Scheuch sei der "Sündenbock für alle vom Richter vermuteten Korruptionsfälle", sagt sein Anwalt Böhmdorfer - Er rechnet mit einem Freispruch in zweiter Instanz
Standard: Sie haben beim Prozess zum Richter gesagt: "Herr Rat, ich tät Sie bitten, ihn freizusprechen". Warum glauben Sie, wurde dieser Bitte nicht entsprochen?
Böhmdorfer: Weil der Richter verurteilen wollte. Er war in einer Unbeirrbarkeit auf Verurteilungskurs, wie ich es zuvor selten gesehen habe. Ich habe aber nicht um einen Freispruch gebeten, sondern diesen beantragt.
Standard: Für den Richter wurde der "Tatbestand der Geschenkannahme erfüllt". Stellen Sie die Unabhängigkeit der Justiz infrage?
Böhmdorfer: Überhaupt nicht. Jeder Beteiligte geht mit einer bestimmten Meinung in das Verfahren. Mich überrascht nicht, dass der Richter eine Meinung hat. Es war nur erstaunlich, dass er nicht bereit war, verschiedene Rechtsauffassungen zu diskutieren. Das hat mit der Frage der Unabhängigkeit nichts zu tun.
Standard: Uwe Scheuch hat eine Staatsbürgerschaft bei Bezahlung in Aussicht gestellt. Gibt es einen deutlicheren Sachverhalt für Korruption?
Böhmdorfer: Das ist unrichtig. Scheuch hat nie die Staatsbürgerschaft für eine Parteispende versprochen. Das wird hartnäckig und kontinuierlich von den Medien falsch berichtet. Er hat lediglich erklärt, dass wenn entsprechend hohe Investitionen in die Kärntner Wirtschaft von einem Investor getätigt werden, man mit der Staatsbürgerschaft im Staatsinteresse rechnen kann. Das ist eine richtige Erklärung der Rechtslage einer Verfassungsbestimmung des Staatsbürgerschaftsgesetzes. Er hat nichts gefordert, sondern nur die Rechtslage richtig erklärt.
Standard: Scheuch sagt aber auch, dass er hofft, dass seine Partei - damals noch das BZÖ - ebenfalls von der Zahlung profitieren wird.
Böhmdorfer: Nein, da geht es um ein anderes Projekt. Da geht es um die Förderung eines Fußballvereins. Aber es hat keinen Sinn, über das Tonbandprotokoll zu diskutieren. Jeder kann dazu schließlich seine eigene Meinung haben. Das Tonbandprotokoll ist im ersten Teil die Erklärung der Rechtslage und im zweiten harmlos und erkennbar geprägt vom Wunsch Scheuchs, das Gespräch zu beenden. Am Schuss sagt er sogar: "Das ist eh wurscht".
Standard: Es stimmt, jeder kann seine Meinung haben. Aber in diesem Fall gibt es ein Urteil.
Böhmdorfer: Es gibt keine Passage in dem Gespräch: Parteienförderung für Staatsbürgerschaft. Selbst wenn es sie gäbe, wäre rechtlich zu prüfen, ob Scheuch überhaupt die Kompetenz einer Staatsbürgerschaftsvergabe hat oder nicht. Das ist nicht der Fall.
Standard: Ob er es kann oder nicht, tut nichts zur Sache: Das Urteil ist da. Und demnach wurde für den Richter der "Tatbestand der Geschenkannahme erfüllt".
Böhmdorfer: Fangen wir jetzt wieder von vorn an? Das Urteil ist - da diese Frage sehr wohl etwas zur Sache tut - falsch, und wir werden es bekämpfen. Zur Überprüfung und allfälligen Korrektur von erstinstanzlichen Urteilen gibt es ja das Berufungsgericht, an das wir uns nun wenden werden. Ein Richter ist kein Moralwächter, sondern ein Rechtsanwender. Den Tatbestand kann nur ein Amtsträger in Erfüllung seiner Amtsgeschäfte verwirklichen.
Standard: Ich will den Fall gar nicht diskutieren. Das hat der Richter getan. Ihrer Meinung nach: Wieso hat er denn so entschieden?
Böhmdorfer: Das frag ich mich auch. Schon der Strafantrag ist falsch angelegt. Ich verstehe die Leute, die sagen, das ist ein Fehlurteil.
Standard: FPK und FPÖ werfen dem Richter "Gesinnungsjustiz" vor. Sie auch?
Böhmdorfer: Ich bin politisch nicht mehr tätig, dazu äußere ich mich nicht. Ich habe diese Causa aus rein juristischen Gründen übernommen. Weder Staatsanwalt noch Richter haben sich auf eine Rechtsdiskussion eingelassen.
Standard: Sie haben den Fall verloren. Wählen Sie in zweiter Instanz eine andere Strategie?
Böhmdorfer: Ich glaube nicht, dass ich eine andere Strategie wähle. Aber ich muss den Urteilspruch einmal lesen. Da könnten ja endlich Argumente drinstehen.
Standard: War es vielleicht ein Fehler, dass Scheuch die Sache bagatellisiert hat?
Böhmdorfer: Das hat er nicht getan, im Gegenteil. Er hat sogar eingeräumt, dass es moralisch gesehen eine schiefe Optik hat. Das ist für einen Politiker ein großer Schritt. Zwischen Moral und strafrechtlicher Verantwortlichkeit ist aber ein meilenweiter Unterschied.
Standard: Dass die Strafe mit 18 Monaten hoch ist, begründet der Richter unter anderem damit, dass die Generalprävention, also die Abschreckung, eine große Rolle spielt.
Böhmdorfer: Man hat den Eindruck, der Angeklagte Scheuch muss für alle vom Richter vermuteten Korruptionsfälle als Sündenbock herhalten. Ob das eine richtige Begründung für ein Strafausmaß ist, werden wir sehen. Aber zuerst muss das Berufungsgericht ohnedies die Schuldfrage prüfen. Wir haben keinen Platz für eine selbstgerechte Sündenbockjudikatur. Ich erwarte die richtige Anwendung des Gesetzes und keine Gefühlsjurisprudenz.
Standard: Was erwarten Sie vom nächsten Urteil?
Böhmdorfer: Ich rechne mit der Anwendung des Gesetzes, und darunter verstehe ich einen Freispruch. (Saskia Jungnikl, DER STANDARD; Printausgabe, 4.8.2011)
DIETER BÖHMDORFER (67) war von 2000 bis 2004 Justizminister für die
FPÖ. Heute arbeitet er als Rechtsanwalt mit Kanzlei in Wien.