Die Polizei braucht keine neuen Befugnisse, solange sie mit alten nicht umgehen kann
Wenn es stimmt, dass der geständige Attentäter von Norwegen für die
Sicherheitsbehörden ein bisher unbeschriebenes Blatt war, muss wohl
einiges schiefgelaufen sein. Auch wenn es ex post immer einfacher ist,
Zusammenhänge aufzudecken und daraus Schlüsse zu ziehen, als ex ante.
Aber was der Mann bis zu seinem Blutbad in Oslo und auf der Ferieninsel
Utöya in sogenannten sozialen Netzwerken und anderswo im Internet
bereits veröffentlicht hatte, klingt fast wie die Chronik eines
angekündigten Verbrechens. Der Schock, die Tragödie nicht verhindert zu
haben, wird nicht nur der norwegischen Polizei noch lange in den Knochen
stecken.
In ganz Europa ist deshalb der Ruf nach einer Ausweitung der
Polizeikompetenzen besonders schnell erschallt - wesentlich schneller
sogar als noch vor zehn Jahren nach 9/11. Auch der Direktor des
österreichischen Verfassungsschutzes, Peter Gridling, wünscht sich
umfassendere Möglichkeiten der Gefahrenerforschung und der
Vorratsdatenspeicherung, wie das vorsorgliche Aushebeln der Privatsphäre
bürokratisch genannt wird.
Dass Strafverfolgungsbehörden reflexartig mehr Kontrollmöglichkeiten
einfordern (auffällig ist, dass sich Innenministerin Johanna
Mikl-Leitner bis Montagnachmittag nicht zu Wort gemeldet hat), mag
verständlich sein. Denn mehr dürfen heißt auch, dass es Justiz und
Polizei leichter haben.
Doch nicht immer kann die Praxis mit der Theorie mithalten. Seit 14
Jahren hat die Polizei beispielsweise die Möglichkeit, zur Aufklärung
einer schweren Straftat eine Rasterfahndung durchzuführen - also alle
verfügbaren Datensätze, auch private, miteinander zu verknüpfen. Die
Superfahndung, die 1997 unter dem Eindruck des damaligen
Briefbombenterrors trotz massiver Proteste von Datenschützern in
Österreich eingeführt worden war, wurde bisher kein einziges Mal
durchgeführt. In der Praxis erwies sie sich nämlich als zu kompliziert,
weil unterschiedliche Daten die Angewohnheit haben, inkompatibel zu
sein.
In Google-Zeiten stellt sich überhaupt die Frage, ob die
Rasterfahndung
nicht überholt ist. Das 1500 Seiten starke Pamphlet des norwegischen
Attentäters war frei zugänglich, auch andere terroristische Botschaften
fanden und finden sich unverblümt im Netz und hatten ja auch schon
gerichtliche Nachspiele. Dabei ging es allerdings immer um
radikalislamistische Drohungen.
Rechtsextreme und Neonazis scheinen es vergleichsweise leicht zu
haben,
Botschaften zu verbreiten. Obwohl die Gefolgsleute der heimischen
Alpen-Donau-Nazis immer wieder offen zu Gewalt aufrufen und konkrete
Personen bedrohen, dauerte es zwei Jahre, bis die Seite zumindest
vorübergehend vom Netz genommen und mehrere Verdächtige verhaftet
wurden. Mittlerweile sind zwar auch Unterstützerkonten der Neonazis
gesperrt, die Seite ist aber wieder online. Dies auch deswegen, weil es
gegen rechtsextreme Umtriebe weder einen nationalen noch einen
internationalen Schulterschluss gibt und die Neonazis von Servern im
Ausland weiter hetzen dürfen. Es soll sogar Verbindungen ins heimische
Parlament geben.
Auch der Fall der freigesprochenen Tierschützer hat das Vertrauen in
Staatsanwaltschaft und Polizei nicht gerade gestärkt. Die
Strafverfolgungsbehörden dürfen keine neuen Ermittlungsbefugnisse
erhalten, solange sie mit den alten nicht umgehen können. (Michael Simoner, STANDARD-Printausgabe, 26.7.2011)