Vorwurf: Netzbetreiber platzieren „verpflichtende Informationen zwischen Werbebotschaften"
Die Einführung von „Servicepauschalen" ruft Konsumentenschützer auf den Plan. Telekomanbieter müssen ihre Kunden nämlich über nachteilige Änderungen bestehender Verträge informieren. „Aber sie tricksen oft", so die AK in einer Aussendung am Freitag. Der Vorwurf: Die Netzbetreiber platzieren „verpflichtende Informationen zwischen schrillen Werbebotschaften" , so dass „sie überlesen werden". Dementsprechend fordern die Konsumentenschützer „mehr Transparenz".
Kündigungen
"Telekom- und Internetanbieter dürfen auch laufende Verträge zum Nachteil ihrer Kunden ändern", sagt AK Konsumentenschützerin Daniela Zimmer. Aktuell ist das mit der nachträglichen Einführung von Internetservice-Pauschalen passiert. Die Anbieter müssen die Betroffenen über die nachteiligen Änderungen mindestens ein Monat vor Inkrafttreten der Änderung informieren. Gleichzeitig sind Betroffene auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens hinzuweisen. Sie können den Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt kostenlos kündigen.
"Tele2 schenkt Ihnen einen 100 Euro Reisegutschein"
Auch Herr L." tappte in die Falle und verpasste die kostenlose Kündigung", so die AK. Tele2 schrieb fettgedruckt in großer Schrift und teilweise farblich unterlegt: "Neuigkeiten von Tele2" - "Surfen Sie mit Tele2 jetzt nicht nur günstiger im Internet, sondern auch in den Urlaub! Tele2 schenkt Ihnen einen 100 Euro Reisegutschein". Im Fließtext irgendwann ein Absatz: "Gleichzeitig möchten wir Sie darüber informieren, dass es ab 1.8. Änderungen gibt" Das Schreiben endet wieder mit fettgedruckten Werbeslogans. Wie Herr L. haben demnach viele Kunden die Einführung der Internetservice-Pauschale übersehen. (red)