Innsbruck - Das Tauziehen rund um das 55 Kilometer lange Milliardenprojekt Brennerbasistunnel (BBT) geht weiter. Der Umweltsenat hat nun eine Beschwerde gegen den Genehmigungsbescheid der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) von Seiten des Transitforum Tirol abgewiesen. Dieses hatte sich an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) gewendet, welcher entschied, dass das heimische UVP-Gesetz EU-Recht widerspreche. Demnach müsse eine Beschwerdemöglichkeit an den Umweltsenat gegeben sein.

Nach der Ablehnung will sich das Transitforum mit Obmann, LAbg. Fritz Gurgiser dennoch nicht geschlagen geben. Nach einem Bericht der Tiroler Tageszeitung (TT) von Freitag habe dieser bereits die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt. "Der Verwaltungsgerichtshof soll sich endlich inhaltlich mit unseren Kritikpunkten auseinandersetzen", wurde Gurgiser zitiert. Man dürfe nicht länger im Kreis geschickt werden. Nach über 20-jährigem Engagement der Tiroler Bevölkerung zur Entlastung sei es mehr als peinlich, sich mit einem "Schwarzbau aus der politischen Verantwortung schleichen zu wollen".

Im nun vorliegenden Bescheid des Umweltsenats erklärte sich dieser nicht zuständig. Er berief sich laut TT auf das Erkenntnis des VfGH und sah sich deshalb außerstande, "im gegenständlichen Fall in irgendeiner Form eine Sachentscheidung zu treffen". Die Beschwerde des Transitforums wurde zurückgewiesen.

Bereits im Juni 2009 hatte das Tiroler Transitforum Beschwerde gegen den UVP-Bescheid zum Brennerbasistunnel beim VwGH eingebracht. Im Bescheid gebe es "eine Reihe von widersprüchlichen, unrichtigen oder fehlenden Aussagen der Sachverständigen", für die Verlagerung des Transitverkehrs fehle eine rechtliche Vereinbarung, hatte der Transitforum-Chef damals argumentiert. Der Verwaltungsgerichtshof entschied schließlich, dass es im Genehmigungsverfahren nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) auch bei Eisenbahnprojekten eine Beschwerdemöglichkeit an den Umweltsenat geben müsse. Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) nahm daraufhin das bereits abgeschlossene Genehmigungsverfahren zum BBT wieder auf. Die Betreibergesellschaft BBT SE legte Beschwerde beim VfGH ein. Ihrer Meinung nach brauche es die zweite Instanz nicht. Dieser Meinung schloss sich der Verfassungsgerichtshof an. Ein Genehmigungsverfahren wieder zu eröffnen, weil ein Instanzenzug an den Umweltsenat möglich sein muss, sei verfassungswidrig. (APA)