beim passiven Wahlrecht super finde, aber wenn korrupte Politiker zu wenig Anstand haben, von sich aus Konsequenzen zu ziehen, muss eine Diskussion darüber möglich sein.

Thomas Höbelt
 
00
11.8.2011, 20:53
Ach ja,

und Politik und Anstand in einem Satz, na jetzt weiß ich aber nicht wer da naiv ist...

Thomas Höbelt
 
00
11.8.2011, 20:51

Verstehe aber trotzdem nicht warum mein Standpunkt naiv sein sollte.
Ich sehe das mit der Demokratie halt ähnlich wie mit dem "Schwangersein", ein bisserl geht nicht.
Und es stösst mir halt auf, wie es hier zugeht sobald es gegen F geht, möchte nicht wissen was los wäre wenn jemand versuchen würde mit dem selben Argument eine Kandidatur von Martin Balluch zu verhindern, und bei DSK hat man es ja auch live erlebt, und der ist noch nicht mal verurteilt.
Zu den Prinzipien eines Rechtsstaates zählt es eben auch, daß durch eine (abgesessene/abgeleistete/abgeleufene) Strafe die Schuld eben getilgt ist, und ich weiß beim besten Willen nicht, was daran steinzeitlich sein soll, das trifft da schon eher auf Ihre Idee von der ewigen Verdammung zu.

Mike Freeman
00
10.8.2011, 10:41
Ahhh ja ... Koruption ist ein demokrateisches Grundrecht ...

Sehr interessant.
Sie setzten in Ihrer gesamten Argumentation eine Straftat mit einem Angrif auf das Rechtssystem gleich.

Korruption ist ein Angriff auf das Rechtssystem einer Demokratie das ist nicht zu vergleichen mit Steuerhinterziehung oder Diebstahl. Wer korupt handelt schädigt die Glaubwürdigkeit des gesamten Gemeinwesesns, deshalb ist es für eine Demokratie brand gefährlich solche Verbrecher nicht zu bestrafen. In dem Punkt gibt es keine Mehrheitsentscheidungen im Einzelfall, denn die Mehrheit hat bereits entschieden, dass korupte Staatsvertreter bestraft und aus dem Amt entfernt werden müssen. Das ist geltendes Recht und brauch nur mehr angewendet zu werden. Und das selbe muss auch für Politiker gelten.

Thomas Höbelt
 
00
10.8.2011, 11:04
Ist sinnerfassend lesen wirklich sooo schwer,

oder wollen sie einfach nicht verstehen was sie lesen ?
Bei dem von mir angesprochenen demokratischen Grundrecht handelt es sich selbstverständlich um das passive Wahlrecht, nicht um das Recht auf Korruption.

Im Unterschied zum in obiger Diskussion Gefordertem, darf Herr Strasser jederzeit wieder auf einer Liste für das EU-Parlament kanditieren.

Im übrigen halte ich auch Steuern und den Schutz des Eigentums für ziemlich elementare Bestandteile unseres Rechtssystems.

Und sollten sie den Artikel gelesen haben, wird Ihnen hoffentlich nicht entgangen sein, daß es dabei um den Unterschien zwischen Beamten und Politikern ging, und nicht um die Bestrafung als solche, die ist selbstverständlich auch für Uwe Scheuch OK.

Mike Freeman
00
10.8.2011, 14:55
Wer wegen Koruption verurteilt wurde, soll nicht mehr bei Wahlen antreten dürfen ...

... weil er sich eines Angriffes auf das Staatswesen schuldig gemacht hat.
Er hat nicht nur eine Starftat begangen wie Steuerhinterzeihung oder Diebstahl er hat auch das Vertrauen in das Rechtssytem empfindlich geschädigt (Die da oben können sich es immer richten).

Demokratie bedeutet: Für jedes Recht das ich in Anspruch nehmen trage ich auch die Pflicht und Verantwortung die Demokratie zu schützen. Und das passive Wahlrecht ist ein Recht das man verlieren soll wenn man der Demokratie in diesem Ausmaß Schaden zufügt wie der UhhWeehh das getan hat.

Das es einen Unterschied macht ob jemand Beamter ist oder Politiker ist mMn ein Skandal weil Politiker viel stärkere Meinungsbildner sind als Beamte (siehe 1 Abs letzte Zeile).

Thomas Höbelt
 
00
10.8.2011, 17:29
Was den letzten Absatz betrifft,

sind wir eben nicht einer Meinung, entschieden wird's dann sowieso von demokratische gewählten Organen, auch wenn Ihnen das kärntner Ergebnis nicht gefallen wird.

Im einzelfall Mag es natürlich weh tun solche Typen in verantwortlichen Ämtern zu sehen, aber ich warne mal vor dem Ausufern : Heute keine Verurteilten, morgen keine XY.... und schon haben wir die schönste Scheindemokratur.

Wenn eine Demokratie es nicht verkraftet, daß sich ein Verurteilter Straftäter, wohlgemerkt nach Tilgung seiner Strafe, wieder um ein demokrat. Amt bewirbt, hat sie ganz andere Probleme.

Im übrigen würde das den Grundsatz der Tilgung ( z.B. durch Absitzen ) als noch viel elementareren Rechtsgrundsatz in Frage stellen.

Armes Würschtl
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Ja, lleider ist es immer das Gleiche!

bestimmte Einzelpersonen erlauben sich, ihre Privatmeinung als Nonplusultra hinzustellen.
Und gleichzeitig jammern sie, dass denkende Menschen mit gesundem Rechtsempfinden diese Standpunkte als kritikwürdig beanstanden.
Gottseidank dürfen heutzutage auch Menschen ihre Meinung vetreten, wenn sie nicht einem vorgegebenen "gesundem Volksempfinden" entsprechen.
Dass SIE damit ein Problem haben, liegt auf der Hand - aber damit müssen Sie in einer Demokratie leben.

Thomas Höbelt
 
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Sagen wir's mal so

wenn hier einer ein Problem hat, dann sind Sie das !!!
Zuzm Gegenbeweis ersuche ich Sie höflichst, nachzuweisen, wo Sie mein Problem sehen, ich bin im Gegensatz zu Ihnen ein Freund der freien Meinungsäußerung.
Da liegt also bestenfalls irgendwas auf Ihrer Hand, aber so allgemein .....
Und nur so zur allgemeinen Erheiterung, wenn Sie Verbalinjurien als Kritik ansehen, sollten Sie mal einen Therapeuten aufsuchen, oder ein Semantik-Seminar besuchen.

Mike Freeman
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10.8.2011, 15:01

Es ist in einer Demokratie sehr leicht seine Meinung zu äussern - aber unheimlich schwer sich eine eigen Meinung zu bilden.
Beten sie nur den Mist nach der ihnen von FPK und Konsoten Vorgekaut wird und sie dürfen auch glauben, dass das ihre Meinung ist aber in Wirklichkeit fehlt ihnen einen eigene Meinung.

Schade eigentlich.

Thomas Höbelt
 
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10.8.2011, 17:24
Schon eigenartig,

nur weil eine Meinung nicht der Ihren entspricht, ist sie natürlich nachgeplappert, denn Sie haben ja scheint's das exklusive Recht auf eine eigene Meinung.
Ironie Und sie plappern halt den Müll des ZK nach /Ironie
Zum ersten verwehre ich mich generell gegen den Vorwurf des unreflektierten Nachplapperns, und zum Zweiten würde ich dafür nie und nimmer diesen geistlosen Haufen wählen.

Und wenn Ihnen außer "Mist" nichts einfällt scheints ja mit der Rhetorik und Meinungsbildung bei Ihnen auch ganz ohne Ironie nicht weit her zu sein.

Eine, unter anderen Umständen, recht interessante Diskussion über das Zustandekommen von Meinungen, politisch wie allgemein, macht aus meiner Sicht mit Ihnen leider wenig Sinn.

Barbara Schett
01

Oje, sollte eine Antwort auf das Posting von Thomas Höbelt darunter sein.

Thomas Höbelt
 
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Bei allem was Recht ist,

aber da gibts sehrwohl einen Unterschied:
Ein Beamter ist durchaus, und das teilweise aus gutem Grund, in manchen Dingen gleicher als ein Normalbürger. Er/Sie übt aktiv Hoheitsrechte aus, und das verträgt sich nunmal nicht mit verurteilten Straftätern.
Ein Politiker wird gewählt, und wenn eine Mehrheit der Wahlberechtigten einen verurteilten Starftäter in einer politischen Position sehen will, muß man das in einer Demokratie akzeptieren.
Warum sollte, ich versuche das abstrakt zu formulieren, z.B. ein hochqualifizierter Mediziner, der Steuern hinterzogen hat, nicht Gesundheitsminister sein, oder im NR im entsprechenden Ausschuss ( Gesundheit nicht Steuern ) tätig sein.

Tonkun
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"Ein Politiker wird gewählt, und wenn eine Mehrheit der Wahlberechtigten einen verurteilten Starftäter in einer politischen Position sehen will, muß man das in einer Demokratie akzeptieren. "

In Österreichen werden aber nur selten Politiker direkt sondern die Parteien gewählt. und warum muss das eine Mehrheit der Wahlberechtigten sein? gibts in Kärnten nicht eine 5% Hürde?

Thomas Höbelt
 
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Streng genommen haben Sie natürlich recht,

aber Sie müssen ja auch keine "Liste" wählen, auf der ein verurteilter Straftäter steht.

Im übrigen bin ich durchaus ein Verfechter des Einerwahlkreises, oder auch des Persönlichkeits- statt des Listenwahlrechtes.

Brennessel und Rasierklinge
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Oh, lieber Herr Dr. Lothar H. ...

.
Sie beschreiben ja nicht fiktive Szenarien, sondern einen Status Quo diverser "Rechts"politiker, welche zwar strafrechtlich verurteilt snd, aber unverständlicherweise immer noch im NR und sonst wo eingesetzt sind. Einer von ihnen sagte sogar, dass die ausgefasste Strafe ja ohnehin Blunzn sei...

Sie sind ja bekanntlich ein bekennder Rechter, genau deshalb tolerieren Sie diese Auswüchse. So in dem Sinne, dass eine Krähe der anderen kein Auge aushackt.

Und seien Sie doch so ehrlich: gerade solche Personen, welche z.B. Gesetze beschließen, sollten doch vorbildlich gesetzestreue Bürger sein!
.

Thomas Höbelt
 
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Im übrigen:

Ich lege meine Daten im online Standard offen, sie posten gleich vollkommen anonym ( kann nicht einmal alle Ihre postings aufrufen, um mir ein Bild zu machen ) .
Also bitte nicht einfach raten wer dahinter steckt, und Personen, die offenbar mehr oder weniger im öffentlichen Leben stehen anpatzen.

Armes Würschtl
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jojo - Daten offenlegen :-)

Es ist ja bekanntlich kein Problem, sich in einem anonymen Forum wie hier sich mit Falschdaten zu "identifizieren".

Und die weiter unten von Ihnen so herzlich genannte "Klugscheißerei" beweist nur die wahre Identität... Sorry...

In diesem Sinne: wurschtln Sie nur ruhig weiter - auch wer seinerzeitig als "Musterschüler" im Gymnasium hochgelobt wurde - im realen Leben gelten halt andere Gesetze als die von wohlwollenden Professoren wie Br. oder Sz. ...

Thomas Höbelt
 
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11.8.2011, 00:53
Ja und bei Ihnen:

stimmt nichteinmal die "offengelegte" email Adresse.
Im Zeitalter der freemail Adressen ein doppeltes Aremutszeugnis !

Thomas Höbelt
 
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Oh fein, Sie haben mittlerweile den einschlägigen Wikipedia Artikel über Prof. Höbelt gelesen !

Oder sind sogar einer seiner Schulkollegen selbst.

Ach ja, recherchieren ist wohl nicht Ihres, sonst hätten Sie mittlerweile, aus zahlreichen meiner Postings, festgestellt, daß es sich bei Prof. Höbelt um meinen Bruder handelt.

Soviel zu Ihrer Auffassung von wahrer Identität.

Und die Gymnasialprofessoren meines Bruders kannte ich, zehn Jahre jünger, großteils nur mehr vom Hörensagen.

Im übrigen garantiere ich Ihnen hiermit quasi "notariell" ( Helmerl schau oba ) die Echtheit meiner Daten.

Und im übrigen war das als Antwort für Brenessel gedacht, aber villeicht posten Sie ja auch unter ,mehreren Nick's ?

Ceterum censeo: das mit der Sippenhaftung verurteilen Sie doch hoffentlich ?

Thomas Höbelt
 
00
Oh fein, Sie haben mittlerweile den Wikipedia Artikel gelesen,

Thomas Höbelt
 
01
Machen Sie sich nichts draus, gegen Analphabetismus gibt's Kurse !!!

und der 100. Poster der mich mit Prof. Höbelt verwechselt, und glaubt hier besonders klugsch**** zu müssen, und das mit dieser Verwechslung zu beweisen, gewinnt dann einen einschlägigen Gutschein.
Aber nun zur Sache, wie der Standard lobenswerter Weise aufgezeigt hat, trifft dieses Phänomen durchaus nicht nur "rechte Politiker", oder zählen für Sie z.B. Kreisky oder Sinowatz schon als rechts. Um aber einen Kompromiss vorzuschlagen: Aussetzung des Mandates / politischen Amtes bis zur nächsten Wahl, aber dann entscheidet der Wähler.

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