Seine Mediengesetze haben Ungarns Premier Orban den Auftakt der EU Ratspräsidentschaft gründlich verhagelt und Schlagzeilen quer durch Europa bestimmt. Viel Aufregung um eine politische Petitesse - oder doch eher ein Missverständnis?
Gar von einem Vertragsverletzungsverfahren war die Rede. Doch dann sollte plötzlich alles gut sein, wenn man den Beteiligten in Budapest und Brüssel glauben darf. Während man sich hinter den Kulissen der internationalen Bühne rasch und wohl mehr oder weniger sanft auf kosmetische Korrekturen verständigte, verkündete der Regierungschef ins eigene Land hinein die selbstbewusste Botschaft, man habe die dreiste ausländische Einmischung abgewehrt und damit die nationale Ehre gewahrt. Beobachter reiben sich dabei verwundert die Augen. Viel Aufregung um eine politische Petitesse - oder doch eher ein Missverständnis?
Frage der Zuständigkeit
Der grundlegende Fehler bestand schon in der Hoffnung, die EU Kommission werde im Rahmen einer Überprüfung der Gesetze grundsätzliche Antworten auf die Frage liefern, inwieweit das medienpolitische Regime der ungarischen Regierung eine pluralistische und freie Medienlandschaft eher ermöglicht oder einschränkt.
Nach geltenden Verträgen ist die Brüsseler Bürokratie nämlich gar nicht zuständig, da die Ordnung und Organisation der Medien allein in der Kompetenz ihrer Mitgliedsstaaten fällt. Nur in einem kleinen, klar definierten Ausschnitt des Beihilfe- und Wettbewerbsrechts darf die EU aktiv eingreifen und deshalb kann es auch kaum verwundern, dass die entsprechenden medienrelevanten Direktiven auf diesen sehr engen, rein industriepolitischen Fokus beschränkt bleiben. Vor diesem Hintergrund muss die erfolgte Prüfung und folgende Justierung der ungarischen Gesetze bewertet werden. Mit anderen Worten: auch wenn diese mit dem offiziellen Placet der Kommission versehen als EU-konform gelten dürfen, bedeutet das für die eigentlich entscheidende Kernfrage rein gar nichts - nämlich: wie ist es um die Medienfreiheit in Ungarn oder anderswo tatsächlich und in Zukunft bestellt?
Enger fachlicher Fokus
Das bleibt, objektiv betrachtet, offen und daran ändert auch das Prüfergebnis der Brüsseler Experten nichts. Hätten sie die Mediengesetze von Kuba, Tunesien oder Russland vorgelegt bekommen, wäre das Ergebnis vermutlich ähnlich ausgefallen. Mit einigen technischen Änderungen würden wohl auch sie unbeanstandet bleiben. Das liegt zum einen am engen fachlichen Fokus, aber natürlich auch daran, dass ein formaler Rechtsrahmen zwar niemals schadet, aber noch lange keine Gewähr für ein bestimmtes Ergebnis bietet. Ein und dieselbe Norm kann in verschiedenen Ländern und Kulturen völlig unterschiedlich ausgelegt, gelebt und angewendet werden.
Das gilt leider auch für die eigentlich universell geltenden Grundrechte, deren Wahrung immer wieder als Wesenskern der Europäischen Union beschworen wird. Auch daraufhin sollten die ungarischen Mediengesetze ja überprüft werden, was schon vom Ansatz her relativ naiv anmutet, denn Grundrechte werden in den seltensten Fällen auf der Ebene nationaler Gesetzgebung eingeschränkt, sondern - und das zeigt die Praxis des Straßburger Gerichtshofes - meist in konkreten Einzelfällen der Auslegung, Anwendung oder eben auch Verletzung.
Weiterhin im Fokus der EU-Kommission
Und so gelobt die EU-Kommission nun, die Wirkung der neuen Mediengesetze in Ungarn weiterhin zu beobachten. Bis jedoch negative Folgen tatsächlich gerichtsverwertbar eingetreten sind und dann gegebenenfalls geahndet werden, vergeht im schnellsten Fall mehr als eine Legislaturperiode. Und so überrascht es auch nicht, dass sich die Ungarische Regierung erst einmal als Sieger fühlen darf - und auch so aufführt.
Warum die EU gleichzeitig als Verlierer dasteht, ergibt sich nicht nur aus der mangelnden fachlichen
Zuständigkeit. Denn das politische Versteckspiel namens Subsidiarität, also welche Kompetenz auf welcher Entscheidungsebene angesiedelt ist, bedeutet in der Realpolitik nur eine Chiffre für politischen Willen - oder eben einen Mangel daran. Am Beispiel der ungarischen Mediengesetze lässt sich das beispielhaft zeigen.
Enger Prüfauftrag als Selbstbeschränkung
Das letztlich überprüfte Gesetz ist nur eines aus einem halben Dutzend, das in rascher Folge seit dem Regierungswechsel in Budapest verabschiedet wurde und in Gänze die neue, sogenannte "Medienverfassung" ausmacht. Die fachliche Kritik, allen voran die der OSZE schon im Spätsommer des vergangenen Jahres, richtete sich denn auch gegen die Gesamtheit dieser Reform und insbesondere das Zusammenspiel der einzelnen Elemente. Die EU Kommission jedoch hat sich ohne offensichtlichen Grund dagegen entschieden, das ganze Bild zu betrachten und sich mit einem engen Prüfauftrag selbst beschränkt. Andernfalls wäre zum Beispiel aufgefallen, dass durch eine effektive Zerschlagung der öffentlich-rechtlichen Medien in Ungarn gerade das Duale System und
damit ein Eckpfeiler der europäischen Medienordnung geschliffen wird. Diese grundsätzliche Abkehr der ungarischen Regierung von entsprechenden Standards, von ihr selbst vehement bestritten und von Kritikern wiederholt behauptet, bedarf natürlich der formellen Feststellung und auch dabei beschränken sich die Brüsseler Beamten ohne Not selbst. Denn dass die ungarische Lösung zwischen dem zu engen Fokus der EU-Direktiven und dem viel zu weiten Rahmen der Menschenrechte quasi hindurchrutscht, war möglicherweise schon vorher absehbar. Aber dazwischen rangieren noch die sehr spezifischen und völkerrechtlich ebenso verbindlichen Konventionen des Europarats. Sie bei der Bewertung heranzuziehen, wäre nicht nur ohne weiteres möglich, sondern geradezu geboten gewesen. Dass dies offenbar nicht geschah, kann sicher nicht mit einem fehlenden Wissen um diese Standards entschuldigt werden.
Falsche Tatsachen
Und schließlich muss sich die Kommission noch Gutgläubigkeit vorwerfen lassen. Wenn ein ungarischer Minister, nur wenige Meter von der zuständigen EU-Kommissarin entfernt sitzend, in einer öffentlichen Anhörung falsche Tatsachenbehauptungen aufstellt, dann sollte das auffallen und in die Bewertung einbezogen werden. Die Aussage nämlich, wonach die im Rahmen der neuen „Medienverfassung" auf 49 (in Worten: neunundvierzig) Mitarbeiter reduzierten öffentlich-rechtlichen Sender in Ungarn selbstverständlich finanziell und redaktionell völlig unabhängig agieren könnten, lässt sich objektiv widerlegen. Das gleiche gilt für die Behauptung, wonach den
Gesetzen eine ausführliche Konsultation der Fachöffentlichkeit vorausgegangen sei - was nachweislich nicht geschah.
Auch wenn es alle Beteiligten nur allzu gern so sehen mögen, die Affäre ist mitnichten vom Tisch. Die Frage nach der medienpolitischen Zielrichtung der ungarischen Regierung bleibt auch nach dem Brüsseler Votum unbeantwortet und die marginalen Änderungen tangieren den Kern der professionellen Kritik nicht auch nur annähernd. Doch dabei geht es gar nicht nur um Ungarn und nicht nur um Medienpolitik. Völlig unabhängig vom konkreten Fall und dessen objektiver Einschätzung lässt allein das Brüsseler Verfahren tief blicken, demaskiert sich die EU-Kommission an dieser Stelle doch unfreiwillig selbst. Während ihre technokratischen und rein industriepolitischen Reflexe zum Schutz des Binnenmarktes nach wie vor verlässlich zuschnappen, bleibt sie als Hüterin der oft gepriesenen europäischen Wertegemeinschaft weiterhin zahnlos - und zwar, und das ist das Erschreckende an diesem Beispiel, mangels politischem Willen in voller Absicht. (Leser-Kommentar, Olaf Steenfadt, derStandard.at, 9.8.2011)
Autor
Olaf Steenfadt ist Medienexperte und Strategieberater