Ausweisung unzulässig

Schwerkranke Mongolin bekommt Aufenthaltstitel

8. August 2011, 17:12

36-Jährige hätte Therapieumstellung in ihrer Heimat möglicherweise nicht überlebt

Salzburg  - Eine schwer kranke Mongolin darf nun doch in Salzburg bleiben. Gegen die 36-Jährige lag ein negativer Asylbescheid vom Oktober 2010 vor. Aufgrund ihrer Erkrankung bestand die Gefahr, dass die Frau eine Therapieumstellung durch die Abschiebung in ihre Heimat nicht überlebt hätte. Die Sicherheitsbehörden hätten nun entschieden, dass die Mongolin in Salzburg bleiben darf, teilte das Büro der Salzburger Landesrätin Tina Widmann (ÖVP) am Montagnachmittag mit.

Die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung hat nun den Aufenthaltstitel erteilt, nachdem die Sicherheitsdirektion festgestellt hatte, dass eine Ausweisung der Frau unzulässig sei.

Kaum Überlebenschancen in Mongolei

Die Mongolin war an Hepatits B erkrankt. Vor etwas mehr als zwei Jahren wurde ihr in Innsbruck eine neue Leber eingesetzt. Die Frau - sie wohnt seit 2005 in Salzburg - muss seither regelmäßig zur Untersuchung ins Spital. In der Mongolei hätte sie deswegen kaum eine Überlebenschance gehabt, stellten die Ärzte in einem Attest fest, das die Mongolin ihrem Antrag auf Aufenthaltsbewilligung nach dem "Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz" beigelegt hatte.

Sie legte auch eine Einstellungszusage als Reinigungsfrau bei und hat sich zur Prüfung für ein deutsches Sprachdiplom angemeldet. Auch Landesrätin Widmann hat sich bei den Sicherheitsbehörden für den Verbleib der 36-Jährigen eingesetzt. (APA)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 81
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Promille Prolet
09
29.8.2011, 16:26
tja...

das problem wäre es sicher nicht, eine arme frau aus der mongolei medizinisch zu versorgen, beiträge oder nicht.

das problem ist vielmehr, dass ich mich vom finanzamt, von der sozialversicherung, und der politik finanziell zerzausen lassen muß, sozusagen. nettolöhne sinken, alles andere steigt. und wenn ich was will, dann geht das (natürlich!) nicht. als österreicher und arbeitnehmer muss man bei den beamten buckeln und dienern, zahlen und schön brav danke sagen, wenn sie einem auf den kopf schei..n.

tja und dann lesen jeden tag ein paar hundert österreicher diese artikel im standard, und die postings, und beschließen voller zorn, beim nächsten mal fpö zu wählen.

viel spaß, kann ich nur sagen.

bernd meschwitz1
21
14.10.2011, 23:15

in diesem Falle bzw. aus diesen Motiven FPÖ zu wählen ist einfach widersinnig. Hätte die FPÖ die absolute Mehrheit, dann ginge es Ihnen und fast allen Österreichern sehr bald viel schlechter. Überprüfen Sie doch mal, was in dieser Partei los ist bzgl. Korruption und Geldhamsterei einzelner, und für welche "Lösungen" diese Partei steht. Sie hat keine Lösungen, sie hat nur Feinde, und das sind alle aufgeklärten Menschen. Ich will Ihren Zorn nicht in Frage stellen, nur die Tatsache, dass Sie gedenken diese Partei zu wählen.

Jambala Magdalena
312
12.8.2011, 20:33

Der Mongolin sei ihr Aufenthalt hier gegönnt. Die Frage ist , ob dieser Frau geraten wurde, in Österreich einen Asylantrag zu stellen, für eine (kostspielige) Lebertransplantation , obwohl man genau gewusst hat, dass kein Asylgrund vorliegt. Das wäre dann Missbrauch. Die Entscheidung des Gerichtes ist nicht nachvollziehbar, denn in der Mongolei wird es auch Lebertransplantationen geben.

bernd meschwitz1
10
14.10.2011, 23:33

ja, in der Mongolei wird's auch Lebertransplantationen geben. Sollte es Ihnen einmal passieren, dass so eine Transplantation notwendig ist(was ich Ihnen gar nicht wünsche), werden Sie das dann schon lieber hier machen lassen wollen, als in der Mongolei, oder? Außerdem las ich in dem Artikel, dass die Lebertransplantation HIER durchgeführt wurde. Es geht nur um die Nachbehandlung, und die scheint in der Mongolei nicht gesichert zu sein.

Walles
16
13.8.2011, 12:06

Sie haben den Verfahrensablauf nicht verstanden. Das Gericht (der Asylgerichtshof) hat entschieden, dass eine Abschiebung in die Mongolei trotz Lebertransplantation sehr wohl zulässig ist, und ein Bleiberecht mangels Integration nicht geboten ist.
Die BH Salzburg Umgebung hat die Entscheidung des Asylgerichtshofs ausgehebelt.

sepp schilehrer
215
11.8.2011, 08:56

Sind alle Empörten hier noch bei Mama und Papa mitversicherte Studente(rl)n oder dürfen auch Sie nach jedem Arztbesuch brav Selbstbehalte, die immer höher werden, zahlen?

Mitversicherte: bitte sich einfach aus der Debatte zu verabschieden und allen empörten Einzahlern schlage ich vor, eine Art Patenschaft für diese Frau zu übernehmen und sämtliche Behandlungskosten für die nächsten 50 Jahre zu tragen.

Dann hab ich kein Problem dass sie bleiben kann...

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116
11.8.2011, 11:35
Denke Sie, dass Sie hier der Einzige sind, der Beiträge bezahlt?

Seit mittlerweile 17 Jahren bin ich berufstätig, und zahle vom ersten tag an die Höchstbemessungsgrundlage in die Kasse an. Da ich mich gesund ernähre, und seit meinem 16. Lebensjahr im Durchschnitt 6 Stunden Ausdauersport pro Woche betreibe, bin ich Kerngesund, Topfit, und konsumiere seitens der Krankenkasse nur Vorsorgeuntersuchungen.

Ganz erhlich, wie siehts bei Ihnen aus? Vielleicht etwas Übergewicht? Raucher? Alkohol? Des öfteren beim Schnitzelwirt?

Die meisten Österreicher leben nicht serh gesund, ich zahle also deren Krankheitsrisiko mit meinem Beiträgen mit.

Torotzdem hätte ich ein Problem damit, die Frau zum Sterben in die Mongolei zu schicken. Nebenbei bemerkt, zahlt sie als Putzfrau auch Beiträge ein.
Beste Grüße

ND1
02
17.8.2011, 17:29
Huch!

warum so aufgebracht? Vielleicht sind 6 Stunden schon etwas zuviel? :-)

chat noir
310
11.8.2011, 12:07
wenn wir so beginnen...

das führt zu nichts. Die Versorgung beruht auf dem Solidarprinzip, und das ist ja wunderbar.

Was meinen Sie wieviele an Diabetes Erkrankten seit der Familienzusammenführung aus <Tee mit viel Zucker trinkenden Ländern" sowie Menschen mit Krankheiten die es bei uns so nicht mehr gab, gekommen sind.

Hier gehts aber ausschließlich um das Einschleichen in ein noch halbwegs funktionierendes Sozialsystem über die Asylschiene mit kräftiger Unterstützung diverser NGO`s.

To post or not to post
106
11.8.2011, 15:24

Richtig. Die bösen Fremden haben alle Diabetes, weil sie sich so viel Zucker in den Tee mischen... Meinens das ernst?
Und im Kongo schwingt sich Tarzan mit Jane auf einer Liane, während die Eingeborenen weisse Entdecker in grossen Töpfen kochen und dann verspeisen.

Wieviele solcher Diabetes Erkrankten schon gekommen sind weiss ich nicht, Sie aber offensichtlich. Warum sagen Sie es hier nicht, ich wüsste gern die Zahl für 2010, bitte unter Angabe Ihrer Quelle.

Der Österreicher trinkt zum Big Mack gerne 1 Liter Cola. Sie können sich vielleicht ausrechnen, wievielen Tee mit Zucker das entspricht...

chat noir
13
12.8.2011, 11:36
noch ein kleines Offert

als kleiner sachlicher Beitrag, falls die Ze***sur nicht wieder alles löscht. http://www.diabetesgate.de/politik/2... abetes.php

Und bitte nehmen Sie es gelassen, regen Sie sich nicht auf.

chat noir
12
12.8.2011, 11:21
Es tut mir Leid...

dass ich etwas angesprochen habe das bei ihnen eine allergische Reaktion hervorruft.

Aber das sind nun mal Tatsachen, auch wenn manche im Verdrängen und Verdrehen von Tatsachen einsame Spitze sind. Ein kleines Beispiel zum Ärgern, den Rest dürfen Sie sich selber ergoogeln.
http://www.refonet.de/veranstal... rsion1.pdf

schwechater
40
zu Walles

sie zitieren einen Kommentar zu Art. 3 der EMRK, ohne ERMK erkannt zu haben. Im gegenständlichen RIS ..selbst heist es: .. nach
ständiger Rechtsprechung EGMR.. ..Außerlandesschaffung eines Fremden dann eine Verletzung nach Art. 3 EMRK , wenn außergewöhnliche Umstände ("exceptional circumstances") vorliegen..

hier haben sie ihn Seite 12/13

Lei Lei

Hellsicht
118
Einer schwer Kranken auch noch die Behandlung neidig sein

Niederträchtiger geht's kaum noch.

Hellsicht
127
Gefühllos, egoistisch und menschenverachtend

Ein Sittenbild der österreicherichischen Bevölkerung liefern die meisten Postings (samt Bewertungen) hier.

Ich kann's ja gar nicht beschreiben, wie zuwider ihr mir seid.

Hellcat
52
@Zensur

Schade, dass nicht mal im Standard Kritik an der österreichischen Asyl- und Zuwanderungspraxis geübt werden darf. Trocken, nüchtern, und nicht unter der Gürtellinie - die Postings bleiben trotzdem in der Zensur hängen.

Hellsicht
64
Wäre interessant, was da in der Zensur hängen bleibt

Mir reichen schon die zynischen und fremdenfeindlichen Ergüsse, die es bis zur Veröffentlichung schaffen.

Dass hier keine (vermeintliche) "Kritik an der österreichischen Asyl- und Zuwanderungspraxis" geübt werden dürfte, kann man wahrlich nicht behaupten, wenn man sich die Postings durchliest.

armin delmenhorst
 
15
10.8.2011, 10:09
@hellsicht - Hier muss man schon "hellcat"

recht geben. Egal, wie der eigene Geschmacksnerv auf die Meinungen zu diesem Thema reagiert, so ist doch zur Kenntnis zu nehmen, dass die Postings eben die Meinung des Souverän widerspiegeln. (von Postings die ins Kriminal gehen, spreche ich nicht, denen geht es ohnehin nicht um ne Diskussion).

Gerade im Standard, der zumindest früher, doch eine halbwegs gebildete und aufgeschlossene Leserschaft hatte, muss ich immer schmunzeln, wenn die Poster alles von der Löwelstraße abweichende gleich verbieten möchten. Man findet dieses Ansuchen an die Redaktion auch bei Themen, die nciht so emotionsgeladen sind wie die Migration. Diese Pseudodemokraten sollten mal die Auswirkungen von Zensur in totalitären Staaten studieren. Sie bringt nichts!!!

chinaman_a1
829
Zusammenfassung

Geschleppt, kein Asylgrund, 5 jähriges Asylverfahren, keine Qualifikation, schwer krank, in Österreich straffällig geworden (und vorbestraft):

Klarer Grund für humanitäres Bleiberecht.

Ich fühle mich ordentlich verarscht.

Nachfrage: warum verschwand dieser Artikel so rasch von der Bildfläche? Doch zu peinlich, das Gschichtl?

Luky Pozzo
154
Zusammen-Fassung

Es stellt sich die Frage, ob leichter oder schwerer verarscht werden kann, wer ein Arsch IST.

schwechater
26

es steht auch in dem Bericht daß ..Es besteht im Falle einer Rückkehr in die Mongolei keine reale Gefahr, dass die Bf. aufgrund ihres derzeitigen Gesundheitszustandes in einen unmittelbar lebensbedrohlichen Zustand gerät..

Lei Lei

Walles
04

"Fremde, die von Abschiebung bedroht sind und sich auf ihren schlechten Gesundheitszustand berufen, können keinen Anspruch auf Verbleib im Vertragsstaat mit dem Hinweis begründen, ein solcher sei notwendig, um weiterhin medizinische, soziale oder andere Formen von Unterstützung durch den Abschiebestaat zu erhalten. Auch die Tatsache, dass die Lebensverhältnisse, einschließlich der Lebenserwartung, im Falle einer Ausweisung aus dem Vertragsstaat erheblich herabgesetzt werden würden, ist nicht ausreichend, um eine Verletzung des Art. 3 EMRK zu begründen."
Das sagt der EGMR zu diesem Thema, und der Asylgerichtshof schliesst sich dieser Meinung an. Aber die BH-Salzburg Umgebung wusste es besser.

schwechater
00

Das kommt davon, wenn sie nur die Hälfte lesen.
Hier haben keine Diätvorschriften Bedeutung!

DerAndere34
314

und aus welchen gründen hat diese "mongolin" um asyl angesucht?

und warum genau in österreich?

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Posting 1 bis 25 von 81
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