Lehrling machte 1.137 unbezahlte Überstunden in 15 Monaten

4. August 2011, 13:43

Arbeiterkammer erkämpfte vor Gericht fast 17.000 Euro

Linz - Ein Mädchen aus dem Innviertel in Oberösterreich hat als Kellner-Lehrling insgesamt 1.137 unbezahlte Überstunden in 15 Monaten gemacht - das entspricht rund 75 pro Monat. Die Arbeiterkammer erkämpfte vor Gericht fast 17.000 Euro Nachzahlung für ihr Mitglied, berichtet die Interessenvertretung in einer Aussendung.

Der Kellner-Lehrling hatte in einem Gasthaus gearbeitet, aber nicht nur dort. Die Frau wurde vom den Inhabern auch zu persönlichen Diensten wie Putzen und Bügeln herangezogen und zum Kellnern in einer Go-Go-Bar eingesetzt. Innerhalb von 15 Monaten fielen 1.137 Überstunden an. Als sich die Mitarbeiterin krankmeldete, wurde sie entlassen - unbegründet und sogar um einige Tage rückwirkend. Als der Wirt einige Wochen später zusätzliches Personal für eine "Ganslpartie" benötigte, scheute er nicht davor zurück, zu fragen, ob sie nicht wieder für ihn arbeiten wolle.

Zwang zur Unterschrift

Der Lehrling suchte Hilfe bei der Arbeiterkammer und schilderte dort die Vorgänge in dem Betrieb. Der Lehrherr hatte das Mädchen gezwungen, eine Bestätigung zu unterschreiben, dass alle Überstunden bezahlt worden seien. Tatsächlich war keine einzige bezahlt und auch nicht abgerechnet. Das führte dazu, dass es zu keinem kollektivvertraglichen Verfall kam. Die Arbeiterkammer konnte deshalb sämtliche Überstunden, nicht eingehaltene Ruhezeiten, offene Lehrlingsentschädigung, Sonderzahlungen, Urlaubsersatzleistung und Kündigungsentschädigung einfordern.

Der Wirt lehnte aber ab. Deshalb brachte die Arbeiterkammer den Fall vor Gericht. Das Landesgericht Ried im Innkreis gab dem Lehrling Recht, der Lehrherr ging jedoch in die Berufung. Das Oberlandesgericht entschied erneut im Sinne der Mitarbeiterin. Der Wirt musste ihr fast 17.000 Euro nachzahlen. Weil sie schon über 18 war, war für die Überstunden der geringste kollektivvertragliche Facharbeiterlohn fällig.

Von Vorteil für die junge Frau war, dass sie ihre Arbeitszeiten penibel mitgeschrieben hatte. Die Arbeiterkammer rät allen Arbeitnehmern, die tägliche Arbeitszeit genau aufzuzeichnen. Nur so könne sie im Streitfall helfen. (APA)

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Roter Baron
00
14.12.2011, 10:01
>Der Lehrherr hatte das Mädchen gezwungen, eine Bestätigung zu unterschreiben, dass alle Überstunden bezahlt worden seien.<

toll, dass sie diese gfrast in die knie gezwungen haben
aber was ist mit dem straftatbestand nötigung ?!!!

roter baron

valtheWU
00
13.12.2011, 16:58
bin sonst nicht so pro binnen-I,

aber das klingt echt scheisse.

carbonara
00
Lehrling - ich dachte schon, es geht um einen Lehrer

Nerdrage
09

gut, jetzt hat er das zurückgegeben was er ihr gestohlen hat.

und wo ist jetzt seine bestrafung?

athea
02

in seinesgleichen kreis gilt er nun als loser...schlecht und unprofessionell ausgebeutet! das is seine strafe

...leider

wenn er dabei genug sozihass aufbaut, kriegt er ein mandat von der fp....belohnung oder strafe kann ich da nicht mehr beurteilen ;)

randolf
70
Ja ja

"Ein Mädchen aus dem Innviertel in Oberösterreich hat als Kellner-Lehrling"
Da war er noch ein bissal unentschlossen...

Hat sich dann allerdings für die Variante entschieden...
"Der Kellner-Lehrling hatte "

Dann is ihm wieder eingefallen...
"Die Frau wurde vom "

"Als sich die Mitarbeiterin krankmeldete"

"ob sie nicht wieder "

So jetzt kannte er sich selber nicht mehr aus...
"Der Lehrling suchte Hilfe "

Das Mädchen das bereits alles war- Frau, Lehrling, Kellner- Lehrling Mitarbeitin, und
"das Mädchen gezwungen"

"dem Lehrling Recht"

"Sinne der Mitarbeiterin"

"die junge Frau war"

So und jetzt soll man sich auf den Inhalt konzentrieren...

MIP1
00

Und wie sagen Sie statt "Lehrling"?

Three'O'Three
01

die Auszubildende

Tschikist
00

Hier in D haben wir Azubinen.

Three'O'Three
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azubinen hmmm _etwas_ gewöhnungsbedürftig

...ums nett auszudrücken :p nix für ungut :D

Enrico Dal Vero
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Bitte ersparen Sie uns solche Postings.

krausebert
41
"Lehrlingin"

wäre in der heutigen Zeit korrekter.

athea
00

gastro-lernende
gefällt aber auch nicht
lehrmädchen gabs mal
lernarbeiterIn! ...das wär doch was, odr? lernarbeitende wär genderneutral und bringt das wesentliche ausbildung und arbeit zusammen

ivoryhunters
04
so ist es mir als junger mann beim billigen laden auch gegangen - nur leider habe ich nichts mitgeschrieben

gleich am anfang als ich meine tatsächlichen Arbeitsstunden eingetragen habe, hat man mir gesagt dass das nicht erlaubt ist soviel zu arbeiten und ich das daher auch nicht eintragen darf.

und ich junger trottel habe es mir gefallen lassen.

mein dienst war offiziell von 7:30 bis 19:00 mit einer Mittagspause 3,5 stunden mittagspause. tatsächlich war ich ohne unterbrechung von 7:00 bis 19:30 im Billa; denn wenn ich auf pause gehen würde, dann wäre ich ja unkollegial so hat es mir die rayonsleiterin erklärt (oder besser gedroht).

drei monate habe ichs ausgehalten und ein paar lektionen fürs leben gelernt.
1.) nicht beim billa arbeiten / einkaufen
2.) lern was, damit du so eine sch.. hacken nicht machen musst.

xruxl
01

Das ist leider immer noch so und in so gut wie jedem Supermarkt. Müsste man mal groß an die Presse bringen und eine Massenklage gegen die Unternehmen einleiten.

Carlos Clementin
10
Nutzt nix

weil dann bist überqualifiziert, oder darfst gratis an Projekten arbeiten, damit den Abschluss bekommst.
Das was heute ev. gut ist - eine Handwerkliche Ausbildeung oder etwas im bereich maschinenbau und Antriebe ...

Waldviertler1
00
das gilt übrigends für alle Lebensmittelgeschäfte....

wir haben selbst beim Billa und Spar Verwandte bzw. Freunde die Filialleiter sind. Selbst die müssen mehr arbeiten als aufgeschrieben wird.

Stefan Martin
04
Wie heißt der Wirt?

Queen of Sheba
 
04
Das ist an Universitäten für Assistenten seit Jahrzehnten geübte Praxis.

trollvottel
00

Seit den letzten Reformen bewirbt sich doch kein normaler, kluger Mensch mehr um eine Assi-Stelle: Miserabel bezahlt, null Renommee außerhalb der Uni, und man darf sich alle paar Jahre um den eigenen Job neu bewerben.

Queen of Sheba
 
00
Und so gehen die Universitäten sehenden Auges vor die Hunde - mit Absicht, wenn ja, wessen ?

pago1
10
du armer

Queen of Sheba
 
00
Das ist Jahrzehnte her.

TRockenmilch
07

also er zahlt jetzt 17.000 € und das wars dann??

keine anzeige wegen nötigung, kein entzug des gewerbescheins??

gehts noch?

Laird of Glenmore
00
23.8.2011, 20:08
Frag ich mich auch ...

wozu gibt's das neue Lohn- und Sozialdumpinggesetz?

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