Beschwerde über Enthaftung

Beschuldigter im Fall Kührer bleibt auf freiem Fuß

4. August 2011, 11:21

OLG sieht "keinen dringenden Tatverdacht" - Beschwerde gegen Enthaftung von Staatsanwaltschaft abgelehnt

Wien/Korneuburg - Der für die Ermittler im Kriminalfall Julia Kührer "dringend tatverdächtige" 50-jährige Wiener Michael K. bleibt weiterhin auf freiem Fuß. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) habe der Beschwerde der Staatsanwaltschaft Korneuburg gegen die Enthaftung des Mannes nicht Folge geleistet, teilte Sprecher Leo Levnaic-Iwanski am Donnerstag mit. Man sei wie auch der Haftrichter, der den 50-Jährigen bei der Haftverhandlung nach seiner Festnahme Anfang Juli freigelassen hatte, der Ansicht, dass "kein dringender Tatverdacht" für eine U-Haft gegeben sei.

Die Staatsanwaltschaft kann gegen diese Entscheidung kein weiteres Rechtsmittel einbringen. Erst wenn neue Beweise gegen den Mann gefunden werden, kann ein neuer U-Haft-Antrag gestellt werden. Man nehme das Urteil des OLG zur Kenntnis, sagte Karl Schober, Leiter der Korneuburger Anklagebehörde auf Anfrage. An der Sicht der Ermittler dürfte sich dadurch allerdings nichts geändert haben - die Suche nach belastenden Beweisen gegen Michael K. werde unvermindert fortgesetzt, betonte Schober.

Keine weiteren, belastenden Indizien

Bis dato seien keine weiteren, belastenden Indizien gegen den Wiener aufgetaucht. Auch die Untersuchungsergebnisse der Gerichtsmediziner - zu Todesursache und -zeitpunkt - lassen weiter auf sich warten. Eine Freigabe der Leiche für die Beerdigung sei daher weiterhin nicht in Sicht. Auch die Tatortarbeit der Ermittler sei noch nicht gänzlich abgeschlossen. Bundes- und Landeskriminalamt seien zwar nicht mehr durchgehend in Dietmannsdorf, einzelne Aufträge zu Nacherhebungen würde es aber noch geben, so Schober.

Die damals 16-jährige Julia Kührer aus Pulkau im Bezirk Hollabrunn verschwand am 27. Juni 2006. Am Abend des 30. Juni 2011 entdeckten Nachbarn - durch Zufall, wie es hieß - das Skelett des Mädchens in einem Erdkeller auf dem Grundstück Dietmannsdorf 3 in der Gemeinde Zellerndorf (Bezirk Hollabrunn). Auch Überreste von Schulbüchern und einer blauen Decke wurden gefunden. Zahnanalysen und DNA-Tests bestätigten die Identität Kührers.

Der Verfügungsberechtigte über das Grundstück, auf dem Julias Leiche gefunden wurde, Michael K., wurde am Tag nach dem Auffinden der Toten an seinem Wohnsitz in Wien festgenommen. Dem Haftrichter war die Beweislage allerdings zu dünn gewesen, weshalb er den Mann wieder freiließ. Das OLG gab dieser Sichtweise nun recht - und lehnte die diesbezügliche Beschwerde der Staatsanwaltschaft ab. Michael K. beteuerte im vergangen Monat in zahlreichen Medien seine Unschuld. Er behauptet, Unbekannte hätten die Tote auf seinem Grundstück abgelegt. (APA)

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RebelAngel
 
12
ja mei

jetz is auch schon egal...wenn er noch Beweise hatte, sind die entsorgt und der Fall wird nie geklärt werden...

Pflaster ohne Trost
52
Die Polizei soll ihre Energie lieber dafür aufwenden, erst einmal die Todesursache festzustellen.

Vorher wird sie nicht begründen können, wofür man jemanden überhaupt festnehmen will!
Dass das nicht in die Köpfe der Blaukappler geht ist besorgniserregend!

JohnPaul1
01

Eigentlich sollte schon der Hausbesitzer mit ihrem Tod zu tun haben, abgesehen davon, ob es Mord oder Unfall war, letzendlich hätte sie sich nicht nachher selbst anzünden können, sehr geringe Wahrscheinlichkeit, dass es Fremde gewesen sind, also dringender Tatverdacht wegen Mord oder unterlassener Hilfeleistung.

erkelteter tiger
01
das werden wohl die mediziner machen

nicht die polizisten.

sooo funny
42
warum war dann ein ganz gewöhnlicher junger ladendieb

erst kürzlich ziemlich lange in u-haft, sodass er als abgängig galt? irgendwas krieg ich da nicht auf die reihe, falls der nundochnichtverdächtige im fall kührer wieder beim selben typus frau, jung, dunkelhaarig ... ich will gar nicht daran denken. ich finde die justiz hat unverantwortlich gehandelt. frauen sind in österreich nicht ausreichend durch die justiz geschützt.

Esmeralda4
63
Der Ladendieb war auf frischer Tat ertappt (mehrmals).

Im Fall Kührer weiss man nicht einmal sicher, ob überhaupt ein Mord passiert ist. Wenigstens das muss aber sicher sein, bevor man jemanden dieses Mordes dringend verdächtigen kann - was soll man denn in die Anklage schreiben? Erschossen, erwürgt, erschlagen, vergiftet, überfahren ? Was davon ? Sicher ist nur, dass das Mädl traurigerweise tot ist und dass jemand die Leiche verschwinden hat lassen. Letzteres machen aber zB auch Giftler oft, wenn einer von ihnen stirbt, um keine Scherereien zu bekommen. Leiche verbrennen heißt noch nicht logisch, sie auch zur Leiche gemacht haben. Ist zwar auch strafbar (Störung der Totenruhe), aber eine relative Bagatelle, für die allein keine U-Haft vertretbar wäre.

sooo funny
14
schwer zu verdauen, besser gesagt beinahe zum kotzen

das opfer einfach zur möglicherweise giftlerin zu machen ... hoffentlich wird gründlich weiterermittelt, wegen des sicherheits,-rechts und sonstigen empfindens

Oranginella
41
Erstens

war sie nachgewiesen auf weichen Drogen, und damit haben alle Giftler angefangen.
Zweitens macht man sie hier nicht zu irgendwas. Das Beispiel zeigt nur, dass man in Wahrheit noch fast gar nichts sicher weiss.

Dump Monkey
12

"weiche Drogen" "Giftler" - blablabla. Grauslich in was für ein Milieu das arme Opfer hier von Leuten mit 0 Ahnung von der Materie gedrängt wird.

star observer
00
12.9.2011, 14:47

es gab ja meiner erinnerung nach "verlässliche" zeugenaussagen aus genau diesem milieu, die sie heuer (!) noch lebend gesehen haben wollen....

Gowi 98
00
18.8.2011, 08:46

Opfer eines Verbrechens werden durch ihren Opferstatus nicht posthum zu Heiligen. Bei einer polizeilichen Ermittlung wäre es grob fahrlässig, alle Möglichkeiten von vornherein auszublenden, die den Angehörigen vielleicht nicht gefallen.

belgma
 
53

hier ist ja noch nicht mal geklärt, ob überhaupt ein verbrechen vorliegt ...

bei ihnen ist der mann aufgrund einiger apa-artikel ja praktisch schon schuldig gesprochen.

es geht hier nicht vorrangig darum, ob ein verbrechen (so überhaupt eines vorliegt) schwerwiegend ist oder nicht, sondern ob ausreichend verdachtsmomente vorliegen ....

einerseits und andererseits
24
Moment!

Da das Mädchen 16 Jahre alt war und bestimmt gesund, und sie jetzt tot ist ----> gehe ich sehr wohl von einem Verbrechen aus.

Wer der Täter ist, DAS wissen wir noch nicht.

belgma
 
21

1. woher wollen sie wissen, ob das mädchen gesund war? das werden wohl die gerichtsmediziner feststellen müssen.
2. ich selber kannte einen jungen buschen, der mit 19 kurz nach der flugärztlichen untersuchung vor antritt seiner ausbildung als AUA pilot tot umfiel.
3. auch gesunde 16jährige mädchen können einem unfall zum opfer fallen
4. oder selbstmord begehen
5. oder an einer überdosis sterben.

bevor nicht ERWIESEN ist, dass es sich um ein verbrechen handelt, kann ich auch keinen mutmaßlichen verbrecher in u-haft sperren.

ich jedenfalls bin froh darüber, in einem rechtsstaat zu leben.

M. Jagger
12

Und hat sie sich nach ihrem Unfall (oder Selbstmord oder Tod durch Überdosis) selber angezündet? Es gab ohne Zweifel Fremdbeteiligung an ihrem Tod.

belgma
 
11

das einzige, was zweifelsfrei feststeht, ist eine fremdeinwirkung NACH ihrem tod.

M. Jagger
13

Finden Sie, dass es völlig normal und alltäglich ist, die Leiche einer jungen Frau in einem Keller anzuzünden, ohne dass man was zu vertuschen hat?

belgma
 
00
17.8.2011, 14:01

vielleicht hatte ja IRGENDWER IRGENDWAS (z.b. drogen) zu vertuschen?

Esmeralda4
00
Gewaltsamer Tod ist wohl wahrscheinlicher.

Aber nicht weil ein scheinbar gesunder 16-jähriger nicht tot umfallen kann (erst unlängst so ein Fall: 16-jg Burgenländer in NY), sondern wegen des Versteckens der Leiche. Nur: sogar da gibts neben Mord noch andere plausible Möglichkeiten (Alkolenkerunfall, Unfall mit illegaler Waffe, verbotene Substanzen). Ich hoffe sehr, die Spurenauswertung ergibt etwas Brauchbares.

sooo funny
03
nein, u-haft heißt nicht schuldig gesprochen,aber

dass es einiges schwerwiegendes zu klären gibt und zwar so schwerwiegend, dass es im sicherheitsinteresse der (weiblichen) bevölkerung steht, einen nona nicht ganz unverdächtigen in u-haft zu nehmen. warum wurde die videothek knapp nach ihrem tod geschlossen? ich befürchte nämlich, dass aufgrund der entscheidung des olg die sache einschläft, so nach dem motto "madl tot, kann man eh nix mehr machen, ist halt so".

Oranginella
20
Warum die Videothek

geschlossen wurde, ist ganz einfach: der Strom wurde abgedreht, die Mieten waren nicht bezahlt. Das seit Monaten.

danzg
00

die staatsanwaltschaft sollte sich halt weniger mit vertuschen wie in der kampusch causa und unzähligen korruptionscausen und
polizeistaat wie in der tierschutzcausa, müllanzündercausa et al beschäftigen,

sondern auf substantielle ermittlungen im kernbereich des strafrechts konzentrieren,

dann gibts auch keine abfuhr vom olg.

belgma
 
53

war zu erwarten .... wenn noch nicht einmal klar ist, ob überhaupt ein verbrechen vorliegt (sprich, die todesursache noch völlig im dunkeln liegt), kann man niemanden einfach weg sperren ....

und jeder, der damit ein problem hat, soll sich mal vorstellen, dass er für monate in u-haft sitzt, weil man in seinem nicht verwendeten kellerabteil eine leiche findet.

Der junge Jim Kirk
00
17.8.2011, 12:22

Ja man soll halt im keller keine leichen haben.

Helge Remsgard Remsgard
33

besch****

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