"Part-of-the-game"

Uwe Scheuch schuldig gesprochen - FPK-Chef schließt Rücktritt aus

2. August 2011, 08:25

Vize-Landeschef erhält 18 Monate bedingt und sechs Monate unbedingt - Berufung wurde eingelegt - Amtsverlust erst bei Rechtskraft

Klagenfurt - Uwe Scheuch, erster Landeshauptmannstellvertreter von Kärnten und FPK-Parteiobmann, ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt in der "Part-of-the-game"- Affäre zu 18 Monaten Haft, sechs Monate davon unbedingt, verurteilt worden. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte Scheuch (FPK) das Verbrechen der Geschenkannahme durch Amtsträger vorgeworfen. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, bedeutet das für den Landeshauptmannstellvertreter automatisch den Amtsverlust.

Scheuch soll im Juni 2009 für das Beschaffen einer Staatsbürgerschaft für einen Russen Geld für die Parteikasse verlangt haben. Damals gehörten die Kärntner Freiheitlichen noch zum BZÖ. Das Gespräch wurde auf Tonband aufgezeichnet.

"Tatbestand der Geschenkannahme erfüllt"

Der von der Korruptionsstaatsanwaltschaft geortete Tatbestand der Geschenkannahme sei erfüllt, begründete Richter Christian Liebhauser-Karl das Urteil gegen  Scheuch. Es gehe nicht um die Glaubwürdigkeit des Zeugen, sondern es gebe ein Tonbandprotokoll, das von niemandem bestritten worden sei, so Liebhauser-Karl. Für den Richter handelt es sich auch nicht um ein abstraktes, sondern um ein konkretes Amtsgeschäft. Dieses besteht für ihn darin, dass es bei Projekten naturgemäß um Förderzusagen geht, die zwingend mit der Bewilligung durch die Landesregierung verbunden ist.

Die Höhe der Strafe von 18 Monaten teilbedingt begründete der Richter mit der "Generalprävention". "Es gehe darum, andere von solchen Taten abzuhalten", so Liebhauser-Karl. Zudem habe Scheuch bis zum Schluss seine Handlungen "bagatellisiert".

Schlussplädoyer der Staatsanwältin

Dass der angeklagte Politiker nicht direkt für die Verleihung einer Staatsbürgerschaft zuständig sei, sei für ein Amtsgeschäft nicht ausschlaggebend, erklärte Staatsanwältin Eva Habicher. Scheuch könne als Regierungsmitglied in einer Regierungssitzung durchaus irgendein Thema zur Sprache bringen. Eine bloße Befürwortung einer Angelegenheit sei bereits ein Amtsgeschäft und keineswegs ein Freundschaftsdienst, erklärte die Ankägerin in ihrem Schlussplädoyer und forderte die Verurteilung Scheuchs.

Dörfler: Keine Zuständigkeit

Dörfler gab in seiner Zeugenaussage an, in der Frage der Staatsbürgerschaftsvergaben - ähnlich wie Scheuch - keine Zuständigkeit gehabt zu haben. Er habe zwar Briefe an die Bundesregierung geschickt, in denen er sich für die Vergabe von Staatsbürgerschaften an russische Investoren ausgesprochen habe. Das habe er aber nicht als Landeshauptmann getan, "ich habe sie als Gerhard Dörfler geschrieben", sagte Dörfler gegenüber Richter Christian Liebhauser-Karl.

Böhmdorfer: Überzogen und überbordend

Verteidiger Böhmdorfer sah die Sachlage naturgemäß anders. Er versuchte unter anderem die Glaubwürdigkeit des Hauptzeugen in Zweifel zu ziehen. Dieser habe sich zum fraglichen Zeitpunkt im Privatkonkurs befunden, zudem sei er als "Mietbetrüger" gehandelt worden, so Böhmdorfer.

Böhmdorfer warf der Staatsanwältin zudem vor, entlastende Umstände für den Angeklagten nicht beachtet zu haben. Er verstehe nicht, warum man so überzogen und überbordend hinter dem Angeklagten her sei, meinte er. Zur abstrakten Zuständigkeit, die von der Anklage als ausreichend bezeichnet wurde, erklärte Böhmdorfer, es käme ausschließlich auf die normative und gesetzliche Zuständigkeit an.

Verteidigung meldet volle Berufung an

Verteidiger Böhmdorfer hat gegen die Verurteilung von Scheuch volle Berufung gegen Urteil und Strafe wegen Nichtigkeit angemeldet. Vor der Urteilsveründung hatte der Angeklagte noch einmal zugegeben, dass das aufgezeichnete Gespräch stattgefunden habe, dass es aber ein privates Gespräch gewesen sei. Dabei habe er "leichtfertig und gutgläubig" gewisse Themen diskutiert, wobei es in erster Linie um Fußball gegangen sei, so Scheuch.

Daraufhin habe er nur gemeint, wenn jemand in den Fußball investiere, dann könne er "das ja auch bei uns (bei der Partei, Anm.) machen", so der Politiker. Er bekannte sich nicht schuldig, auch wenn er einsehe, dass dieses heimlich aufgenommene Gespräch in der moralischen Wertung "eine gewisse Schieflage" habe. Nach dem Urteil herrschte Stille im Saal, in dem zahlreiche hochrangige FPK-Politiker und Sympathisanten saßen. Scheuch verließ fluchtartig den Raum, Kameraleute und Fotografen stürzten ihm nach.

Der Verteidiger musste seine Berufung ohne die Anwesenheit seines Mandanten ankündigen. Danach leerte sich der Schwurgerichtssaal ziemlich rasch. Zuvor hatte die Verteidigung dem Richter vorgeworfen, das Urteil bereits vorgefertigt im Computer gehabt zu haben, was Buhrufe der FPK-Parteigänger auslöste.

Scheuch will nicht zurücktreten

Scheuch denkt trotz der erstinstanzlichen Verurteilung im Prozess um die "Part-of-the-game"-Affäre nicht an Rücktritt. Die 18 Monate Haft, sechs davon unbedingt, seien ein "krasses, fatales Fehlurteil", sagte Scheuch Dienstagnachmittag bei einer eilig einberufenen Pressekonferenz. Er hoffe nun auf die zweite Instanz, seine Anwälte hätten bereits Berufung angemeldet, erklärte der Politiker.

Die Vorwürfe gegen ihn seien "vollkommen aus der Luft gegriffen", er sei "enttäuscht und erschüttert", meinte Scheuch. "Nicht einmal die bösesten Beobachter haben mit einem Urteil in dieser Dimension gerechnet", so Scheuch.

Er setze nun alle Hoffnungen auf die ausstehende Entscheidung des Oberlandesgerichtes Graz. "Meine Ämter und Funktionen werde ich bis dahin behalten", kündigte der FPK-Politiker an. Immerhin gelte für ihn nach wie vor die Unschuldsvermutung, er woll derzeit niemandem "einen Gefallen tun" und sich zurückziehen.

Weiters erklärte Scheuch, dass er Gerichtsurteile grundsätzlich zur Kenntnis nehme. Das aktuelle "krasse Fehlurteil" von Richter Christian Liebhauser-Karl nehme er allerdings nicht zur Kenntnis. Dem Richter warf er unter anderem "Willkür" in der Prozessführung vor. Scheuch kündigte noch für die Abendstunden eine Parteivorstandssitzung und eine Landesparteileitungssitzung der FPK an. "Und dann werden wir ganz normal weiterarbeiten", so Scheuch.

FPK gibt sich geschlossen

Am Dienstagabend versprühten die Granden der FPK daher auch demonstrative Einigkeit vor der FPK-Krisensitzung. Die Mitglieder des Landesparteivorstandes und rund 40 Kärntner FPK-Bürgermeister stellten sich hinter Scheuch.

Bruder Kurt Scheuch, Klubobmann der FPK im Kärntner Landtag, attackierte das Gericht wüst: "Wir sind grundsätzlich über das politisch motivierte Urteil entsetzt." Der Richter habe sich "wie ein Staatsanwalt verhalten". Ansonsten war der meistgehörte Satz der blauen Delegierten im Hof des Klagenfurter Landhauses: "Kein Kommentar." (APA)

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Posting 1 bis 25 von 2972
Christian Eder
00
14.4.2012, 20:17
Ja, ja!

Die Partei der Anständigen, Fleißigen und Tüchtigen...

yoghurtinator
 
03
Scheuch ist nicht nur ohne Einsicht und Schuldbewusstsein

sondern hetzt auch noch gegen die unabhängige Justiz.
Insofern wäre eine Umwandlung der Teilbedingten in 18 Monate unbedingt angebracht.
Wie hieß es bei Zogaj ? Der Staat darf nicht erpressbar sein. Oder wollen wir etwa, dass es für die Blauen da eine Ausnahme gibt ?

die wundersame emanation ihres verliebens
02
connect yourself!

die spatzen pfeiffen es in kärnten von den dächern und scheuch selbst sagt, keine ahnung so 5-10 % seien so üblich, als spende...etc ..pp

Mich wundert es wirklich, dass wenn hier nur der leiseste verdacht besteht und der steuerzahler jedesmal um 5-10 % des volumens!!! zugunsten einer partei umfallen könnte, hier von seiten der staatsanwälte, die ja dejure und defacto das volk vertreten, es noch so ruhig ist...Ruhe vielleicht, vor dem sturm?

Oder bilanziert man in kärnten etwa so ausgezeichnet, der deckel kann ja hier nicht mehr drauf sein.
Der unternehmer muss ja immer einkalkulieren und muss verschärft teurer anbieten.

ich habe vertrauen in unsere justiz.

TheLaw
03
Lachen würde ich wenn er in Graz noch mehr Schmalz kriegt. Oh Mann. Das wäre es.

die wundersame emanation ihres verliebens
00
nur möglich, wenn der staatsanwalt auch beruft.

Und sie bewegt sich doch
 
00
nur möglich, wenn der staatsanwalt auch berufen _* hätte *_

Magnus13
01
Scheuch soll ja auch in Ungarn

wegen Betruges was am Laufen haben. Alles nur "PART OF THE GAME!"

Er sollte einmal nach Ungarn ausgeliefert werden. Da soll ja ein Auslieferungsantrag vorliegen. Dann sehen wir ihn frühestens wenn Scheuch einen langen Bart hat.

Kasperltheater
00
haider ermordet

scheuch unschuldig

Toni Meister
01
Frage :

Gibt es eine Sonderhaftanstalt für die Erlangung eines ordentlichen Unrechtsbewußstseins ?.

Toni Meister
01
Frage :

Gibt es eine Sonderhaftanstalt für die Erlangung eines ordentlichen Unrechtsbewußstseins ?.

zeru12
00
baba

ab ins Gefägnis mit dir.

Aja ich vergass er geht in Berufung :///

Yossarian
01
Dass Scheuch nicht zurücktritt

sollte in der Instanz ein weiterer Grund für die Notwendigkeit eines harten Urteils sein.

Ignoranz und Uneinsichtigkeit sind alles andere als ein Milderungsgrund.

DerZustand
04
6 Monate ub

sind doch ein Lärcherl - wo man in Ösistan schon für Bäume umscheiden 6 Monate ausfassen kann:

http://derstandard.at/plink/129... 8/19975253

grulu
00
Klar ist

... das sich Scheuch (und Grasser, und Strasser und so weiter) für unschuldig halten.
Also weiter machen mit ihren Überzeugungen. Viele andere (hier der LH von Kärtnen) sehen auch keine Übertretung von moralischen oder gar gesetzlichen Grenzen.

DasLebenIstSchwerUndDannStirbtMan
13

Langsam krieg ich ja direkt wieder Vertrauen in unsere Richterschaft.

alleshalbsoschlimm
013

Der entscheidende Punkt ist nicht die Schuld oder Unschuld Scheuchs. Der entscheidende Punkt ist, dass die Rechtsstaatlichkeit ein Grundprinzip der österreichischen Bundesverfassung ist. Demnach entscheiden die Gerichte unabhängig von anderen Staatsgewalten. Eine Partei, die das nicht zur Kenntnis nehmen will, steht nicht auf Boden der Verfassung und ist somit auch verfassungswidrig.

Alf von Melmak
 
00
Eine Partei, die das nicht zur Kenntnis nehmen will, steht nicht auf Boden der Verfassung und ist somit auch verfassungswidrig.

'
Die FPBZÖ-Politiker sind in ihrer charakterlichen Qualität durchaus mit Politikern diverser quasidemokratischer Bananenrepubliken zu vergleichen.

Erst werden unliebsame Gerichtsurteile als "Politjustiz" abgeurteilt, als nächstes werden wir wohl bei einer verlorenen Wahl den Vorwurf der "Wahlfälschung" durch alle anderen Parteien zu hören bekommen...

Lenny Lenard
02

Ich möchte dem Richter in Klagenfurt zu seinem Urteil gratulieren, ich hoffe nur, daß er scih in der Höhle des Löwen (Klagenfurt, Kärnten) noch öffentlich auf der Straße zeigen kann oder ob er Polizeischutz braucht.
Mich würde interessierne, was bei einer anonymen Umfrage vor Ort hins. Rücktritt oder nicht bzw. ist Scheuch nach wie vor wählbar oder nicht rauskommen würde - so a la direkte Demokratie.

ipatov_19
 
02
zitat die 2te

"Ich möchte ein Ende des Verfahrens haben. ich werde es nicht verstehen, aber ich werde es zur Kenntnis nehmen, wenn Sie mich verurteilen. Der Rechtsstaat ist außer Frage gestellt."
- Schlusssatz von Scheuch

ipatov_19
 
04
ich zitiere...

"habe nach den Gesetzen vorzugehen, egal ob mich Rehlein-Augen aus dem Fernseher anstarren oder nicht"
Fekter

"gleiches Recht für alle"
Pröll

"Die Wiener FPÖ hat Vertrauen in unser Rechtssystem und wenn dieses zu einer Entscheidung gekommen ist, so muss sie auch akzeptiert werden. Das mag für den einzelnen Betroffenen vielleicht bitter sein, trägt aber immer zum Wohle der Gemeinschaft bei."
Eduard Schock (Wiener FP-Klubobmann, 2007)

"In Österreich gelte gleiches Recht für alle!"
FPÖ Presseaussendung, 2007

"Das ist Ihre Hetze und Lüge. Die FPÖ hat nie irgendwelche Gelder von Russen für Staatsbürgerschaften erhalten. Für diese Aussage werde ich Sie klagen."
Strache

asdf 1234
02
@ redaktion

bitte beim nächsten prozess auch einen live-ticker einrichten, danke!
So wie hier:

http://www.news.at/prod/part... euch.shtml

ps: Die Konkorrenz schläft nicht:-))

neville
014
Berufung

Die Gefahr von Demut, Reue und Schuldeinsicht ist bei Scheuch wohl nicht gegeben. Am Sachverhalt hat sich auch nix geändert, der ist unverändert klar, das Urteil ist gut argumentiert und begründbar.
Die Berufung wird daher nichts ändern, für die zur Schau gestellte Frechheit sollte man ihm gleich mehr aufbrummen. Laut FPÖ sind unsere Gefängnisse ohnehin viel zu luxuriös, er kann sich also schon auf die Unbedingte freuen.

Einzelstimme
50

Ich lehne die Hetze der fpo/fpk ab.

Die Korruptions-StA könnte bei Berufung die Blamage erleben, dass im strafrechtlichen Sinn ein versuchtes Delikt nicht vorliegt. Für Versuch braucht es Nähe zur Tatausführung - einen Geldfluss gab's laut Medien nicht.

Die f werden dann sagen, dass die falsche Anklage politisch motiviert war und der Richter falsch lag oder willfährig war. Selbstverständlich werden sie ihr Geifern von Polit-Justiz als berechtigte (milieubedingte) Unmutsäußerung rechtfertigen. Die Schwarzen mit der früheren Justizmin. Claudia B-O werden auch Fett kriegen, weil die Anklage (sicher) in der Weisungsabteilung durchgewunken wurde.

der wanderfalke
 
02
Unnötige Angst!

Juristisch sind deine Vorhalte haltlos. Das Erstgericht hat sich der Argumentation der StA angeschlossen. Die Anwürfe der FPKÖ werden den Grazer Senat des GH II nicht beeindrucken. Für Scheucher kann es durchaus heftiger werden, als es jetzt schon ist. Für Böhmdorfer ist es eine schallende Ohrfeige (er war sich wohl seiner Einflusssmöglichkeit auf die unabhängige Rechtsprechung zu sicher).

Hans Funkelfels
05

"§ 304 StGB Bestechlichkeit (1) Ein Amtsträger oder Schiedsrichter, der für die pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts einen Vorteil für sich oder einen Dritten --fordert--, annimmt oder sich versprechen lässt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen."

Die Forderung für sich ist bereits Tatbestand nach § 304! Ob tatsächlich Geld geflossen ist, oder kurz davor war ist unerheblich. Die Forderung wurde schließlich auch auf Tonband aufgezeichnet. Was gibt es da als vernünftig denkender Mensch noch zu zweifeln/diskutieren?

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