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Wofür Uwe Scheuch wirklich verurteilt wurde

Hintergrund | Lukas Kapeller, 4. August 2011, 16:08
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    Richter Liebhauser-Karl: Im Laufe des zweiten und entscheidenden Prozesstages rückte die Frage der Staatsbürgerschaft für einen Russen in den Hintergrund.

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    Angeklagter Scheuch (li.), Anwalt Böhmdorfer: Erfolglos in erster Instanz.

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    Dörfler glaubt, der russische Investor sei eine virtuelle Figur. Vor Gericht blieb das ohne Substanz.

Thema Staatsbürgerschaft war in der mündlichen Urteilsbegründung nicht "part of the game"

Wien - Für welches Verbrechen wurde FPK-Obmann Uwe Scheuch nun eigentlich mit 18 Monaten Haft - sechs davon unbedingt - in erster Instanz verurteilt? Die meisten Medien berichten, Scheuch sei dafür bestraft worden, dass er einem Russen die Staatsbürgerschaft versprach, um eine Parteispende zu bekommen. Stimmt das so? "Grundsätzlich ist es nicht ganz unrichtig, trifft es aber aber auch nicht messerscharf", erklärt Martin Reiter, Richter am Landesgericht Klagenfurt, im Gespräch mit derStandard.at.

Denn: Richter Christian Liebhauser-Karl sagte am Dienstag in seiner mündlichen Urteilsbegründung zwar: "Es lag ein konkretes Amtsgeschäft vor." Dass damit die Verleihung der Staatsbürgerschaft - im Gegenzug für eine Parteispende (damals BZÖ) - gemeint war, sagte der Richter aber nicht dezidiert. Beobachter des Prozesses fragen sich darum: Wurde Scheuch nicht wegen der versprochenen Staatsbürgerschaft, sondern wegen versprochener Förderungen für ein mögliches Kärntner Investitionsprojekt verurteilt?

Wende am zweiten Prozesstag

Während Richter Liebhauser-Karl derzeit mit seiner Familie urlaubt, sagt sein Kollege am Landesgericht, Martin Reiter, ganz offen: "Auf dem Tonband-Mitschnitt ist ein konkretes Projekt nicht genannt worden. Wo sich der russische Investor einbringen wollte, ist nicht erwähnt worden." Der entscheidende Punkt für das Gericht sei aber: Laut Paragraf 304 des Strafgesetzbuchs - Geschenkannahme durch Amtsträger - ist zu bestrafen, wer "für eine Handlung oder Unterlassung im Zusammenhang mit seiner Amtsführung von einem anderen für sich oder einen Dritten einen Vorteil fordert, annimmt oder sich versprechen lässt".

Scheuchs Anwalt, Ex- Justizminister Dieter Böhmdorfer, ärgerte sich im STANDARD-Interview dennoch über verkürzte Medienberichte, wonach Scheuch für einen Deal "Reisepass gegen Parteispende" schuldig gesprochen worden sei. Böhmdorfer: "Da geht es um ein anderes Projekt. Da geht es um die Förderung eines Fußballvereins."

Verhängnisvolles Tonband

Richter Reiter, der beide Prozesstage im Gerichtssaal in Klagenfurt miterlebte, stellt nun klar: "Auf dem Tonband-Mitschnitt zumindest ging es nicht um einen Fußballverein. Der SK Austria Kärnten wurde nicht erwähnt." Maßgebend für den Richterspruch sei aber ohnehin nicht gewesen, ob Scheuch einen Vorteil als Gegenleistung für die Verleihung einer Staatsbürgerschaft, für die Förderung eines Fußballklubs oder sonst eines Projekts erwartet hatte, sondern dass er einen Vorteil gefordert hatte.

Dass Scheuch dies getan hatte, sah das Gericht als erwiesen an. Auf dem Tonband-Mitschnitt, dessen Echtheit ein Gutachter am 6. Juli, dem ersten Prozesstag, bestätigte, sagte Scheuch etwa: "Ich tät mir halt wünschen, dass auch ein bisschen was für die positive Zukunft des BZÖ überbleibt." Und an anderer Stelle: "Ich will, falls der Investor kommt, in irgendeiner Form davon auch profitieren können für die Partei."

Scheuch: Regierungsmitglied mit Entscheidungskraft

Ein bedeutender Beweggrund für den Richterspruch war wohl auch, dass Scheuch als Landeshauptmann-Stellvertreter in Kärntner Regierungssitzungen sein politisches Gewicht zur Finanzierung bestimmter Projekte nutzen kann. Sinngemäß habe Scheuch auf dem Tonband gesagt, wenn so ein Projekt in einer Regierungssitzung besprochen werde, dann wisse er schon was zu tun ist, berichtet Reiter.

Andere Argumente von blauer Seite blieben zumindest in erster Instanz ohne rechtliche Substanz: Zurufe aus FPÖ und FPK, dass es den angeblichen russischen Investor nie gegeben habe und dass Scheuch von Kurt Lukasek - jenem Zeugen, der das Tonband verdeckt mitgeschnitten hatte - in eine Falle gelockt worden sei, machten auf den Richter keinen Eindruck.

Liebhauser-Karl wird den schriftlichen Urteilsspruch mit ausführlicheren Begründungen Ende August oder im September abliefern. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Scheuch hat volle Berufung angekündigt. (Lukas Kapeller, derStandard.at, 4.8.2011)

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Kronen Zeitung Verbrennungsmobil
 
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Wann wird endgültig gerichtet?

Gianfranco Frapoco Muller
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Dirigenten haben meistens den Drang, sich zu produzieren

Das stört bei Dirigenten nicht. Nur sollten Dirigenten keine Richter werden.

Gianfranco Frapoco Muller
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Er wurde verurteilt, weil er einen Vorteil gefordert hatte

Von wem hat er denn einen Vorteil gefordert, Herr Richter? Können Sie einen Namen nennen? Oder genügt es, wenn ich einem Freund sage, ich hätte gerne, wenn die Handwerker, die ich vielleicht mit einer staatlichen Förderung bezahlen werde, für Somalia spenden.
Ab in den Häfen.........

breiter
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Staatsbürgerschaft für Russen ist doch gängig

http://derstandard.at/128519960... wei-Russen

Pierre d´Aubusson
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Ich habs schwer.

Einerseits ist mir Braunes sowas von zuwider, andrerseits: wen soll ich wählen, wenn Rechtsstaatlichkeit durch an den Haaren herbeiargumentierte Blödmenschlichkeit gefährdet ist? Ergo: Arigona ist da, also wähl ich FPÖ.

Einerseits bin ich überzeugt, daß bei Scheuch (und Burgstaller) Geld behufs "Überzeugungsvermittlung" geflossen ist, andrerseits sollt ein Gericht mehr als Vermutungen als Urtheilsbegründung haben, denn sonst gefährdet das Gericht selbst das Gefühl, in einem Rechtsstaat zu wohnen.
Einerseits ist eine unabhängige Presse notwendig, um "den Staat" nicht einigen Großkopferten zu überlassen, andrerseits sollten aus einem Artikel, der die Gründe der Verurtheilung zu nennen vorgibt, dieselben hervorgehen.
Und? Wo sind sie?

rhaino
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ad 1: Ein Rechtsstaat ist kein Rechtsstaat mehr, wenn er Gesetze macht, die gegen die Menschenrechte verstossen. Außerdem: Gesetze werden von Menschen gemacht, sind daher fehlbar und es widerspricht geradezu dem rechtsstaatlichem Prinzip diese nach Niederschrift nicht zu ändern wenn sie - aus welchen Gründen auch immer - einfach nicht funktionieren.

ad 2 + 3: den ganzen Artikel lesen würde helfen.

Hirn und Hintern
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Warum die Grokonellen den Paddeidebberln in den Sack kacken?

Weil die nicht merken, daß mit weniger Konkurrenz der Filz größer wird und abzocken wie in Wien.

johannes mayer1
03
Kärnten darf nicht Kalabrien werden!!

erkelteter tiger
02
fpö-funktionär beim scheuch korruptions gelage:

"In Kalabrien würde der Richter nicht mehr leben"

clara77
04

Vergleichen sich die Blitzgneisser mit der Mafia?

johannes mayer1
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i denk unter der Mafia gibts sicher auch den einen oder anderen Vollkoffer

Cle Mens
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Nicht so weit hergeholt ..

krawuzl
03

Das Einzige, was mir zu allen diesen "Herren" aus dem rechten Eck noch einfällt ist : Gesindel

mr71
02
Dörfler ist auch eine Figur

umgangsprachlich nennt man sowas aber Marionette. Wer die Fäden zieht ... bleibt im blau/orangen DUnstkreis verborgen? Jedenfalls tut er seine Sache nicht für die Kärtner - auch nicht für die deutsch-stämmige Bevölkerung wie oft gesagt wird. Dafür gab es leider noch keine Verurteilung... Ob es Unrecht ist ... wo kein Kläger - dort kein Richter? Wahrscheinlich wäre er nicht verantwortlich, weil nicht so besonders gscheit, wie man hört (von ihm selbst).

Befreier von Butter und Eier
03

18 Monate sind eh viel zu wenig für den Bauernbub.
Das doppelte gehört, dann wird man sich das in Zukunft überlegen korrupt sein zu wollen.

froescherl
00
... war's das letzte treffen???

jaja, der große f aufmarsch in kärnten war eher sowas wie ein letzter pflichttermin für günstlinge und ...

... viele werden nun das gefühl nicht los, als sei es das letzte uwetreffen gewesen?

peter Egon
05
"Bestechlichkeit" gemäß Strafgesetzbuch

§ 304. (1) Ein Amtsträger [..], der für die pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, annimmt oder sich versprechen lässt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.[...]
(2) Wer die Tat in Bezug auf einen 3.000 Euro übersteigenden Wert des Vorteils begeht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

§ 17. (1) Verbrechen sind vorsätzliche Handlungen, die mit lebenslanger oder mit mehr als dreijähriger Freiheitsstrafe bedroht sind.
(2) Alle anderen strafbaren Handlungen sind Vergehen.

Herr Scheuch: Gem. § 304 (2) gelten Sie damit aktuell - vorbehaltlich des Berufungsergebnisses - als verurteilter Verbrecher. Glauben Sie nicht

peter Egon
02
..glauben Sie nicht, dass

Sie, zumindest bis zum Ergebnis der Berufungsverhandlung, Ihr Amt als stellvertretender Landeshauptmann von Kärnten ruhend stellen sollten?
..ich meine, der Job hat ja auch einiges an Verantwortung, oder?

Genowo
03
"Einziges Land, das einen verurteilten Verbrecher als stv. Landeshauptmann hat."

Neue Marketing-Linie des Kärntner Tourismus.

Aluc4rd
02

andere Menschen werden wegen geringerem abgeschoben, also ist zurücktreten wohl das mindeste. aber von der Politik, für immer...

Zorro4
100
Ich finde

man sollte mal die zweite Instanz abwarten. Es kann ja durchaus auch sein, das ein Scheuch an dem Tag einfach nur betrunken war und dumm rum geplappert hat.
Wir wissen auf jeden Fall eins, das er dem Russen niemals eine Staatsbürgerschaft geschenkt hat.
Weiters muss geklärt werden ob er bei dem Gespräch tatsächlich als Landeshauptmann zu gegen war, oder als Privatperson. Falls nicht als Landeshauptmann Stellvertreter, is da Urteil natürlich sofort abzulehnen. Wo kommen wir da hin, wenn wir jede, eventuell betrunkene Privatperson, die was Verspricht ,sofort deswegen einbuchten.

El Chó
02

Ich frage mich, ob Sie dieses Posting als betrunkene Privatperson geschrieben haben oder von der FP für diese billigen Ablenkungsversuche bezahlt werden...

net-diver
 
03
Und...

... der nächste Ablenkungsversuch.

Was Sinnloseres fällt Ihnen nicht ein?

Immer wieder witzig die rechten Recken und/oder echte Pisa-Opfer.

BS BS
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er hätte nie einem Russen eine Staatsbürgerschaft geschenkt

vollste Zustimmung zu diesem Satz:
Schenken heißt ja was hergeben, ohne dass man dafür was bekommen will.
Scheuch wollte aber was bekommen, die üblichen 5 bis 10% halt.
Damit wär´s natürlich nicht mehr geschenkt gewsesen....
Und sowas als geht eben gar nicht.
Und wenn´s bestätigt wird, dann hatt Uwe eh sechs Monate Zeit, sich über den 304 StGB Gedanken zu machen.

EdwinTheMan
04

Jessas, im Artikel oben, in jeder Zeitung, in tausend Postings und vor allem im Gesetz ist deutlich zu lesen, warum Scheuch verurteilt wurde.

Und das die Frage ob tatsächlich jemand die Staatsbürgerschaft erhalten hat, in dem Fall irrelevant ist. Lesen sie bitte den Artikel und den entsprechenden Paragraphen im StGB und sie sind klüger.

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