Gerichtsgebühren

Kopierkosten "gefährden faires Verfahren"

28. Juli 2011, 18:49

Breiter Protest gegen die neuerliche Erhöhung der Gerichtsgebühr

Wien - Die Vereinigung der Österreichischen Strafverteidiger protestiert gegen die neuerliche Anhebung der Kopierkosten bei Gericht. Pro Seite sind ab kommendem Montag bereits 1,10 Euro zu bezahlen. Wer Seiten mühsam abfotografiert oder einscannt, darf sich mit 60 Cent pro Seite auch nicht gerade über ein Schnäppchen freuen. "Diese Kosten stehen in keiner Relation zu den tatsächlichen Personal- und Materialkosten, die der Justiz aus dem Kopieren von Akten erwachsen", ist Richard Soyer, der Sprecher der Vereinigung, empört. Kritik kommt auch von den Grünen. "Das Schröpfen geht munter weiter" , sagte Justizsprecher Albert Steinhauser in Richtung Justizministerin Beatrix Karl (VP).

Tatsächlich haben viele Gerichtsakten mehrere hundert Seiten. Oder mehr: Möchte zukünftig beispielsweise einer der freigesprochenen Tierschützer den gesamten Akt kopieren, müsste er 220.000 Euro hinblättern. Denn der Aktenberg hat 1100 Ordner mit insgesamt 200.000 Seiten.

Verfassungsrichter prüfen

Für die Strafverteidiger wird mit den exorbitanten Kopierkosten das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf ein faires Verfahren verletzt. Ihre letzte Hoffnung liegt beim Verfassungsgerichtshof (VfGH), der das entsprechende Gesetzesprüfungsverfahren prüft - der Standard berichtete. "Zu Recht hegt das Höchstgericht Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der betreffenden Bundesgesetze und gegen die Gesetzmäßigkeit der Erlässe des Bundesministeriums für Justiz" , so Soyer.

Mit diesen Bestimmungen würde der "Grundsatz der Waffengleichheit" im Strafverfahren missachtet, denn die Staatsanwaltschaften müssen für das Anfertigen von Kopien keine Gebühren entrichten. Soyer sieht das Grundrecht auf effektive Verteidigung gefährdet, "wenn sich nur mehr reiche Beschuldigte die notwendigen Aktenkopien leisten können" .

Die VfGH-Beschwerde hat der Tiroler Anwalt László Szabó eingebracht. Ihn stört besonders, dass er sogar fürs Abfotografieren zahlen muss. (APA, simo, DER STANDARD; Printausgabe, 29.7.2011)

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Posting 1 bis 25 von 52
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Ohr O Pax
11
Die Gerichtsbarkeit in Österreich wird

zunehmend zur Farce. Richter erzwingen Vergleiche mit Methoden, die an Rechtsbeugung grenzen. Die Dauer von manchen Verfahren entscheiden eine Causa "durch Zeitablauf". Ein Gang zu Gericht ist, wie Anwälte und Geschäftsleute heute beklagen, ein Lotteriespiel. Das ist es nur "konsequent", die Gebühren für diesen erbärmlichen Service weiter raufzusetzen.....

Oranginella
20
Die Gebühren setzt nicht das Gericht fest ! Sondern das Gesetz ! !

Erlassen vom gewählten Parlament. (Was die Vergleiche betrifft, die sind fast immer sinnvoll - es hat sich schon mancher selbstgewisse Sturschädl aus mentaler Blindheit in den Ruin prozessiert).

NeuerVater
01
30.7.2011, 11:16
Rechtsstaat??

Wer glaubt dass es in Österreich auch nur einen Hauch von fairen Verfahren gibt sollte über die Quallität des Alkohols oder der sonstigen Drogen nachdenken die er konsumiert. Spätestens wenn ein Österreicher "nicht obsorgeberechtigter Elternteil" ist, also Vater, dann ist ihm klar dass die sogenannte Justiz nur eine geschützte Werkstätte ist in der sich eine ganze Industrie, unter Ausschluss der Menschenrechte, einen goldenen A.... verdient.

Prolet
00
30.7.2011, 08:00
Währen die Akten, auf dem Computer geschrieben, nicht besser elektronisch zu verwalten?

Ausdrucke oder Datenkopien wären wesentlich einfacher zu erstellen.

Tausende Aktenordner werden überflüssig. Die Mitarbeiter haben sich an Bildschirmarbeit mit den vielen Vorteilen zu gewöhnen.

Quervergleiche und Recherchen sind ungleich rascher und sicherer per PC.

Papier aus Gewohnheit und Zeitverschwendung - wegen Arbeitsplatz?

Da platzt der Kragen.

Regis 1
00
29.7.2011, 12:37
Kopierkosten "gefährden faires Verfahren"

hat sich jemand von den vaupen irgendetwas anderes erwartet?

mattk
05
29.7.2011, 11:56
Aus der Sicht

der (zum Glück) Ex-Richterin, die sich das ausgedacht hat, ist das doch ganz einfach:

Der Angeklagte braucht den Akt gar nicht, weil der richtende Gott in Schwarz ohnehin unfehlbar die Wahrheit ermitteln und ein gerechtes Urteil sprechen wird. Nur Querulanten und Besserwisser mischen sich in diesen schönen Prozess unnötigerweise ein, indem sie zur Unzeit auf irgendwelche Aktenteile verweisen, Anträge stellen oder sonst die göttliche Authorität des/der Unfehlbaren zu untergraben trachten.

Daran sollen sie durch entsprechend prohibitive Kosten gehindert werden, damit der Lauf der Justiz weiter möglichst ungestört seinen beschaulichen Gang gehen kann. So einfach ist das.

ralikka
01
29.7.2011, 11:29

Es würde ja schon reichen eine Obergrenze festzulegen - wegen 2-3 Seiten ist der Verwaltungsaufwand ja evtl. gerechtfertigt mit ein paar EUR. Deckelung bei 100€ und fertig.

Kapitalismus Luege
02
29.7.2011, 11:18
Das Gericht hat das Copyright

So wird deine Lebensgeschichte nicht nur bestimmt, sondern an deren Distribution auch noch mitkassiert.

Teurotransfer
00
29.7.2011, 11:16

ist doch ein klarer Fall für den Menschenrechtsgerichtshof.

major schloch1
013
29.7.2011, 09:54
"Kann ich mir die Bücher anschauen",...

...fragte K., nicht aus besonderer Neugierde, sondern nur um nicht vollständig nutzlos hiergewesen zu sein. "Nein", sagte die Frau und schloß wieder die Tür, "das ist nicht erlaubt. Die Bücher gehören dem Untersuchungsrichter." "Ach so", sagte K. und nickte, "die Bücher sind wohl Gesetzesbücher und es gehört zu der Art dieses Gesetzeswesens, daß man nicht nur unschuldig, sondern auch unwissend verurteilt wird."

franz kafka, "der proceß"

peter schmidt
 
00
30.7.2011, 14:21
Wow nicht schlecht!

tablespace65
00
29.7.2011, 23:09
Ein treffenderes Zitat hätte man nicht finden können!

Mr. Smart
01
29.7.2011, 09:34

einen ordner einzuscannen dauert genau so lange wie die hilfskraft braucht um das papier einzulegen und auf "start" zu drücken, also exakt 4 sekunden. ist das einmal gescannt (in der zwischenzeit kann die hilfskraft ja was anderes machen) ist es allen beteiligten am verfahren gegen eine pauschale (100€) die die kosten für den scanner deckt zur verfügung zu stellen und ende.

Oranginella
00
Es geht doch bittschön nicht um irgendeine reelle Kostendeckung,

sondern darum, dass der Finanzminister zur Budgetschönung Einnahmen gebraucht hat ! Nicht umsonst stand die Erhöhung im Budgetbegleitgesetz !

##V+##
01
29.7.2011, 09:30
Recht bekommst du dann, wenn du dir es leisten kannst. Eine Frechheit sondergleichen

Wie kann man da noch von einem Rechtsstaat sprechen, ohne bis an die Ohren rot anzulaufen vor Scham?

##V+##
00
29.7.2011, 10:58

webchannel: 5 sekunden
inlandchannel: > 1h

blacklists pro channel, das ist interessant!

thatslife
05
29.7.2011, 09:24
wieso muss man sowas heutzutage überhaupt noch kopieren?

sollten nicht sowieso alle teile der akte auch digital vorhanden sein?
alles was von polizei, staatsanwaltschaft, gutachtern, etc. kommt sollte wohl sowieso sofort in digitalversion vorhanden sein, andere dinge die auf papier vorhanden sind kann man auch schnell einscannen, wenns was längeres ist mit texterkennung um eine suche zu erleichtern, und unsere justiz wäre mal im späten 20.jhdt angekommen.

GRohnePunkte
01
29.7.2011, 09:54
Dass so etwas funktioniert, ...

... ist bisher im Justizministerium noch nicht verstanden worden. Die glauben leider dort noch immer, man muss zuerst alles aus den Akten mit der Computertastatur abschreiben lassen, damit es elektronisch verfügbar wird.

Dass moderne Scanner einige hundert Seiten pro Minute als PDF scannen können, das haben die bisher noch nie gehört. Eigentlich müsste es Aufgabe der Einlaufstelle sein, jedes eingelangte Schriftstück und Foto sofort zum elektronischen Akt dazu zu scannen bevor es endgültig in den - nachher gar nicht mehr benötigten - Papierakt wandert. Das ist gar keine Mehrarbeit und spart langfristig enorme Kosten und Zeit, auch den Richtern und StAw.

Das Nachscannen eines ca. 1000 Seiten dicken Aktes dauert inklusive Manipulation etwa

Allmächtiger Satan
02
29.7.2011, 09:21

Welche Irren tippen Gerichtsakten per Schreibmaschine und nicht gleich in den PC? PDFs erstellen, signieren, versenden, fertig und von mir aus fürs Archiv 1x ausdrucken.

Oranginella
00
Welche Vorstellungen haben Sie von Gerichtsarbeit ?

Natürlich wird im Gericht in den PC geschrieben und die Aktenverwaltung läuft nur mehr EDV-mäßig; ein Strafakt enthält aber auch einen Haufen an verschiedensten Papierln (Polizeiprotokolle, Berichte aller Art, Strafregisterauszüge, Augenscheinsgegenstände, Urkunden, Telefonabhörprotokolle, Auskünfte der Telefonanbieter, Sachverständigengutachten, Bankauskünfte, Eingaben von Verteidigern, Beteiligten und nicht vernetzten Behörden usf). Das alles könnte man auch extra noch einscannen, klar. Auf Kosten der Justiz. Das ist schlecht für den Finanzminister, der sparen muss, der kassiert darum lieber Gebühren und hofft, dass sich das leicht beeinflussbare Völkchen eh über die Gerichte aufregt (die nix fürs Gesetz können) und nicht über ihn. Ansche

meinrad
00
31.7.2011, 13:37

ned vergessen, noch eine extra-kopie, die man dann vernichtet, damit sie nicht dem russen in die hände fällt.

Canis in urbe custodiendus non est
00
29.7.2011, 08:16
BGBl II 242/2011

neue Verordnung wirksam ab 01.08.2011:
Steigerungen der Gerichtskosten zwischen 5 und 20 %; Kopien kostet nicht mehr EUR 1 sondern EUR 1,10.

per verser
03
29.7.2011, 07:38

man will die zustände einer diktatur erzeugen, ohne sie freilich einzuführen, damit alles "demokratie" heissen kann. konkreter: prozesse "bürgerInnen gegen staat" sollen verunmöglicht werden. die dollfuß und später die nazi habeneinfach die entsprechenden gesetze in den papierkübel entsorgt. heute lässt man sie bestehen und baut einfach eine finanzielle hürde. das geld ist die waffe der modernen diktatur gegen den bürger.

Queen of Sheba
 
06
29.7.2011, 04:27
Höchste Zeit, dass die Gerichte ALLE AKTENSTÜCKE elektronisch zum Selbstkostenpreis den Parteien zur Verfügung stellen.

Von eGouvernment zur eJustiz.

Oranginella
00
Wer glauben Sie setzt die Gebühren fest ?

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