Thema Staatsbürgerschaft war in der mündlichen Urteilsbegründung nicht "part of the game"
Wien - Für welches Verbrechen wurde FPK-Obmann Uwe Scheuch nun eigentlich mit 18 Monaten Haft - sechs davon unbedingt - in erster Instanz verurteilt? Die meisten Medien berichten, Scheuch sei dafür bestraft worden, dass er einem Russen die Staatsbürgerschaft versprach, um eine Parteispende zu bekommen. Stimmt das so? "Grundsätzlich ist es nicht ganz unrichtig, trifft es aber aber auch
nicht messerscharf", erklärt Martin Reiter, Richter am Landesgericht Klagenfurt, im Gespräch mit derStandard.at.
Denn: Richter Christian Liebhauser-Karl sagte am Dienstag in seiner mündlichen Urteilsbegründung zwar: "Es lag ein konkretes Amtsgeschäft vor." Dass damit die Verleihung der Staatsbürgerschaft - im Gegenzug für eine Parteispende (damals BZÖ) - gemeint war, sagte der Richter aber nicht dezidiert. Beobachter des Prozesses fragen sich darum: Wurde Scheuch nicht wegen der versprochenen Staatsbürgerschaft, sondern wegen versprochener Förderungen für ein mögliches Kärntner Investitionsprojekt verurteilt?
Wende am zweiten Prozesstag
Während Richter Liebhauser-Karl derzeit mit seiner Familie urlaubt, sagt sein Kollege am Landesgericht, Martin Reiter, ganz offen: "Auf dem Tonband-Mitschnitt ist ein konkretes Projekt nicht genannt worden. Wo sich der russische Investor einbringen wollte, ist nicht erwähnt worden." Der entscheidende Punkt für das Gericht sei aber: Laut Paragraf 304
des Strafgesetzbuchs - Geschenkannahme durch Amtsträger - ist zu
bestrafen, wer "für eine Handlung oder Unterlassung im Zusammenhang mit seiner Amtsführung von einem anderen für sich oder einen Dritten einen Vorteil fordert, annimmt oder sich versprechen lässt".
Scheuchs Anwalt, Ex- Justizminister Dieter Böhmdorfer, ärgerte sich im STANDARD-Interview dennoch über verkürzte Medienberichte, wonach Scheuch für einen Deal "Reisepass gegen Parteispende" schuldig gesprochen worden sei. Böhmdorfer: "Da geht es um ein anderes Projekt. Da geht es um die Förderung eines Fußballvereins."
Verhängnisvolles Tonband
Richter Reiter, der beide Prozesstage im Gerichtssaal in Klagenfurt miterlebte, stellt nun klar: "Auf dem Tonband-Mitschnitt zumindest ging es nicht um einen Fußballverein. Der SK Austria Kärnten wurde nicht erwähnt." Maßgebend für den Richterspruch sei aber ohnehin nicht gewesen, ob Scheuch einen Vorteil als Gegenleistung für die Verleihung einer Staatsbürgerschaft, für die Förderung eines Fußballklubs oder sonst eines Projekts erwartet hatte, sondern dass er einen Vorteil gefordert hatte.
Dass Scheuch dies getan hatte, sah das Gericht als erwiesen an. Auf dem Tonband-Mitschnitt, dessen Echtheit ein Gutachter am 6. Juli, dem ersten Prozesstag, bestätigte, sagte Scheuch etwa: "Ich tät mir halt wünschen, dass auch ein bisschen was für die positive Zukunft des BZÖ überbleibt." Und an anderer Stelle: "Ich will, falls der Investor kommt, in irgendeiner Form davon auch profitieren können für die Partei."
Scheuch: Regierungsmitglied mit Entscheidungskraft
Ein bedeutender Beweggrund für den Richterspruch war wohl auch, dass Scheuch als Landeshauptmann-Stellvertreter in Kärntner Regierungssitzungen sein politisches Gewicht zur Finanzierung bestimmter Projekte nutzen kann. Sinngemäß habe Scheuch auf dem Tonband gesagt, wenn so ein Projekt in einer Regierungssitzung besprochen werde, dann wisse er schon was zu tun ist, berichtet Reiter.
Andere Argumente von blauer Seite blieben zumindest in erster Instanz ohne rechtliche Substanz: Zurufe aus FPÖ und FPK, dass es den angeblichen russischen Investor nie gegeben habe und dass Scheuch von Kurt Lukasek - jenem Zeugen, der das Tonband verdeckt mitgeschnitten hatte - in eine Falle gelockt worden sei, machten auf den Richter keinen Eindruck.
Liebhauser-Karl wird den schriftlichen Urteilsspruch mit ausführlicheren Begründungen Ende August oder im September abliefern. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Scheuch hat volle Berufung angekündigt. (Lukas Kapeller, derStandard.at, 4.8.2011)