VfGH zu ÖH-Wahl 2009

E-Voting: Wahlgrundsätze wurden möglicherweise nicht eingehalten

3. August 2011, 12:47
  • Prüfungsbeschluss des VfGH im Volltext

VfGH: Freie, geheime Wahl nicht gewährleistet - Wahlordnung unzureichend - Verordnungsprüfungsverfahren wurde eingeleitet

Das Projekt E-Voting bei der Wahl der Österreichischen Hochschülerschaft 2009 war alles andere als unumstritten. Insgesamt hatten 2.161 und damit weniger als ein Prozent der 230.000 wahlberechtigten Studierenden das neue System genutzt. Die Wahl an der Uni Salzburg wurde aufgrund von Mängeln beim elektronischen Wählen für ungültig erklärt. Wegen der zeitlichen Nähe zur heurigen Wahl wurde sie allerdings nicht mehr wiederholt. 

Nach der Wahl sind beim Verfassungsgerichtshof mehrere Beschwerden eingegangen. Unter von den Grünen und Alternativen Studierenden (GRAS) und vom Verband Sozialistischer StudentInnen (VSStÖ). Sie legten wegen Verletzung des Rechts auf eine geheime und freie Wahl, Datenschutzproblemen und administrativer Patzer Beschwerde ein.

Ergebnisse des Prüfungsbeschlusses

Konkret wird vom VfGH Absatz 8 der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung auf Gesetzwidrigkeit überprüft, das die Grundlage E-Voting bildet. Die Ergebnisse des Prüfungsbeschlusses der Verfassungsrichter liegen derStandard.at nun vor.

Dass im Hochschülerschaftsgesetz grundsätzlich E-Voting als eine Möglichkeit bei den ÖH-Wahlen vorgesehen ist, finden die Verfassungsrichter nicht problematisch. Dass es bei der ÖH-Wahl, die in den Augen der Verfassungsrichter nicht mit einer Wahl zum Nationalrat zu vergleichen ist, eine solche Möglichkeit gibt, verstößt noch nicht gegen die Verfassung.

Wahlgrundsätze müssen eingehalten werden

Die Möglichkeit des E-Voting müsse allerdings so geregelt sein, dass es mit den im Gesetz festgelegten Wahlgrundsätzen für die ÖH-Wahl zusammenpasst, heißt es. Dass das so ist, bezweifeln die Verfassungsrichter. Sie haben Bedenken, dass die Wahlordnung der ÖH-Wahl - verordnet durch den damaligen Wissenschaftsminister Johannes Hahn (ÖVP) - für das E-Voting den Ansprüchen der Wahlgrundsätze gerecht wird. Deshalb wurde nun ein Verordnungsprüfungsverfahren eingeleitet, das klären soll ob diese Verordnung des Wissenschaftsministers dem Gesetz entspricht.

Aufgaben der Wahlkommission nicht erfüllbar

Die zentralen Bedenken des Verfassungsgerichtshofs sind: Die Wahlordnung dürfte gar nicht oder nur unzulänglich regeln, auf welche Weise die Wahlkommission ihre Aufgaben - wie Prüfung der Identität der Wahlberechtigung, Entscheidung über Gültigkeit von Stimmen, Feststellung des Wahlergebnisses - überhaupt erfüllen soll.

Kontrolle des Quellcodes

Der VfGH ist zudem auch der Ansicht, dass die Wahlordnung genau regeln muss, welches technische System genau zum Einsatz kommt. Das sei nicht der Fall gewesen. Außerdem scheint es notwendig zu sein, auch den Quellcode der Software einer der Öffentlichkeit zugänglichen Kontrolle zu ermöglichen. Hier kritisierte etwa die GRAS, dass die wahlwerbenden Fraktionen zwar die Möglichkeit bekommen hätten, den Quellcode des Wahlprogramms einzusehen; der Termin sei allerdings "eine Farce" gewesen. Auch eine Neuauszählung der Stimmen sei beim E-Voting nicht gewährleistet, man habe "schlicht darauf zu vertrauen", dass die Software ein korrektes Wahlergebnis produziert, hieß es in der Beschwerde der GRAS. 

Der Verfassungsgerichtshof hält fest, dass jene gesetzlichen Bestimmungen, die E-Voting regeln, so gestaltet sein müssen, dass es - letztlich auch für den Verfassungsgerichtshof - möglich ist, die Einhaltung der Wahlgrundsätze zu prüfen. Bei der Wahlordnung scheint es so zu sein, dass dies nicht der Fall ist und vor allem die Vorgaben und Kriterien, wie die Wahlkommission die Einhaltung der Wahlgrundsätze prüfen soll, fehlen. 

Kritik am Zeitraum

Außerdem dürfte auch noch gesetzwidrig sein, dass der Zeitraum der Stimmabgabe für E-Voting anders geregelt war als der für die Papierwahl. Die elektronische Stimmabgabe war in der Woche vor der klassischen Urnenwahl (26.-28.5.2009), vom 18. bis 22. Mai möglich.

Wieder neun Monate warten

Das Verordnungsprüfungsverfahren des Verfassungsgerichtshofes wurde mit dem Prüfungsbeschluss eingeleitet. Die Regierung wird Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Bedenken erhalten. Das Verfahren wird rund neun Monate dauern. Dann wird der VfGH entscheiden, ob die Wahlordnung zu E-Voting tatsächlich gesetzeswidrig ist oder nicht. 

"Spitze des Eisberges"

Die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) hat zwar am Mittwoch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) begrüßt, die Wahlordnung zum 2009 erstmals eingesetzten E-Voting bei den Wahlen der Studentenvertreter zu prüfen. Doch: "E-Voting war lediglich die Spitze des Eisberges", so Vize-ÖH-Chefin Angelika Gruber (Verband Sozialistischer StudentInnen, VSStÖ). Das gesamte ÖH-Wahlrecht müsse reformiert werden, da es durch die indirekte Ermittlung der Bundesvertretung die Grundprinzipien einer demokratischen Wahl verletze, hieß es in einer Aussendung.

Seit 2005 werden nur noch die 21 Universitätsvertretungen (UV) und die Studienvertretungen direkt gewählt, die Mandatare für die Bundesvertretung (BV), werden je nach Uni-Resultat entsandt. Durch dieses System gelte aber bei ÖH-Wahlen nicht mehr das demokratische Prinzip "one voice - one vote", bemängelt Martin Schott (Fachschaftslisten, FLÖ) vom Vorsitzteam. Für ein BV-Mandat an einer kleinen Uni wie Klagenfurt brauche man dadurch nur etwa halb so viele Stimmen wie an der Uni Wien. Im Herbst will die ÖH deshalb mit Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (V) über eine Wahlrechtsreform sprechen.

Töchterle "gesprächsbereit"

Dieser betonte erneut: "Ich bin generell gesprächsbereit, was eine ÖH-Wahlrechtsreform betrifft." Der VfGH-Beschluss, die E-Voting-Verordnung zu prüfen, wurde aus dem Wissenschaftsministerium am Mittwoch hingegen zurückhaltend kommentiert. Man dürfe E-Voting im elektronischen Zeitalter nicht isoliert betrachten. Die Wiedereinführung der elektronischen Stimmabgabe bei ÖH-Wahlen sei aber "keine aktuelle Frage".

SP-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter sieht hingegen die Bedenken des VfGH als Bestätigung der klaren SPÖ-Position und erteilte der elektronischen Stimmabgabe eine generelle Absage: "Die gravierenden Mängel des E-Votings sind unbestreitbar und somit hat das E-Voting in einer entwickelten Demokratie nichts verloren."

Aus Sicht von Eva Pentz (GRAS) "kann man sich sehr große Hoffnungen machen, dass es zu einer Aufhebung der Verordnung kommt". Der VfGH sei sehr detailliert auf die Kritikpunkte der GRAS eingegangen, sagte sie zur APA. Der Prüfungsbeschluss zeige, dass dieser "sehr große Zweifel an der Verfassungskonformität von E-Voting hat".

"Wahlgrundsätze eingehalten"

Auch Grünen-Verfassungssprecherin Daniela Musiol zeigte sich gegenüber der APA erfreut, dass der VfGH auf die demokratiepolitischen Bedenken eingegangen sei und sieht den Prüfungsbeschluss als "Absage an Minister Johannes Hahn und sein Prestigeprojekt". "Es ist erfreulich, dass es noch Institutionen in Österreich gibt, die darauf schauen, dass die Wahlgrundsätze eingehalten werden." (rwh, APA, derStandard.at, 3.8.2011)

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ingeniosus
00
Legislative gegen Jurisprudenz

Hier zeigt sich sehr deutlich, dass ein impulsiver Politiker (HAHN) sehrwohl etwas Zeitgemässes duchsetzen kann.

Die bedenken des VGH sind typische Zweifel und insofern nützlich, als sie noch vorhandene Mängel aufdecken.

Nur schade, dass TÖCHTERLE als Lateiner nicht gerade an technischem Fortschritt interessiert ist.

Es gibt bereits Pilotversuche seit Jahren bei offiziellen Schweizer Wahlen, nur war dort die Akzeptanz durch die Bevölkerung noch sehr gering.

Was fehlt, ist der politische Wille.....Jusristen waren und sind niemals kreativ!

Balthasar Gracian
01
Nur Argumente der Fachschaftsliste berücksichtigt

aus dem prüfungsbeschluss ergibt sich dass lediglich die argumente der fachschaftsliste den VfGH zu seiner rechtssansicht gelangen ließen! daher ist es unverständlich dass die GRAS sich nunmehr als die großen "erfolgreichen" beschwerdeführer sehen - es empfiehlt sich die lektüre des beschlusses!

Herwig Siebenhofer
00

Das stimmt nicht! Alle angeführten zwölf Anfechtungen sind für die Einleitung des Normenprüfungsverfahrens relevant - das sind gem. Seite: 4 x VSStÖ (Z. 1- 4), 7 x GRAS (Z. 5- 11) und 1 x FLÖ (Z. 12).

Darüber hinaus gibt es noch weitere anhängige Anfechtungen, die für das Normenprüfungsverfahren nicht relevant sind und damit nicht angeführt sind.

Herwig Siebenhofer
00
Nachtrag

Die Seitenangabe sollte auf Seite 2 referenzieren.

ceterumcenseo84
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Mit fremden Federn schmücken

In der Tat nimmt der Hohe Verfassungsgerichtshof lediglich auf die Argumentation der Fachschaftsliste bezug um den Prüfungsbeschluss der HWO zu begründen.
Es ist Ihnen durchaus zuzustimmen, dass zunächst einmal der Beschluss exakt gelesen werden muss bevor man sich mit fremden Federn schmückt.

Papiertiger
00
16.8.2011, 20:10
was für ein wehleidiger haufen die flö doch ist

und hier im forum rumeiert...
peinlich

Queen of Sheba
 
00
Solche "verfahren" haben bisher immer bis zu den nächsten ÖH-Wahlen gedauert. Punktgenau.

FS4 - the science channel
13

Nur so einmal eine Frage: Kann man eigentlich beim e-Voting absichtlich ungültig wählen (indem man beispielsweise leer abgibt oder mehrere Parteien ankreuzt)?

ingeniosus
00
noja.....

.. das ist nicht anzunehmen, weil das per se ja dubios ist.

Wenn man keine gültige Stimme abgeben will, soll man dann wahrheitsgemäss auch nicht wählen.

Das ist natürlich wieder eine neue Quelle zum "Hacken"....aber jeder soll seine Freiheiten haben.

E-Voten ist ein Mittel und nicht mehr, die Menschen bleiben gleich ... auch in ihren Skurillitäten.

perasperaadastra
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je nachdem was der wahlveranstalter zulässt. Technisch ist das kein Problem, egal ob weiß, ob alles, ... oder ob eigenen ungültig button.
Es gibt Meinungen, die davor warnen, dass e-voting Wähler ein höhereres Gewicht haben würden, wenn man irrtümliches Ungültigwählen durch Warnhinweise verhindert. Das finde ich persönlich zwar etwas abenteuerlich, aber das ist eine philosophische Diskussion.

perasperaadastra
30
e-voting kann sicherer sein als Papier

Richtig angewendet hat e-voting ein höheres Qualitätslevel als Papier. So kann nur e-voting die volle Nachvollziehbarkeit bei gleichzeitiger Anonymität gewährleisten. Bei Papier gibts keine Garantie, dass nicht 1000e Zettel nachträglich eingeschmuggelt werden oder dass ich nicht als einziger einen Stimmzettel in eine leere Urne werfe!
Leider ignorieren die aktuellen e-voting Implementierungen den state-of-the-art an Möglichkeiten - inkl. ÖH-Wahl.
Richtig implementiertes e-voting macht die Wahlkommission überflüssig, weil wir alle Wahlkommission sein können - jeder kann überwachen und jeder kann auszählen und trotzdem anonym wählen!
weil... "wichtig ist nicht wer wählt, sondern wer auszählt!" http://openevoting.org/specification/

R. Lexer
00

Und wo ist jetzt auch nur der Ansatz einer Implementierung eines solchen Verfahrens, das alle Kriterien erfüllt?

Im Übrigen würde ich als sogar noch Punkte hinzufügen:

Es muss sowohl die Kontrollierbarkeit der Stimmabgabe gewährleistet sein, als auch die glaubhafte Abstreitbarkeit der Wahlentscheidung (und das dürfte wirklich schwer werden!).

Auch das kryptographische Verfahren muss so sicher sein, dass die Entscheidung mindestens bis zum Ableben der Wähler nicht nachvollziehbar ist.

Knochenmann
10
Schwachsinn!

Sie haben keine Ahnung von eVoting im besonderen und von Computern im allgemeinen.

perasperaadastra
00

Richtig implementiert, benötigt so ein Wahlprotokoll nicht mal eine sichere Verbindung - ich will ja nur erreichen, dass ich 1. anonym bleibe und 2. Betrug erkenne (indem ich selber und die community auszählen können).
Klingt einfach ist es aber nicht. Nur so viel, eine einfache Online-Liste von Stimmen ist geduldig und genauso wertlos wie ein Papierausdruck - weil nicht beweisbar (im mathematischen Sinne).

Knochenmann
00

Am Ende der ganzen Prozedur bekommen Sie immer eine Liste die besagt: Partei A hat gewonnen, Partei B hat verloren. Und diese Liste bekommen Sie, weil derjenige der das Programm geschrieben hat es so wollte.

perasperaadastra
00
public review vom Wahlergebnis

genau, das ist für ein cleveres e-voting eindeutig zu wenig. So wie hier beschrieben: http://goo.gl/DcsKz muss die Liste aller eingelangter Wahlkarten ausreichen um die Korrektheit einer Wahl nachprüfen zu können - weil ich als Wähler ja nie wissen kann was die Serversoftware macht (ein Software Review vom Server ist völlig sinnlos!).
Und weil ich als Wähler niemandem traue, muss es ein public Review der gesamten Wahl geben - und am sichersten geht das über eine Nachvollziehbarkeit vom Ergebnis rückwerts.
Derartige Prozesse gibts schon längst, die komplexe Dinge für die Allgemeinheit einem Review unterziehen -> Open Source Software.
Erst wenn ALLE beschließen eine Wahl zu faken ist dies auch möglich - dann ists aber ohnehin die Mehrheit.

perasperaadastra
00
also bitte...

wenn Sie etwas genauer formulieren würden, könnte man drauf sinnvoll antworten.
Vermutlich sprechen sie die IP-Adresse an.
a) Sie können von Computer A die elektronische Wahlkarte beantragen und diese dann später von Computer B absenden.
b) sie können über Netzwerke wie TOR routen, dann ist ihre IP ebefalls nicht mehr nachvollziehbar.
c) um das identifizieren ihres Browsers über andere Parameter wie (https://panopticlick.eff.org) zu unterbinden, sollte der Wähler frei wählbare clients downloaden können, so wie man jetzt einen webbrowser herunterlädt.

sterngucker
 
00
Ihre Aussage läßt vermuten, daß Sie sich mit den technischen Gegebenheiten von computergesützten Systemen nicht wirklich auskennen

Tausende Zettel in ein Wahllokal und eine Urne zu schmuggeln, ohne daß einer der Beisitzer das merkt, ist sehr schwierig. Dasselbe im so großem Stil, daß es sich bundesweit auswirkt, ist praktisch unmöglich.

Dagegen ist es selbst für IT-Experten unmöglich, nachzuvollziehen, daß es im E-Voting-System keinen Schadcode gibt, der systematisch, sagen wir, Stimmen von Rot zu Blau wandern läßt - von "jedem" ganz zu schweigen.

Das Pentagon beschäftigt eine Armee von Topleuten, um seine IT-Infrastruktur zu sichern. Warum, glauben Sie, schaffen es Hacker trotzdem immer wieder, diese Experten auszutricksen?

trollvottel
00

Falsch!
Bei der Papierwahl werden die Urnen versiegelt, und es sind ständig Vertreter aller an der Wahl beteiligten Fraktionen anwesend.

Bei der e-Wahl hingegen drücke ich ein Knopferl und hab keinerlei Möglichkeit, nachzuvollziehen, wie meine Stimme gewerted wird. (Dass man selbst nachschauen kann, ist Augenauswischerei - dann sagt der Trojaner dem User halt, er habe KSV gewählt, wertet die Stimme aber in der Endauswertung für die AG.)

Hans Funkelfels
00

Punkt 2 "Es darf auf keinen Fall für die Wahlbehörde, die Wahlbeobachter oder die Systemadministration, möglich sein – auch nicht bei einer widerrechtlichen Veränderung des Systems (!) – die Anonymität der Wähler brechen zu können." geht ZB einfach nicht.

Klar könnte man vorher "Wahltickets" verteilen usw. und da schon Anonymität herstellen. Aber das System muss a) wissen was das Ticket angekreuzt hat. Sonst kann es ja nicht auswerten. b) hat es nicht notwendigerweise einen Namen, aber eine IP und eine Urzeit. Bei einer widerrechtliche Veränderung reicht das aus, den Wähler zu identifizieren.

perasperaadastra
00

Fein, es gibt doch noch kritische Leser/Wähler :)

a) Unveränderbarkeit eines Datensatzes (Wahlkarte+Auswahl) lässt sich per Kryptografie herstellen analog https:
b) use TOR to hide yout IP - oder eine andere IP zwischen Registrieung und Abgabe.

... die Frage ist mMn eine andere:
will ich die vollständige Nachvollziehbarkeit für jeden via Internet? Eine Papierwahl kann ich heute als einzelner nicht nachprüfen - ich muss auf Wahlkommissionen vertraun, die wiederum von fremden Personen besetzt sind. Für Österreich mag Ihre Ausführung schon stimmen.

trollvottel
00

Ich vertraue lieber einer Wahlkommission aus politisch engagierten Mitarbeitern der Studierendenfraktionen ... als den Programmierern einer ÖVP-affinen Firma, die für einen ehemaligen Glücksspiel-Automatenhersteller eine "Wahlsoftware" schreibt.

Hans Funkelfels
01

a) Die Wahlmaschine kennt aber die Schlüssel, den die hat sie ja vor der Wahl verteilen müssen!
b) Das mag für die paar Nerds im Lande gelten, aber jeder Normal-Bürger wird durch ein korrumpiertes eVoting-System nachverfolgbar.
c) Die geheime Wahl ist in Familien nicht gewährleisten. Bin ich in einer erz-gefärbten Familie, findet die das merkwürdig, wenn ich allein mit dem Computer voten will. Ein eVoting-Experte hat mir zwar erklärt, ich kann deswegen im Nachhinein meine Stimme noch ändern, so dass ich mit meiner Familie linientreu stimmen kann und dann alleine noch korrigieren, dafür müssen die Datensätze aber I) veränderbar sein. II) Nach der Wahl kann nicht nur ich meine Stimme prüfen, sondern meine Familie auch, wenn sie den Key hat!

perasperaadastra
00

Nein, keine keys ausser für https ... ich schicke der Urne einen anonymen Datensatz, der sich selbst erklärt und den jeder 'nachrechnen'=verifizieren kann.
read this: http://goo.gl/DcsKz

ad mehrfachwahl: ich kann ja nur die zeitlich letzte stimme zählen, oder die erste oder dergl.
Dasselbe Problem habe ich übrigens heute bei der Wahlkarte auch - die ganz Familie kann zusehen!

Hans Funkelfels
01

Es geht logisch einfach nicht, ein elektronisches System zu bauen, dass geheim, anonym und nachvollziehbar ist. 2 dieser Adjektive gehen. Normales https ist zB geheim und nachvollziehbar, aber mit den Trustchains alles andere als anonym (es soll ja auch gerade eben identifzieren). Bestehendes eVoting ist geheim und anonym, aber alles andere als nachvollziehbar. Ein Gewinn auf Nachvollziehbarkeit wid immer gegen das Geheimnis oder die Anonymität gehen.

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