2.000 Gäste

Wieder Ärger nach Facebook-Einladung

24. Juli 2011, 10:38

16-Jähriger hatte aus Versehen gesamte Internet-Community eingeladen

Erneut hat eine "Facebook-Party" in Deutschland unüberschaubare Größe angenommen und für Ärger gesorgt: Der Einladung eines 16-Jährigen im Saarland zu einer Hausparty am Samstagabend seien zwischen 1.000 und 2.000 Leute gefolgt, teilte die Polizei in der Nacht auf Sonntag in Saarbrücken mit. Der Jugendliche hatte auf der Internetplattform eine Einladung veröffentlicht - allerdings laut Polizeiangaben "wohl aus Versehen" - den falschen Haken gesetzt und damit statt nur "Freunden" die gesamte Netzgemeinde eingeladen.

2.000 Partygäste

Die Polizei war bereits durch die vielen Internet-Zusagen im Voraus gewarnt. Der Jugendliche selbst hatte die Party wieder abgesagt und war samt Eltern weggefahren. Dass sie ohne Gastgeber auf der Straße feiern würden, schien die ersten eintreffenden "Gäste" gegen 21.00 Uhr aber nicht zu stören. Die Polizei sperrte daraufhin die Zufahrtstraße. Vor dieser Sperre versammelten sich nach Polizeischätzungen bis zu 2.000 Feierwütige, die Party machten, tranken, aber auch an Bushaltestellen, Zäunen und Häusern randalierten und "wild urinierten". Der Gesamtschaden wurde auf rund 50.000 Euro geschätzt. Die Beamten ermitteln nun, ob der Initiator - also der 16-Jährige, der zur Party eingeladen hatte - für Schäden und den Polizeieinsatz haftbar gemacht werden kann.

Kein Einzelfall

In Deutschland sind nach Facebook-Einladungen bereits mehrfach Partys eskaliert, so zum Beispiel Anfang Juni in Hamburg. Dort hatte eine Jugendliche versehentlich 1.500 Leute eingeladen, vor ihrem Wohnhaus kam es teilweise zu Ausschreitungen. Die Polizei nahm drei Personen fest. (APA)

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Posting 1 bis 25 von 60
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Samhain
01
25.7.2011, 12:54

"Die Beamten ermitteln nun, ob der Initiator - also der 16-Jährige, der zur Party eingeladen hatte - für Schäden und den Polizeieinsatz haftbar gemacht werden kann."

Nein, kann er nicht, da er diese wieder abgesagt hatte. Weiters hat ja nicht er den Schaden angerichtet, sondern die restlichen 2000 Menschen.

Heavyweather
01
25.7.2011, 12:38

Ist doch eine super Sache. Ich werde auch einmal zu so einer Party aufrufen...aber natürlich anonym und auf öffentlichem Grund.
Irgendwie ist das Leiwand.

stretfordender
01
25.7.2011, 09:43
gefällt mir :D

Monopoly mit Hut
11
25.7.2011, 08:18
Einladungen

Ein paar Punkte, die mich interessieren:

* Wann wurde die Party wieder abgesagt?

* Wird bei diesem Vorgang bei Facebook die gesamte Veranstaltung gelöscht? Das heißt, werden dadurch auch die Adresse und die restlichen Informationen nicht mehr zugänglich gemacht? Oder wird dabei die Veranstaltung nur als "abgesagt" markiert?

* Werden alle Leute, die auf FB zugesagt haben, von der Absage informiert?

* Liest die Polizei eigentlich immer grundlos in Facebook mit? Oder wurde die Polizei von der Familie vorher informiert?

Hefeweizerlbier
00
25.7.2011, 12:51

Wenn 2.000 Leute so eine Einladung bestätigen, bedeutet das, dass eine vielfache Anzahl an Personen diese Einladung gelesen haben muss. Dabei ist die Wahrscheinlichkeit äußerst hoch, dass auch Polizisten, Lokalpolitiker etc. darunter sind.

Franz Bim
 
00
25.7.2011, 00:01
Gewaltenteilung?

"Die Beamten ermitteln nun, ob der Initiator - also der 16-Jährige, der zur Party eingeladen hatte - für Schäden und den Polizeieinsatz haftbar gemacht werden kann."

Wie passt das mit der Gewaltenteilung zusammen? Sollten das nicht eher die Gerichte klären?

Mac1984
00
25.7.2011, 09:03

hier geht es wohl mehr darum, dass die Polizei ihren Schaden geltend macht. Es steht der Polizei absolut frei, ihre Aufwände dem Verursacher zu verrechnen. Nur im Streitfall entscheiden die Gerichte.

Heavyweather
00
25.7.2011, 12:40

Sind die Verursacher nicht die Besucher?
Wegen einer Einladung kann man noch lange niemanden belangen. Das werden auch die Gerichte feststellen müssen.

Franz Bim
 
00
25.7.2011, 09:28

Das ergibt Sinn, steht aber so nicht im Artikel da. Vor allem geht es dann nur um die Kosten des Einsatzes und eben nicht um die Schäden, die andere erlitten haben.

Franz Bim
 
00
24.7.2011, 23:45
Angenommen, man würde ein Gesetz schaffen,

wonach ein Gastgeber für alle seine Gäste haftet und somit die Einsatzkosten auf ihn abwälzbar wären: Würde dann nicht jede Insitution, die zu einem Tag der offenen Tür einlädt, genauso gefährdet sein?

Mac1984
01
25.7.2011, 09:06

Die Praxis zeigt, dass Personen, welche zum Tag der offenen Tür geladen werden nicht randalieren, da hier der Grund normalerweise keine Fete ist. Die meisten Leute, welche aber aufgrund einer Facebook-Einladung kommen, schon mit dem Vorsatz der Randale anreisen.

Heavyweather
00
25.7.2011, 12:41

Eine Unterstellung.
Genauso gut könnte man sagen die meisten Besucher eines Fußballspieles kommen wegen der Randale.

Mac1984
00
25.7.2011, 13:00

ein Fußballspiel ist eine offiziell angekündigte und traditionelle Veranstaltung. Jeder weiß, warum er hingeht und was ihn dort erwartet - zudem bezahlt er noch Eintritt. Dies kann man von einer privaten Einladung über FaceBook nicht behaupten. Jeder intelligente User geht da nicht hin, da er wohl wissen dürfte, dass eine Einladung an "Alle" ein Fehler war. Die anderen - also die weniger intelligenten und friedfertigen - folgen der Einladung...warum wohl...

Heavyweather
00
25.7.2011, 13:06

Also intelligente Menschen gehen zu traditionellen Fußballspielen wo sie Eintritt zahlen müssen?

Warum kann man nicht auch gratis an einer großen, friedliche Veranstaltung teilnehmen.

Wir haben das früher immer in diversen Schottergruben und an anderen Lokations gemacht.
Damals war es halt noch Mundpropaganda bzw. über kurzfristige SMS Ketten.

Die Leute kommen primär um Spaß zu haben und nicht um zu Randalieren.
Auf dem Fußballplatz sind die Randalierer auch noch organisierte Gruppen.
Der Veranstalter zahlt übrigens auch nicht für Polizeieinsätze.

Franz Bim
 
00
25.7.2011, 09:33
Mit welchen Vorsätzen Gäste kommen,

kann der Gastgeber aber nicht steuern.

Mac1984
00
25.7.2011, 09:46

da gibt es aus der Erfahrung eine einfache Regel:

Tag der offenen Tür: kein Problem
FaceBook-Party: Problem

wer sich an diese Regel hält, liegt in 99% der Fälle richtig.

Franz Bim
 
01
25.7.2011, 10:04
Wenn ein Tag der offenen Tür bei Facebook angekündigt ist,

handelt es sich dann um eine Facebook Party?

Oder: Wie will man eine Facebook-Party definieren, ohne dass das Gesetz zum Verbot ebensolcher zum Gummiparagrahen wird?

nixdageweida
00
24.7.2011, 17:47

ist das eine typisch deutsche eigenschaft, blindlings jeder partyeinladung zu folgen, selbst wenn die party abgesagt wurde? oder ist das typisch für die gesamte fb-generation?

Nitram1988
00
24.7.2011, 14:41
So was passiert auch bei nicht-FB-Partys.

Kommt oft genug vor, das Frunde zu Party andere Freunde mit nehmen usw. Wenn er die Party abgesagt hat, dann trifft ihm keine Schuld.
Wozu zahlt man Steuern, wenn die Polizei jede Einsatz bezahlt haben will.

Mac1984
00
25.7.2011, 09:09

wozu bezahle ich meine Versicherung, wenn sie meine eigenen, selbstverschuldeten Schäden nicht bezahlt??

Nitram1988
00
29.7.2011, 01:44
Die Polizei ist meist im Einsatz weil wer was angestellt hat. Ist ja nicht die Rettung oder Feuerwehr.

Wenn paar Leuter bei Ihnen zu Hause Party machen sind ja auch nicht Sie Schuld.

Die Einladung war ein Versehen, wurde schnell korregiert, aber ein paar Deppen ist trotzdem gekommen um Raudau zu machen.

SyntaxError
00
24.7.2011, 17:44

nur dass hier eben ALLE Freunde ihre Freunde einladen, und von denen auch wieder ALLE Freunde eingeladen werden... nicht aktiv natürlich

oraldurchfall
06
24.7.2011, 16:10
prohaska, bist du's?

Nitram1988
00
24.7.2011, 16:58
???

U-Bahn Steuer
00
24.7.2011, 18:05

"trifft ihM keine schuld"

ein ganz klassischer prohaska - den man so sicher auch schon in einer analysen gehört hat...

"dem tormann war die sicht versperrt, da trifft ihm keine schuld" z.b.

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