"Sieht so aus, als wollte man ganz bestimmtes Ergebnis erzielen", meint die Linzer Jus-Professorin
Herbe Kritik an der Entscheidung, die Ermittlungen wegen Amtsmissbrauchs der leitenden KriminalbeamtInnen in der Tierschützercausa einzustellen, äußert Petra Velten, Strafrechtsprofessorin an der Kepler-Uni Linz. Die Entscheidung "erweckt den Eindruck, als wollte man das Handeln der Polizisten mit allen Mitteln und Methoden rechtmäßig erscheinen lassen", sagt Velten zu derStandard.at. Die Argumentation der Korruptionsstaatsanwaltschaft (KStA) sei teilweise derart brüchig, "dass es so aussieht, als wollte man ein ganz bestimmtes Ergebnis erzielen".
Wie berichtet, hatte die KStA die Ermittlungen gegen vier leitende Beamte der "Soko Bekleidung" eingestellt. Amtsmissbrauch sei den PolizistInnen nicht nachzuweisen, da man dafür belegen müsse, dass die BeamtInnen wissentlich gegen geltendes Recht verstoßen hätten, hieß es. Diese Begründung kann Velten nachvollziehen. Was bei der Strafrechtsprofessorin für Groll sorgt, ist die darüber hinaus gehende Erklärung der KStA, das Vorgehen der Polizei sei rechtmäßig gewesen.
"Polizei hätte alles weitergeben müssen"
Konkret geht es um den knapp 100-seitigen Bericht der verdeckten Ermittlerin "Danielle Durand", der von der Polizei zurückgehalten und nicht an die Staatsanwaltschaft weitergegeben wurde. Dass diese zentralen Ermittlungsergebnisse nicht ins Verfahren einflossen, hält die KStA in ihrer Begründung für "vertretbar, weil sich aus ihnen weder eine konkrete Be- noch Entlastung nach Art eines Alibibeweises ergeben hat". Eine Argumentation, die Velten "bestürzend" findet: Es sei allgemein bekannt, dass "die Polizei alles, was auch nur irgendwie be- oder entlastend sein könnte, an die Staatsanwaltschaft weitergeben muss", erklärt Velten - und nicht nur handfeste Alibibeweise.
"Keine Kontrolle mehr"
Nur so sei gesichert, dass die Staatsanwaltschaft aus einer Fülle von Informationen auswählen könne, welche Beweise relevant seien und welche nicht. Geschehe dies nicht, dann werde den Angeklagten jegliche Kontrolle über das Verfahren genommen - "eine Kontrolle, die erst dafür sorgt, dass das Verfahren rechtsstaatlich bleibt", sagt Velten.
Die Strafrechts-Professorin, die sich bereits während des Wiener Neustädter Verfahrens kritisch zu Wort gemeldet hatte, bemängelt zudem, dass die KStA den Einsatz der Verdeckten Ermittlerin als rechtmäßig bezeichnet. Es sei offensichtlich, dass „Danielle Durand" als Ermittlerin tätig war und nicht, wie von der Polizei behauptet, nur Gefahren abwehren sollte. Die KorruStA sei der Argumentation der Polizei "mit einer Ratzfatz-Begründung" gefolgt, zeigt sich Velten verwundert: "Ich hätte mir erwartet, dass in einer rechtspolitisch so wichtigen Angelegenheit gründlicher argumentiert wird. Das ist sehr unglücklich."
Ähnliches gilt für die verweigerte Akteneinsicht, die ebenfalls für rechtmäßig erklärt wurde. Zulässig sei dies aber nur, wenn das Ermittlungsverfahren noch im Gange sei, sagt Velten - doch auch nach dessen Abschluss wurden den Beschuldigten Aktenteile vorenthalten.
"Bedenkliches Signal"
Insgesamt habe die Entscheidung der KStA eine "bedenkliche Signalwirkung", ist Velten überzeugt. "In Zukunft kann die Polizei dann wohl selbst entscheiden, ob sie die Ergebnisse eines Spitzels weitergeben oder nicht." (Maria Sterkl, derStandard.at, 2.8.2011)