Hausdurchsuchung bei Geigenhändler M. in Berlin mangels Niederlassung abgeblasen
Wien - Die Geschäftsgebarung von Geigenhändler M. hat zu Insolvenzen mit Forderungen in dreistelliger Millionenhöhe und einem Strafverfahren geführt. Ein Blick in die Akten verrät viel - auch über die Gebarung seiner Geschäftspartner.
Die Oesterreichische Nationalbank etwa (OeNB; hat mit Hilfe von M. eine Stradivari-Sammlung aufgebaut) hat gern Instrumente mit M. getauscht. Aus einer Zivilklage ergibt sich, wie diese Deals liefen: M. habe der OeNB Streichinstrumente im "einvernehmlich festgelegten" Wert von 600. 000 Euro übergeben, die Nationalbanker haben ihm dafür ein Cello um 710. 000 Euro zurückgegeben. Das Problem, laut Klage: M. bezahlte weder die Differenz, noch hat er der OeNB jene Gutachten und Zertifikate ausgehändigt, die die Echtheit der eingetauschten Instrumente belegen könnten. In einem anderen Fall fordert die OeNB 550.000 Euro und beruft sich dabei auf eine Art Geigen-Put-Option. Sie habe das Recht, M. "jederzeit" ein Instrument vom berühmten Geigenbauer Giovanni Battista Guadagnini um 550.000 Euro zurückzuverkaufen, M. habe sich an den Deal aber nicht gehalten.
Verwirrung um Eigentumsverhältnisse
Die Verwirrung um die Eigentumsverhältnisse der Instrumente, die M. auch zur Geldbeschaffung nützte, spiegelt sich auch im jetzigen Insolvenzverfahren wider. Masseverwalter Jörg Beirer (Kanzlei Kosch & Partner in Wiener Neustadt) will sieben Instrumente für die Gläubiger per Anfechtungsklage retten. M. hatte die Geigen am 30. Dezember 2009 in seine Berliner Gesellschaft eingebracht - zum von ihm selbst bestimmten Wert von 80 Mio. Euro. Ende 2009 sei M. schon zahlungsunfähig gewesen, sagt der Masseverwalter, er hätte die Instrumente also nicht einbringen dürfen. Tatsächlich hatte M. seinen Banken bereits im September 2009 ein Schuldanerkenntnis unterschrieben; die vereinbarten Ratenzahlungen hielt er dann freilich nicht.
Allerdings: Die geplante Hausdurchsuchung in Berlin musste der Staatsanwalt abblasen. Was Interessierten schon länger bekannt war, eruierte im März nämlich die Staatsanwaltschaft Berlin im Rechtshilfeweg: An der Anschrift gab es die gesuchte GmbH nicht, und Bürodienstleister Regus Management war ausgezogen. Regus habe gar keinen Auftrag von M. gehabt, ergaben die Recherchen in Berlin. Weil aber immer wieder Post für M.s GmbH "eingegangen" sei, habe Regus sie "an den Absender zurückgesandt". Falls je "Berliner Geigen" gefunden werden: Die Verwertung wird schwierig, denn einige Geigen dürften Kunden von M. gehören.
Auch die sind übrigens nicht vor Anfechtungsklagen geschützt. So hat eine Gläubigerin, eine ältere Dame, M.s New Yorker Gesellschaft 2005 ihre Stradivari in Kommission überlassen, sie sollte um eine Million Pfund verkauft werden. Nach langem Hinhalten, ausführlicher Korrespondenz und Leider-doch-nicht-Verkäufen kündigte sie den Vertrag 2007 und schaltete einen Anwalt ein. Im Sommer 2007 zahlte M. seine Kundin mit 550.000 Euro aus.
Der Masseverwalter meint nun, die Frau hätte die Zahlungsunfähigkeit von M. damals bemerkt und will daher die Auszahlung anfechten. Zur Erinnerung: Die Banken stellten ihre Kredite erst 2008 fällig und vertrauten noch im September 2009 auf M.s Ratenzahlungsvereinbarung.(Renate Graber, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 27.7.2011)