Justiz

Rechtsexperten verteidigen das umstrittene Urteil

3. August 2011, 18:13

"Zeichen" für mehr Sauberkeit in Amtsstuben

Wien - Uwe Scheuch hat einen prominenten Verbündeten. Der Einzelne werde zum Sündenbock der Gesellschaft gemacht, wetterte der Aufklärer Immanuel Kant einst gegen die Generalprävention. Doch mit genau diesem Prinzip hat Richter Christian Liebhauser-Karl sein Urteil gegen Uwe Scheuch - 18 Monate Haft, davon zwölf bedingt - begründet: Es gelte Nachahmungstäter abzuschrecken und das "Geschwür der Korruption" zu bekämpfen.

Kann sich der Kärntner FP- Politiker also auf Kants Einwand berufen? Nein, meint der Strafrechtsexperte Frank Höpfel und weist darauf hin, dass sich der Gesetzgeber längst gegen die Meinung des Philosophen entschieden habe: "Generalprävention ist als Strafzweck anerkannt, um dem Strafrecht sittenbildende Kraft zu verleihen", sagt Höpfel: "Es wird nur selten so klar ausgesprochen wie im Scheuch-Prozess."

Ein Urteil über das Urteil will sich der Rechtsprofessor nicht erlauben, weil Scheuch berufen hat und das Verfahren noch läuft. Er merkt aber an, dass der Gesetzgeber seit geraumer Zeit größere Entschlossenheit signalisiere, gegen Korruption vorzugehen: "Solche rechtspolitischen Tendenzen hat ein Richter in der Auslegung der geltenden Gesetze durchaus zu berücksichtigen", sagt Höpfel.

In erster Instanz verurteilt wurde Scheuch nach Paragraf 304 des Strafgesetzbuches. Dieser verbietet Amtsträgern im Zuge ihrer Amtsführung nicht nur, "einen Vorteil" anzunehmen, sondern auch nur zu fordern oder sich versprechen zu lassen. Scheuch hatte sich gerechtfertigt, dass im Gegenzug zur in Aussicht gestellten Staatsbürgerschaft für einen russischen Investor ja nie ein konkretes Projekt zustande gekommen und kein Geld geflossen sei.

Als zweite und letzte Instanz ist nun das Oberlandesgericht Graz am Zug. Dieses habe "jeden Spielraum", das Strafausmaß zu senken, sagt der Staatsrechtler Bernd-Christian Funk - was für Scheuchs Karriere relevant sein kann. Prüfen werde das Gericht etwa, ob der Strafbestand auch dann vorliegt, wenn Scheuch als Landeshauptmannvize für die Vergabe von Staatsbürgerschaften gar nicht zuständig sein sollte. Juristisch einwandfreie Arbeit vorausgesetzt, hält Funk das Ersturteil aber für angemessen. "Sauberkeit" in Amtsstuben sei "ein hohes Gut," Verantwortungsträger dürften sich nicht dumm stellen oder Rechtsverstöße kleinreden: "Es ist wichtig, ein Zeichen zu setzen, dass die Gesellschaft das nicht will." (Gerald John, DER STANDARD; Printausgabe, 4.8.2011)

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24 Postings
UNBEQUEM
20
An den "Strafrechtsexperten"

Er möge die Gesetzesstelle benennen an der für das Strafrecht eine Generalprävention erlaubt wäre wo sie nicht explizit im Gesetzessatz festgeschrieben ist!
Richter haben Gesetze zu vollziehen und nicht Philosophien und Übungen oder tradierte Gebräuchlichkeiten richten!
Des weiteren sind auch Richter keine Sittenwächter auch haben viele dazu auch keine Legitimation...wenn sie dann im Babylon oder in der Camera abends "entspannen".
Das Gericht hat es ja verabsäumt festzustellen wo das Gespräch stattgefunden hat und ob der Landeshauptmanstellvertreter überhaupt zum Zeitpunkt im "Amt" war.

UNBEQUEM
20

Das Amt kann er nämlich nur ausüben bei Erkrankung oder Abwesenheit des Landeshauptmannes oder auf dessen ausdrückliche Anordnung durch Delegation einer dem Landeshauptmann obliegenden Amtsbefugnis.
Was soganannte Experten da von sich geben ist Rechtsbeugung und wenn sie noch Professoren sein sollten dann grob fahrlässige falschinformation der Öffentlichkeit contra lege und eigentlich für sich ein Fall für die Staatsanwaltschaft zumal UNI-Professoren Amtsträger sind und scheinbar auch einen Vorteil aus der Abgabe von geschönten Auffassungen erziehlen wollen...!

Pflaster ohne Trost
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"Das Amt kann er nämlich nur ausüben bei Erkrankung oder Abwesenheit des Landeshauptmannes "

und beides trifft auf Dörfler permanent zu, Sie brauner Schmierfink!

UNBEQUEM
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;=)

Verwahre mich gegen ihre Diktion, ich bein weder braun noch blau noch grün...
Schmierfink mag der Richter in Graz sein wenn er seine Urteilsausfertigung verfasst hat..

VAAST
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Schwachsinn

Das Amt kann man auch ohne Erkrankung, Abwesenheit oder Weisung ausüben. Wo haben sie denn diese Rechtsansicht her, aus dem Bärental?

UNBEQUEM
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Zuerst Lesen dann verstehen dann erst urteilen

Nix Schwachsinn kernens LESEN..
Ich hab gesagt , dass der Landeshauptmanstellvertreter nur Amtsgeschäfte tätigen kann, wenn sie der Landeshauptman explizit an den Stellvertreter deligiert hat. Per Weisung habe ich nicht behauptet.
Denn nach der LandesVerfassung hat der Landeshauptmannstellvertreter keine Aufgaben außer den LH im Falle der Unfähigkeit seinen Amtgeschaften nachzugehen diese stellvertretend zu führen..
Dies war aber in concreto nicht der Fall weil Dörfler Weder krank noch Ortsabwesend noch geschäftsunfähig war...
Somit war der Herr Scheuch schlichtweg ein Mann mit Titel ohne Portfolio und ohne Amtsgeschäfte, denn das Warten auf den Ausfall des LH´s ist wohl kein Amtsgeschäft oder???

UNBEQUEM
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;=) mal nachdenken

na wo stehen denn die Agenden des LH.Stvd kann das die Landesverfassung stehen???

;_)
01

Ich denke, die Aussage, dass nach Investitionen die Staatsbürgerschaft "part of the game ist", kann man gerade noch tolerieren. Dass Leute, die im öffentlichen Interesse sind, bevorzugt werden, ist ja ganz offiziell so. Auch wenn man aus der Aussage den Verkauf heraushören könnte, kann ich mir vorstellen dass man juristisch gerade noch die Kurve kratzt.

Die audrücklich Erwähnung von 5-10% Parteispende setzt dem aber die Krone auf und kann nicht mehr gerechtfertigt werden. Wenn das BZÖ/FPK Geld einstreift, dann ist das nicht unbedingt "im öffentlichen Interesse".

sonne_2011
01
Endlich werden deutliche Zeichen gegen die eckelige Korruption in Kärnten gesetzt!

Es gelte Nachahmungstäter abzuschrecken und das "Geschwür der Korruption" zu bekämpfen. Ja, das finde ich total gerechtfertigt und dringend an der Zeit. Es ist fast schon zu spät in Kärnten, hier aktiv zu werden, denn das Land ist heruntergewirtschaftet und moralisch versumpft. Das Urteil ist wirklich ein Hoffnungsfunke für eine möglich Veränderung und absolut in Ordnung.

Wer lesen kann...
02

Das mit "umstritten" gefaellt mir sehr. Was ist da umstritten? Etwa keine Beweise? Nein, das kanns nicht sein, das Tonband erkennt ja sogar Scheuch gezwungenermassen an. Oder weils ja nicht zu einer Einbuergerung gefuehrt hat? Also soll zb ein Mordversuch der misslingt auch straffrei bleiben?

kein Postingname
02
Was heißt da umstritten???

Nur weil der Verurteilte und seine Kumpanen sich aufregen ist es umstritten???? Das wäre dann ja praktisch jedes Urteil ...

wefwef
00
Das ham sie vom Berlusconi (und das hat er von den Faschisten) gelernt,

solange über die Gerichte herziehen, bis jeder denkt, wenn da so viel Streit ist, kann es mit den Gerichten nicht weit her sein. Was dann bleibt, ist Selbstjustiz, und vielleicht wünschen sich das manche.

Hansi Huber
02

Ein Amtsträger oder Schiedsrichter, der für die pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, annimmt oder sich versprechen lässt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
Wo ist das Problem? Egal ob "virtuell" oder real, ob es nun diesen speziellen Investor gab oer nicht, laut Gesetz ist bereits die Forderung strafbar.

MrE
04
sogar der fkk chef selbst

gibt zu die tat begangen zu haben....

also, wo ist das problem?
;-)

Magnus13
00
Richter Liebhauser-Karl

hat Rückgrat! Jetzt wird ihm aber sicher das Leben schwer gemacht.

"Part of the game" wird das dann von den FPÖ/FPK Leuten dann genannt.

Argamak de oro
 
00
wie viele jahre wohl

der "feschi karli" grasser aus denselben gründen ausfassen müsste? beinahe unvorstellbar...

O5
01

"umstritten" ist das Urteil eh nicht - nur braune Korruptis tun so als wäre es es.

Michael B
021
Das Urteil ist überhaupt nicht "umstritten".

Wenn sich der Betroffene und seine Kumpane laut aufregen, ist das zwar verständlich und hierzulande auch üblich, es stellt aber nur das Rechts- und Verfassungsverständnis dieser Partei bloß.
Eigentlich sollte man dafür dankbar sein....

wefwef
00
Die Taktik ist ja, solange sich aufregen,

bis alle meinen, da muss ja was dran sein. Die Politiker haben den Vorteil, dass jeder ihrer Rülpser in die Medien kommt und vervielfacht wird und eine grässliche Lautstärke bekommt, was soll da ein Gericht dagegen stellen, auch wenn es die schlagenden Argumente hat.

Es muss halt erst ins Rechtsempfinden einsickern, dass ein öffentlicher Machtträger nicht irgendein Heurigenbesucher ist, wie LH Dörfler meint, der offenbar auch meint, dass er sich so wie ersterer aufführen kann.

Nur wenn die öffentlichen Machtträger begreifen, dass sie FÜR die Bevölkerung arbeiten sollen und ihr gegenüber verantwortlich sind, wird sich das Vertrauen in die Politik wieder herstellen, und das ist m.E. der eigentliche Sinn dieses Urteils.

W.Hammerl
111

Naja, nicht dass mir der Scheuch leid täte, aber wenn es statt ihm ein ÖVPler oder SPÖler gewesen wäre, hätte dieser sicher nicht soviel Schmalz ausgefasst.

Theodor Schule
02

Das "Aber die Anderen...!" Argument wird vor allem verwendet von
a) FP-Funktionären
b) Kindergartenkindern

Nur so zum Vergleich.

wefwef
01
Woher nehmen Sie diese Sicherheit?

Welche Präzedenzfälle? Gratz? Blecha?

Magnus13
00
Also auch andere Politiker

anderer Parteien hätten von diesem Richter bei diesem "part of the game" ihr Schmalz abbekommen.

Corno Primo
07
Ja Gott sei Dank hat die FP (Mölzer) von einer Abrüstung der Worte vor ein paar Tagen gesprochen.

Wer weiß, wo die sonst noch gesagt hätten...

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