China

Ai Weiwei twittert erstmals seit Festnahme wieder

8. August 2011, 08:45

"Habe gleich drei Kilo zugenommen"

Der regierungskritische chinesische Künstler Ai Weiwei hat am Sonntag erstmals seit seiner Festnahme im April wieder eigene Botschaften über dem Internetdienst Twitter abgesetzt. "Zehn Knödel zu Mittag, habe gleich drei Kilo zugenommen", twitterte der 54-Jährige, der im Juni unter Auflagen aus der Haft freigekommen war.

Twitter in China blockiert

Dazu stellte er mehrere Bilder ins Netz, eines zeigte seine Füße auf einer Waage, die 97 Kilogramm anzeigte. Twitter wird in China von den Behörden blockiert, viele Internetnutzer umgehen die staatliche Zensur aber mit Hilfe von Schlupflöchern wie den sogenannten VPN-Verbindungen. Ai war Anfang April wegen angeblicher Wirtschaftsverbrechen festgenommen worden, seine Anhänger sahen darin aber lediglich die Unterdrückung regierungskritischer Ansichten. Wegen seines "guten Verhaltens" und aus gesundheitlichen Gründen wurde Ai am 22. Juni unter Auflagen freigelassen.

Steuerhinterziehung

Er soll die Vorwürfe der Steuerhinterziehung eingeräumt und sich zur Rückzahlung der Gelder bereiterklärt haben. Er darf ohne offizielle Genehmigung Peking aber nicht verlassen und Medien keine Interviews geben. Seine Schwester hatte jüngst über seine Haftbedingungen gesprochen. Ai wurde demnach in einer winzigen Zelle festgehalten und verlor viel Gewicht. Der international anerkannte Künstler leidet an Diabetes. (APA/AFP)

Link

Ai Weiwei auf Twitter

Kommentar posten
Posten Sie als Erste(r) Ihre Meinung

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.