Norwegen gehört zu den weltweit rund 20 Staaten, die eine lebenslange
Haftstrafe abgeschafft haben. Das norwegische Rechtssystem kennt nur
noch eine Höchststrafe von 21 Jahren Gefängnis.
Anders Behring Breivik kann bei einer Verurteilung dennoch für immer
hinter Gittern bleiben. Schon beim Urteilsspruch kann ein Gericht die
sogenannte Verwahrung ("forvaring") mit ungewissem Ende verhängen.
Die Sicherheitsverwahrung kann bereits nach der Verurteilung
beginnen.
Nach 21 Jahren "forvaring" kann diese Strafe dann zunächst um bis zu
fünf Jahre verlängert werden. Da die Anzahl dieser Verlängerungen um
jeweils fünf Jahre nicht begrenzt ist, ist es nach Ansicht norwegischer
Strafrechtsexperten möglich, dass ein so verurteilter Täter bis zu
seinem Tod hinter Gittern sitzt.
Psychisch kranke Straftäter, die als vermindert schuldfähig oder
schuldunfähig eingestuft werden, kommen in Norwegen in eine geschlossene
Fachklinik. Weiterhin als gefährlich für die Allgemeinheit geltende
Patienten können bis zu ihrem Tod in der Klinik bleiben, denn der
Aufenthalt in der Psychiatrie ist ebenfalls nicht von vornherein
zeitlich befristet. Ein Staatsanwalt kann alle drei Jahre den Aufenthalt
verlängern. Ein psychisch kranker Straftäter darf einmal im Jahr seine
Entlassung beantragen. (dpa, red, STANDARD-Printausgabe, 26.7.2011)