Norwegen gehört zu den weltweit rund 20 Staaten, die eine lebenslange Haftstrafe abgeschafft haben. Das norwegische Rechtssystem kennt nur noch eine Höchststrafe von 21 Jahren Gefängnis.

Anders Behring Breivik kann bei einer Verurteilung dennoch für immer hinter Gittern bleiben. Schon beim Urteilsspruch kann ein Gericht die sogenannte Verwahrung ("forvaring") mit ungewissem Ende verhängen.

Die Sicherheitsverwahrung kann bereits nach der Verurteilung beginnen. Nach 21 Jahren "forvaring" kann diese Strafe dann zunächst um bis zu fünf Jahre verlängert werden. Da die Anzahl dieser Verlängerungen um jeweils fünf Jahre nicht begrenzt ist, ist es nach Ansicht norwegischer Strafrechtsexperten möglich, dass ein so verurteilter Täter bis zu seinem Tod hinter Gittern sitzt.

Psychisch kranke Straftäter, die als vermindert schuldfähig oder schuldunfähig eingestuft werden, kommen in Norwegen in eine geschlossene Fachklinik. Weiterhin als gefährlich für die Allgemeinheit geltende Patienten können bis zu ihrem Tod in der Klinik bleiben, denn der Aufenthalt in der Psychiatrie ist ebenfalls nicht von vornherein zeitlich befristet. Ein Staatsanwalt kann alle drei Jahre den Aufenthalt verlängern. Ein psychisch kranker Straftäter darf einmal im Jahr seine Entlassung beantragen. (dpa, red, STANDARD-Printausgabe, 26.7.2011)