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Salzburg - In Salzburg ist Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (SPÖ) wieder einmal mit Vorwürfen konfrontiert, sie hätte einem russischen Geschäftsmann als Gegenleistung für seine Sponsortätigkeit bei den Salzburger Osterfestspielen die österreichische Staatsbürgerschaft versprochen.
Bereits zum dritten Mal ist jetzt die Korruptionsstaatsanwaltschaft (KStA) in Wien mit dieser Causa befasst, in der auch Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) belastet wird. Burgstaller betonte bereits mehrmals, sie habe nicht interveniert. Der Ministerrat hatte die Staatsbürgerschaft für den Kunstmäzen Igor Vidyaev auch abgelehnt.
Ermittlungen bereits zweimal eingestellt
Das erste Verfahren gegen die Landeshauptfrau, das von Amts wegen eingeleitet worden war, stellte die Korruptionsstaatsanwaltschaft mangels hinreichender Verdachtslage im März 2010 ein. Dann verdächtigten der Landesobmann des BZÖ Salzburg, Robert Stark, und der Vizebürgermeister der Stadt Seekirchen im Flachgau, Helmut Naderer, die Landeshauptfrau des Amtsmissbrauches. Sie orteten "Kärntner Verhältnisse" und brachten Anfang Juli diesen Jahres eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft ein. Die KStA prüfte die Aktenlage erneut. Es blieb aber bei der Verfahrenseinstellung. Burgstaller habe weder einen Vorteil versprochen, angenommen oder gefordert, hatte KStA-Sprecher Martin Ulrich erklärt.
Nur wenige Tage später landete erneut eine Sachverhaltsdarstellung in Zusammenhang mit Vidyaevs Staatsbürgerschaftsansuchen auf dem Schreibtisch der Korruptionsstaatsanwaltschaft. Stark und Naderer belasten darin nicht nur Burgstaller sondern auch Faymann. Bei einem Treffen mit der Familie Vidyaev Ende Juni 2008 in Wien seien neben dem Ex-Geschäftsführer der Osterfestspiele, Michael Dewitte, auch der Bundeskanzler und die Salzburger Landeshauptfrau anwesend gewesen. Bei dem Gespräch sei es nicht nur darum gegangen, die Familie Vidyaev kennenzulernen, sondern auch darum, der Familie Gelegenheit zu geben, ihre Beweggründe für die Antragstellung darzulegen, zitierten Naderer und Stark einen E-Mail-Verkehr zwischen Dewitte und einer Mitarbeiterin der Berliner Philharmoniker.
Prüfung, ob sich an Sachlage etwas geändert hat
In Wien habe es nur ein kurzes "Handshake" mit dem Bundeskanzler gegeben, sonst gar nichts, wurde von Beamtenseite mitgeteilt. Es sei ein zufälliges Zusammentreffen mit Faymann auf einem Gang zustande gekommen. Burgstaller habe etwa eine halbe Stunde mit der Familie gesprochen. Eine politische Intervention der Landeshauptfrau für Vidyaev habe es nicht gegeben, auch keine versprochenen Gegenleistungen. Die KStA prüft derzeit die neuerlichen Anschuldigungen von Stark und Naderer dahingehend, "ob sich an der Sach- und Rechtslage etwas geändert hat und ob allenfalls amtsmissbräuchliches Verhalten vorliegt", erklärte KStA-Sprecher Ulrich auf Anfrage.
Dass sich Landeshauptleute für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft einsetzen, komme in Salzburg so gut wie gar nicht vor, hieß es aus dem Büro Burgstaller: "Kein einziges Staatsbürgerschaftsansuchen geht über das Büro der Landeshauptfrau, sondern dieses wird und muss bei der zuständigen Behörde eingereicht werden." (APA)
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sagt der KStA. Und ich kann im ganzen Artikel nichts Anderes lesen - ausser, dass sich alle am Gang getroffen und geplaudert haben.
Wo also hat Burgstaller jemandem die Staatsbürgerschaft gegen irgendeine Spende verspochen?
SN vom 3.3.2011: "... 2,5 Millionen Euro wollte der rätselhafte russische Geschäftsmann Igor Vidyaev den Salzburger Osterfestspielen überweisen... „Nach all den Vorkommnissen rund um die Osterfestspiele wollen wir aber eine lückenlose Aufklärung, bevor weiteres Geld fließt“, sagt Rechtsanwalt Seitz. Hintergrund: Vidyaev hatte bereits 800.000 Euro überwiesen, als der Finanzskandal rund um das Festival aufflog. Es stellte sich heraus, dass 300.000 Euro der Spende auf dubiosen nordzypriotischen Konten verschwunden waren – die Staatsanwaltschaft ermittelt. Früher oder später könnten die restlichen 1,7 Mill. Euro aber noch bezahlt werden, betont Seitz. Wie berichtet, hatte Vidyaev einen Antrag auf Erteilung der Staatsbürgerschaft gestellt..."
Es geht mir ganz sicherlich nicht um eine Entlastung von Scheuch!
Diskussionswürdig erscheint mir allerdings der nachfolgende "Gummiparagraph":
Verleihung der Staatsbürgerschaft (ohne Rechtsanspruch) kann erfolgen wenn:
... außerordentliche Leistungen auf den Gebieten der Wissenschaften, des Sportes, der Wirtschaft, der Kulturen, im Interesse der Republik Österreich vorliegen oder zu erwarten sind.
Wo bleiben da moralisch/ethische Aspekte,
wenn sich finanzkräftige "rätselhafte" Geschäftsleute, aus welchem Land auch immer, alles erkaufen können, während der "normale Bürger" strenge Auflagen zu erfüllen hat?
Vor allem im Kulturbereich (Festspiele, Kunsthalle etc.) werden m.E. die "außerordentlichen Leistungen" zu wenig geprüft.
Nehmen wir mal an, zwei Politiker versprechen Investoren ihren Einsatz bezüglich einer Erlangung der Staatsbürgerschaft.
B - unter der Bedingung dass in ein Kulturfestival investiert wird, dem sie (amtsbedingt) vorsteht.
S - unter der Bedingung dass in jene Partei investiert wid, deren Vorsitzender er ist.
Na, geht uns ein Licht auf? Stichwort: persönlicher Vorteil.
Mag ja kleinlich wirken, aber von sowas leben wir Juristen ja.
Wo steht in § 304 StGB etwas von "persönlichem Vorteil"?
Es heißt "einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert".
Ob es sich bei dem Dritten um eine politische Partei oder ein Kulturfestival handelt, ist Powidel, Herr Doktor!
Eine kleine Ungenauigkeit muss ich einräumen:
S unterstützt unter der Bedingung, dass bei irgendeiner Investition anteilsmäßig auch in "seine" Partei investiert wird.
Der Vorteil "für sich" ist vermutlich auch nach ihrem Sprachgebrauch ein persönlicher, oder?
Nach ihrer Interpretation wäre übrigens jedes Befürworten einer Ministerratseinbürgerung durch irgendwen schon strafbar. Ebenso übrigens wie jede Investition in Österreich, wenn sich Amtsträger in irgendeiner Art und Weise dafür bedanken.
Also, um es für Sie und Ihre blauen Freunderln auf den Punkt zu bringen:
Wenn Burgstaller von etwaigen Festwochensponsoren einen Beitrag in die Parteikassa verlangt hat, dann gehört sie genauso verurteilt wie der Scheuch.
... mit dem Garn, das Sie hier spinnen, werden S' aber nicht weit kommen.
Bei der Befürwortung von Ministerratseinbürgerungen geht's um Leistungen oder Investitionen, die bereits erfolgt sind. Das heißt, die Person hat sich bereits verdient gemacht.
Das Versprechen bei der Verleihung einer Staatsbürgerschaft anzutauchen, unter der Bedingung, dass jemand etwas brennt, ist Amtsmissbrauch, wie er im Gesetz definiert ist.
Es ist dem Gesetz nach egal, ob die Marie für einen "guten Zweck" wie für eine Kunstveranstaltung gefordert wird, oder für einen Sportclub, einen Bienenzüchterverein oder für eine politische Partei.
und wenn das bzö gegen burgstaller noch 20 mal eine sachverhaltsdarstellung einbringt, wird auch noch mal 20 mal gegen sie ermittelt werden. und wenns 100 mal eine sachverhaltsdarstellung gibt, dann wird 100 mal gegen sie ermittelt.
zum schluß kann dann das bzö nur sagen, es wurde 20/100/1.000/1.000.000 mal gegen burgstaller ermittelt. ob deswegen was dabei rauskommt ist zweifelhaft... nein, doch, wenn fpö und fpk in der regierung sind. dann ist schlimmstes zu befürchten, aber nicht nur für burgstaller (bedeutet für alle anderen ausser fpö, fpk und övp).
Erstens ist sie eine Frau, zweitens ist sie eben bei der richtigen Partei.
Der Russe hat ja auch nur irrtümlich und rein zufällig die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten.
Und über den Weg gelaufen sind sich alle Beteiligten ebenso zufällig. Das passiert schon mal. Und das mit den emails vergessen wir halt. Das war sicher ein Irrtum.
Jetzt seid's nun mal nicht so kritisch. Bei Golowatow wurden schließlich auch beide Augen zugedrückt.
Sie ist sicher bei der richtigen Partei. Ganz sicher.
Anders ist es ja nicht zu erklären, dass der österr. Rotschwarzfunk "Orf" in seinen Zib-Sendungen kaum bzw. nichts über die aktuellen Vorwürfe gegen Frau Gabi B. und die Ermittlungen der Korruptionsstaatsanwaltschaft berichten!
§ 304 StGB Bestechlichkeit: "Ein Amtsträger, der für die pflichtwidrige Vornahme eines Amtsgeschäfts einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert... oder sich versprechen lässt."
Auch wenn's noch so weh tut: Für das Gesetz ist es egal, ob die Dritten die FPÖ oder die Salzburger Festspiele sind.
Beweise sind nicht nur Tonbandmitschnitte, sondern auch Zeugenaussagen der beteiligten Personen bspw. des Russen oder des Bundeskanzlers.
Über den Fall sollte ein Richter in einer öffentlichen Verhandlung entscheiden.
Bei Freispruch, wären sämtliche Anschuldigungen sofort vom Tisch.
Wackelt der Nepotismus (Vetternwirtschaft) ?
http://de.wikipedia.org/wiki/Nepotismus
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