Novelle zum Krankenanstaltenarbeitszeitgesetz - Widerstand ist angekündigt
Wien - Derzeit können Spitalsärzte in einzelnen Wochen bis zu 72 Stunden arbeiten. Zusätzlich darf in einem Durchrechnungszeitraum von 26 Wochen die wöchentliche Arbeitszeit bis zu 60 Stunden betragen. Einzelne Dienste sind mit 32 Stunden limitiert. Ausnahmen sind die Wochenenddienste (mit Bereitschaft- und Ruhezeiten), die bis zu 49 Stunden am Stück dauern können.
Diese Dienstzeiten sollen nun deutlich eingeschränkt werden. Laut einem Vorschlag der Ärztekammer sollen die einzelnen Dienste statt 32 beziehungsweise 49 Stunden künftig nur noch maximal 25 Stunden dauern dürfen. Sozialminister Hundstorfer unterstützt diesen Vorschlag, wie sein Sprecher bestätigte. Der Minister sei aufseiten der Patienten und der Arbeitnehmer, in diesem Fall der Ärzte. Jeder Patient habe ein Recht auf einen ausgeschlafenen Arzt und jeder Arzt habe ein Recht auf vernünftige Arbeitszeiten, hieß es aus dem Büro Hundstorfers. An der maximalen Wochenarbeitszeit wollen Ärztekammer und Sozialministerium derzeit noch nicht rütteln.
Aus den Ländern wird aber bereits Widerstand signalisiert. So bezeichnet Pühringer unter Verweis auf Krankenanstalten-Leiter die Neuregelung als "unnotwendig". Pühringer befürchtet laut "Salzburger Nachrichten" eine deutliche Verteuerung der Nachtdienste und damit einen Rückschlag für die Bemühungen der Länder, im Spitalsbereich einzusparen. Im Sozialministerium hieß es dazu, es müsse nun erst einmal eine genaue Rechnung angestellt werden, dann werde man sich das Kostenargument anschauen. (APA)