Kaum hat der Verfassungsgerichtshof beschlossen, die hohen Kopiergebühren an den Gerichten auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen, kommt schon die nächste Verteuerung: Ab Montag wird die Gebühr, mindestens 50 Cent pro Seite, erhöht. Verfassungsrechtler Heinz Mayer hält die Gebühren für absurd.

Es geht darum, dass die Gerichte auf Geheiß des Ministeriums jedes Mal 50 Cent Gebühr verlangen müssen, wenn ein Anwalt im Gerichtsgebäude eine Aktenseite kopiert oder auch nur mit der eigenen Handykamera fotografiert. Wenn es ein Gerichtsbediensteter erledigt, kostet es das Doppelte. Das kann in die Zehntausende gehen.

Mayer: "Zugang zu Gerichten gefährdet"

"Verletzt ist dadurch das Verteidigungsrecht des Betreffenden, aber auch die Waffengleichheit, denn der Staatsanwalt kann sich natürlich den Akt recht einfach kopieren und muss nichts bezahlen. Das ist mitunter ein schwerer Eingriff in die Verteidigungsrechte", sagt der Experte im Ö1-Mittagsjournal.

Der Zugang zu den Gerichten sei gefährdet, so Mayer. Solche Prozesse könnten nur noch Begüterte führen, für die es kein Problem ist, 20- bis 40.000 Euro auf den Tisch zu legen. Kernaufgaben des Staats wie auch Polizei und Schulen seien aus dem Steueraufkommen zu finanzieren. (red, derStandard.at, 29.7.2011)